Zuordnung zu einem Pflichtfach
Zivilrecht
Allgemeine Beschreibung
Im Zentrum dieses Schwerpunktbereichs steht in Bezug auf eine spätere Berufspraxis die Behandlung grenzüberschreitender zivilrechtlicher Sachverhalte. Dabei geht es im Rahmen des Internationalen Verfahrensrechts zunächst um Fragen der internationalen Zuständigkeit deutscher und ausländischer Gerichte, der Anerkennung deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland bzw. ausländischer Entscheidungen im Inland sowie um deren Vollstreckung. Dies wird flankiert von wichtigen prozessualen Mechanismen wie etwa der Zustellung im Ausland, der Beweiserhebung usw.
Weitere Zentralmaterien sind neben diesem Themenkomplex die Frage des in einem Fall mit Auslandsberührung anwendbaren Rechts und dessen Anwendung (Internationales Privatrecht), bedeutende Materien des materiellen Einheitsrechts, d.h. international geltender einheitlicher Rechtsquellen wie insbesondere das UN-Kaufrecht (CISG) sowie das internationale Unternehmensrecht.
Alle genannten Bereiche sind stark von internationalen, d.h. staatsvertraglichen Rechtsquellen, und vom Europarecht geprägt. So hat die EU, deren Kompetenzen auf diesem Rechtsgebiet durch den Vertrag von Lissabon weiter verstärkt wurde, in jüngerer Zeit bedeutende Rechtsakte auf dem Gebiet des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts verabschiedet.
In Bezug auf das materielle Privatrecht besteht ein weiterer Akzent des Schwerpunktbereichs im Europäischen Einheitsprivatrecht. Dies betrifft nicht nur die schon jetzt weit reichende Überlagerung des nationalen Zivilrechts durch Rechtsakte der EU mit allen praktischen wie dogmatischen Konsequenzen für das nationale Recht (Einfluss von Richtlinien, richtlinienkonforme Auslegung, Entscheidungskompetenzen des Europäischen Gerichtshofs), sondern in wissenschaftlicher Hinsicht auch die Fortentwicklung des Privatrechts hin zu einem echten europäischen Privatrecht.
Die Lehrveranstaltungen des Schwerpunkbereichs betreffen neben den bereits bezeichneten Materien flankierend Einführungen in andere Rechtsordnungen bzw. Rechtskreise sowie in die Rechtsvergleichung. Diese vermitteln die Befähigung, mit fremden Rechtsinstituten umzugehen.
Studierende im Schwerpunktbereich sollten über gute Grundkenntnisse im Zivilrecht verfügen und Interesse an internationalen Sachverhalten haben, die über den "Tellerrand" der heimischen Rechtsordnung hinausgehen. Fremdsprachenkenntnisse sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber äußerst hilfreich.
Berufsaussichten
Kaum ein Jurist kann sich heute allein auf das nationale Recht beschränken. Schon ein einfa- cher Kauf im Internet oder auf Reisen stellt Fragen, die im Zentrum des Schwerpunktberei- ches stehen. Im Übrigen qualifiziert der Schwerpunktbereich für die Arbeit in international tätigen Anwaltskanzleien sowie in Unternehmen.
Pflichtvertiefungsveranstaltungen | Schwerpunktpflichtveranstaltungen | Ergänzungsveranstaltungen |
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Sprecher
Universitätsprofessor