Schwer­punkt­bereich­studium

Das Schwerpunktbereichstudium

Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung. Dieses beginnt grundsätzlich ab dem 5. Fachsemester und endet mit der Höchstfrist. In der Regel beginnt das Schwerpunktbereichsstudium in der Mittelphase der jeweiligen, dem Schwerpunktbereich zuzuordnenden Pflichtfächer (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht).

Anmeldung und Voraussetzungen

In dem gewählten Schwerpunktbereich wird der universitäre Teil der Ersten Juristischen Prüfung abgelegt.

Zulassung und Bewerbung

Probeklausuren

Informationen zu den Probeklausuren in den Schwerpunktbereichen.

Probeklausuren (SPB)

Schwerpunktbereiche