Zulassung zum Schwerpunkt

Das Schwerpunktbereichstudium

Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung. Dieses beginnt grundsätzlich ab dem 5. Fachsemester und endet mit der Höchstfrist. In der Regel beginnt das Schwerpunktbereichsstudium in der Mittelphase der jeweiligen, dem Schwerpunktbereich zuzuordnenden Pflichtfächer (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht). Voraussetzung ist der vollständige Abschluss des Grundstudiums (alle Grundkurse nebst Zwischenprüfung) sowie des Grundlagenfachs.

In dem gewählten Schwerpunktbereich wird der universitäre Teil der Ersten Juristischen Prüfung abgelegt. Darüber hinaus können durch die Wahl des Schwerpunktbereichs bereits erste Weichen hinsichtlich des angestrebten Wunschberufs gestellt werden. Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst mindestens 12 und höchstens 14 Semesterwochenstunden.

Es gibt folgende drei Veranstaltungsformen:

  • Pflichtvertiefungsveranstaltungen: Diese bauen auf dem Pflichtstoff der Ersten Juristischen Staatsprüfung auf, vertiefen diesen und vermitteln einen Teil des Pflichtstoffs der Juristischen Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich.
  • Schwerpunktpflichtveranstaltungen: Diese vermitteln den weiteren Pflichtstoff der Juristischen Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich.
  • Ergänzungsveranstaltungen: Diese ermöglichen als Zusatzangebote die Ergänzung und Vertiefung des Prüfungsstoffes des gewählten Schwerpunktbereichs.

Antrag auf Zulassung

Um im Schwerpunktbereich überhaupt Leistungen erbringen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium mit Wahl des Schwerpunktbereiches gestellt werden. Dieser erfolgt durch einen elektronischen Antrag über das LSF. Bitte bedenken Sie, dass die Wahl des Schwerpunktbereiches für Sie verbindlich und ein Wechsel nicht möglich ist.

Ob Sie zum Schwerpunktbereichsstudium im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung zugelassen wurden, erfahren Sie über das LSF-Portal nach Beendigung des Anmeldezeitraums. Wenn Sie nicht zugelassen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Falls Sie Zweifel haben, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungs-
amt.

Anmeldezeitraum

Gem. § 36 PStO ist der Antrag auf Zulassung bis zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Schwerpunktbereichsstudium begonnen werden soll, zu stellen.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • alle drei Grundkurse
  • die Zwischenprüfungen
  • der Grundlagenschein

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich ausschließlich über das LSF-Portal in den ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit. Eine Anmeldung entspricht noch nicht der Zulassung. Sofern die Anmeldung technisch nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsamt.

Prüfungsleistungen

Studienbegleitende Prüfung (Seminar)

Die studienbegleitende Prüfung ist in Form eines Schwerpunktseminars abzulegen. Für die Zulassung zur studienbegleitenden Prüfung ist das Grundlagenseminar Voraussetzung.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung muss das Grundlagenseminar noch nicht abgeschlossen sein; es muss nur sichergestellt sein, dass das Grundlagenseminar grundsätzlich bestanden ist. In diesem Fall ist eine online Anmeldung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Prüfungsamt.

Für die Teilnahme sind zwei Anmeldungen erforderlich: Zum Seminar (Anmeldung beim Studienbüro) und zur studienbegleitenden Prüfung (Anmeldung beim Prüfungsamt)!

Anmeldung zum Schwerpunktseminar selbst beim Studienbüro. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Fristen, die in der Regel Mitte Januar bzw. Anfang Juli liegen.

Die Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung hingegen erfolgt beim Prüfungsamt online über das LSF-Portal. Eine alleinige Anmeldung beim Studienbüro ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie auch hier die Fristen (§ 40 Abs. 8 Studien- Prüfungsordnung) und überdies, dass eine Themenvergabe innerhalb des Seminars ohne eine Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung beim Prüfungsamt nicht möglich ist.

Studienabschließende Prüfung (Klausur)

Die studienabschließende Prüfung findet in Form einer 300-minütigen Klausur statt. Thematisch umfasst die Klausur die Pflichtvertiefungs- und Schwerpunktpflichtfächer. Die studienabschließende Prüfung wird zweimal pro Jahr jeweils in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr und Herbst angeboten.

Auch für die Abschlussklausur ist eine Anmeldung beim Prüfungsamt online über das LSF-Portal erforderlich. Meldeschluss ist jeweils der 31. Juli eines Jahres für den Herbsttermin bzw. der 15. Februar für den Frühjahrstermin. Zu diesem Zeitpunkt muss die studienbegleitende Prüfung vollständig (Seminararbeit + mündliche Seminarleistung) abgelegt (nicht: bestanden)
sein!

Der Prüfungszeitraum der studienabschließenden Prüfung im Frühjahr gehört zum beginnenden Sommersemester, der Prüfungszeitraum im Herbst gehört zum beginnenden Wintersemester.