Schwerpunktbereich 8: Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht

Zuordnung zu einem Pflichtfach

Öffentliches Recht

Allgemeine Beschreibung

Der Schwerpunktbereich 8 ermöglicht eine Auseinandersetzung mit zahlreichen politisch interessanten und praktisch überaus bedeutsamen Materien des deutschen und des europäischen öffentlichen Rechts. Auch mit Blick auf das erste (und das zweite) Staatsexamen erweist sich der Schwerpunktbereich als ausgezeichnete Wahl. Denn er bietet die Gelegenheit, Gebiete des Pflichtstoffes (Grundfragen der Wirtschaftsverfassung, Subventionen, Grundfreiheiten des AEU-Vertrags) zu vertiefen und zu wiederholen. Auch scheinbar vom Pflichtfachstoff ferner liegende Materien des Besonderen Verwaltungsrechts wie das Umweltrecht und das Öffentliche Finanzmarktrecht werfen immer wieder Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Verwaltungsprozessrechts, des Verfassungs- und des Unionsrechts auf. Erhebliche Bezüge bestehen ferner zum Baurecht und zum Kommunalrecht.

Aktuelle thematische Stichworte lauten: Klimaschutz, Neujustierung des Verhältnisses zwischen Staat/EU und Wirtschaft, Steuerung durch Gebote und Verbote einerseits, durch die Vergabe von Subventionen oder öffentliche Aufträge andererseits. Mehrere Vorlesungsangebote gibt es bundesweit nur an wenigen anderen Standorten, so das Öffentliche Finanzmarktrecht, das Vergaberecht und natürlich auch die (bereits seit Sommersemester 2022 angebotene) Vorlesung „Klimaschutzrecht“. Die Vorlesung „Recht der öffentlichen Wirtschaft“ zielt auf die unternehmerische Betätigung von Staat und Kommunen (von der Deutschen Bahn bis zu den Stadtwerken München), die ein wichtiges Charakteristikum der deutschen Wirtschaftsordnung mit großer ökonomischer und politischer Bedeutung bildet.

Berufsaussichten

Mit Ihrem Schwerpunktbereichsstudium haben Sie Expertise in mehreren Kerngebieten erworben, und zwar mit einem bundesweit beachteten Profil unter dem Schlagwort „Public Sector“. Dies qualifiziert Sie bestens für eine spätere berufliche Tätigkeit, und zwar nicht nur in der öffentlichen Verwaltung (auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene), sondern auch bei Kommunen, Kammern oder Spezialbehörden wie der Bundesnetzagentur oder der BaFin. Aber auch in den großen und mittleren Anwaltssozietäten sind das öffentliche Wirtschaftsrecht und das Umweltrecht rasant wachsende Kerngeschäfte, ebenso in den Rechtsabteilungen von öffentlichen Unternehmen oder von privatwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere im Energiebereich oder in der Immobilienwirtschaft. Gleich zwei wichtige Fachanwaltschaften (Verwaltungsrecht bzw. Vergaberecht) überschneiden sich mit dem Schwerpunktbereich. Ein spannendes Tätigkeitsfeld eröffnen überdies Umwelt- wie Wirtschaftsverbände, Beratungs- und Medienunternehmen.

Pflichtvertiefungsveran staltungenSchwerpunktpflichtveranstaltungenErgänzungsveranstaltungen
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Umweltrecht
  • Beihilfe- und Vergaberecht
  • Finanzverfassungsrecht
  • Öffentliches Finanzmarktrecht
  • Recht der öffentlichen Wirtschaft
  • Klimaschutzrecht
  • Seminar aus dem Schwerpunkt- bereich 8
  • Examinatorium
  • Planungsrecht
  • Internationales und Europäisches Umweltrecht
  • Europäisches Wirtschaftsrecht (aus SPB 3)
  • Wirtschaftsvölkerrecht (aus SPB 9)
  • Kapitalmarktrecht (aus SPB 4)

Sprecher

Prof. Dr. jur. Martin Burgi

Universitätsprofessor