Zuordnung zu einem Pflichtfach
Öffentliches Recht
Allgemeine Beschreibung
Kernbereich des Schwerpunktbereichs 9 ist die inhaltlich ausgeweitete und vertiefte frühere Wahlfachgruppe 8 (Völker- und Europarecht). Neben dem Pflichtstoffprogramm im Europarecht werden insbesondere die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die Vertiefung der Grundfreiheiten, Recht und Praxis der Vereinten Nationen, der internationale Menschenrechtsschutz, die internationale Gerichtsbarkeit, das europäische Wirtschaftsrecht (Kartellrecht, Beihilfen, Vergaberecht), das internationale Wirtschaftsrecht (z.B. Investitionsschutz) und das Welthandelsrecht, ferner ergänzend in Grundzügen (vertieft im Schwerpunktbereich 2) das europäische Strafrecht behandelt.
Berufsaussichten
Der Schwerpunkt ist vor allem für eine spätere Tätigkeit bei Internationalen Organisationen, der Europäischen Union, in international und europarechtlich orientierten Anwaltskanzleien und Unternehmen sowie im Auswärtigen Dienst besonders interessant. Daneben werden vertiefte Kenntnisse v.a. im Europarecht auch immer wichtiger für den juristischen Alltagsbetrieb bei Behörden, Gerichten und durchschnittlichen Anwaltskanzleien.
Studienplan
Pflichtvertiefungsveranstaltungen | Schwerpunktpflichtveranstaltungen | Ergänzungsveranstaltungen |
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Sprecher

Universitätsprofessor