Schwerpunktbereichstudium
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Das Schwerpunktbereichstudium
Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung. Dieses beginnt grundsätzlich ab dem 5. Fachsemester und endet mit der Höchstfrist. In der Regel beginnt das Schwerpunktbereichsstudium in der Mittelphase der jeweiligen, dem Schwerpunktbereich zuzuordnenden Pflichtfächer (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht).