Schwerpunktbereich 10: Medizinrecht

Zuordnung zu den Pflichtfächern

Zivilrecht / Strafrecht / Öffentliches Recht

Allgemeine Beschreibung

Das Medizinrecht ist ein vergleichsweise modernes und neues Rechtsgebiet. Es hat sich erst seit den sechziger und siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bis hin zum noch relativ neuen „Fachanwalt für Medizinrecht“ etabliert und spiegelt die ständig wachsende soziale und ökonomische Bedeutung seines Gegenstandes wider. Thematisch umfasst es im weitesten Sinne die Rechtsregeln, die sich auf die Ausübung der Heilkunde beziehen, namentlich das Arztrecht, das Arzneimittelrecht, das Medizinprodukterecht, das Medizinstrafrecht, die öffentlich-rechtlichen Bestandteile des Medizinrechts sowie des Gesundheitsrechts, das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, das Transplantations- und Transfu- sionsrecht sowie das Recht der medizinischen Forschung. Das Medizinrecht überschreitet damit die tradierte Einteilung der Rechtsgebiete in Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht, so dass es auch als partielles Zwischenrepetitorium genutzt werden kann. Es ist intradisziplinär angelegt, darüber hinaus aber auch interdisziplinär. Demgemäß werden Veranstaltungen anderer Fakultäten, insbesondere der Medizinischen Fakultät (die der LMU gilt als eine der, wenn nicht die führende deutschlandweit), in den Bereich der Zusatzangebote einbezogen (Rechtsmedizin, Forensische Psychiatrie, Ethik in der Medi- zin). An der Juristischen Fakultät und der LMU insgesamt sind die Rahmenbedingungen für den Schwerpunkt denkbar günstig. Von den Professoren sind – an anderen Fakultäten mit medizinrechtlichem Schwerpunkt in dieser Breite und Expertise nicht anzutreffen – aus allen drei „Säulen“ jeweils Kolleginnen und Kollegen mit medizinrechtlichen Fragestellungen zum Teil intensiv befasst (aus dem Strafrecht: Professoren Engländer, Kölbel, Krüger, Saliger und Schroth; aus dem Öffentlichen Recht: Professoren Becker, Kersten, Streinz und Professorin Schmidt am Busch; aus dem Zivilrecht: Professoren Hager, Giesen und Spickhoff). Zu der Einbeziehung namentlich der Medizinischen Fakultät in den Schwerpunkt kommt das Anliegen hinzu, den Schwerpunktstudierenden die praktische Umsetzung des Medizinrechts näher zu bringen. Das geschieht durch die regelmäßige Einbindung von im Medizinrecht ausgewiesenen Rechtsanwälten (Dr. Handorn) und Richtern verschiedenster Gerichtszweige und Instanzen bis hin zum Bundessozialgericht (Richterin am BSG Prof. Dr. Körner, Vors. Richter am OLG Dr. Steiner und Richter am LG Brose). Deren Zusatzveranstaltungen bereiten zugleich ebenso auf die Abschlussprüfung vor wie das laufend angebotene Examinatorium zu den Vorlesungen Medizinrecht und weitere Zusatzveranstaltungen.

Berufsaussichten

Die Berufsaussichten im Medizinrecht sind signifikant überdurchschnittlich gut. Die Nachfrage ist namentlich im Bereich der Anwaltschaft erheblich; immer mehr Kanzleien wenden sich der Patienten-, der Behandlungsseite (Ärzte und Krankenhausträger), aber auch Pharmaunternehmen, Medizinprodukteherstellern und (gesetzlichen wie privaten) Krankenversicherungen zu. Hinzu kommen berufliche Betätigungsfelder in den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen selbst, in Rechtsabteilungen pharmazeutischer Unternehmen, in den Ärztekammern als Justiziare, in auf das Medizinrecht spezialisierten Spruchkörpern von Gerichten aller Rechtszweige, in Gesundheitsministerien und entsprechenden Behörden bis hin zu auf das Medizinrecht spezialisierten Abteilungen von Staatsanwaltschaften. Die Besonderheit des medizinrechtlichen Schwerpunktes in München besteht nicht zuletzt darin, dass Kenntnisse in sämtlichen Rechtsgebieten, die für die angesprochenen Berufsfelder relevant sind, vertieft vermittelt werden können.

Studienplan

PflichtvertiefungsveranstaltungenSchwerpunktpflichtveranstal tungenErgänzungsveranstaltungen
  • Delikts- und Schadensrecht
  • Medizinrecht I (Schwerpunkt: Arztrecht)
  • Medizinrecht II (Schwerpunkt: Medizinische Forschung, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht)
  • Medizinstrafrecht
  • Biomedizinrecht
  • Grundlagen des Sozialversicherungsrechts und Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Seminar aus dem Schwerpunktbereich 10
  • Examinatorium Medizinrecht
  • Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Vertiefungsvorlesung: Lebensmittel- und Arzneimittelrecht
  • Kolloquium: Praxis des Arzthaftungsprozess
  • Anwaltliche Praxis des Medizinrechts
  • Forensische Psychiatrie
  • Rechtsmedizin für Juristen

Sprecher

Prof. Dr. jur. Andreas Spickhoff

Universitätsprofessor