Zuordnung zu einem Pflichtfach
Strafrecht
Allgemeine Beschreibung
Im Schwerpunktbereich 2.1 geht es um eine Erweiterung der strafrechtlichen Grundausbildung insbesondere um das Wirtschafts-, Sanktions- und Strafprozessrecht. Dies wird ergänzt um die Vermittlung der strafrechtlichen Probleme, die sich im Zuge der Globalisierung auf internationaler Ebene (Europäisches und Völkerstrafrecht) und durch weitere zentrale gesellschaftliche Entwicklungen (Digitalisierung) stellen. Daneben besteht eine breite inhaltliche Auswahl an fakultativen Lehrangeboten.
Berufsaussichten
Hinsichtlich der Berufsfeldorientierung stehen vor allem Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte sowie Juristen im Bereich der inneren Sicherheit bei der Polizei oder der Innenverwaltung im Mittelpunkt. Hinzukommen Juristen, die sich im Bereich der Kriminal- und Sozialpolitik oder der Medien engagieren oder bei internationalen Gerichtshöfen bzw. Organisationen tätig sein wollen. Insgesamt handelt es sich um einen interessanten Schwerpunktbereich, der insbesondere wegen seiner interdisziplinären Bezüge zu Medizin, Psychiatrie, Psychologie, Soziologie und Philosophie den wissenschaftlichen Horizont weitet und sich vor allem für Studierende eignet, die sich dafür sowie für internationale und gesellschaftliche Bezüge des (Straf-)Rechts interessieren.
Studienplan
Pflichtvertiefungsveranstaltungen | Schwerpunktpflichtveranstaltung | Ergänzungsveranstaltungen |
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