Schwerpunktbereich 6: Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internationales und Europäisches Steuerrecht

Zuordnung zu den Pflichtfächern:

Zivilrecht / Öffentliches Recht

Allgemeine Beschreibung

Steuerrecht – zu schwierig und zu umfangreich?

Aus der Außensicht erscheint das Steuerrecht vielen Studierenden als schwierige und umfangreiche Materie. Sie begegnen dem Schwerpunktbereich 6 daher mit einem gewissen Respekt oder Scheu. Dies mag zum einen daran liegen, dass das Steuerrecht für die meisten Stu- dierenden ein noch völlig unbekanntes Rechtsgebiet ist. Zum anderen wird das Steuerrecht auch in den Medien zutreffend als eine sich ständig verändernde und sehr komplexe Materie dargestellt.

Das Steuerrecht ist in der Tat ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es bedarf deshalb einer strukturierten Einarbeitung. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Studierenden die stets lebensnahen steuerrechtlichen Fälle mit großer Freude bearbeiten, sobald ihnen die steuerrechtliche Terminologie und die Grundstrukturen dieses Rechtsgebiets geläufig geworden sind. Insoweit erweist es sich als hilfreich, dass das Steuerrecht kein isoliertes Rechtsgebiet ist.

Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Vorgaben, denen das Steuerrecht als Eingriffsrecht genügen muss, hat es vielfältige Verbindungen zu anderen Teilen der einfachgesetzlich normierten Rechtsordnung. So ist das Bilanzsteuerrecht als Kernstück der Unternehmensbesteuerung eng mit dem Handelsrecht verknüpft und der verfahrensrechtliche Teil der AO weist viele Parallelen zum VwVfG und zur VwGO auf. Verbindungen bestehen auch zum Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, zum Europarecht und zum Völkerrecht, das einen wichtigen Bezugspunkt des in München besonders intensiv bearbeiteten Internationalen Steuerrechts bildet.

Da das Steuerrecht viele wirtschaftliche Sachverhalte erfasst, knüpft es häufig an zivilrechtliche Gestaltungen an. Zudem ist die Menge des Stoffes im Schwerpunktbereich begrenzt und überschaubar. Die Lehrveranstaltungen konzentrieren sich auf die Grundstrukturen wichtiger Teilbereiche des Steuerrechts. Es geht also im Schwerpunktbereichsstudium nicht um das Einpauken von Detailregelungen, sondern um die das Steuerrecht beherrschenden Prinzipien, um seine Systematik und um seine Zusammenhänge mit anderen Bereichen des Pflichtfachstoffs.

Warum Steuerrecht studieren?

Betrachtet man das gewaltige Steueraufkommen in Deutschland von derzeit über 830 Mrd. €, so wird die enorme Bedeutung von Steuerrechtsfragen deutlich. Nachdem das Steuerrecht nahezu alle Lebensbereiche erfasst, sind steuerrechtliche Grundkenntnisse insbesondere für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes unerlässlich. Der Rechtsanwalt, der nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetzes zur Steuerberatung befugt ist, sollte deshalb zumindest so viel Verständnis vom Steuerrecht haben, dass er steuerrechtliche Fragestellungen, die mit zivil- rechtlichen Gestaltungen zusammenhängen, erkennen und strukturieren kann. Aber auch Zivil- und Strafrichter und Unternehmensjuristen brauchen Grundkenntnisse im Steuerrecht.

In der 9. Klausur des Zweiten Staatsexamens werden in Bayern nur steuerrechtliche Fragestellungen geprüft (Einkommensteuer und Abgabenordnung). Der Einsatz im Rahmen des Schwerpunktbereichs 6 lohnt sich also doppelt. Zudem kann das Steuerrecht im Zweiten Staatsexamen auch als Berufsfeld belegt werden. Die Anwaltschaft wird der besonderen Bedeutung des Steuerrechts im Wirtschaftsleben zudem durch die Spezialisierung des Fachanwalts für Steuerrecht als dem traditionsreichsten aller Fachanwaltstitel gerecht.

Berufsaussichten

Die Berufschancen für im Steuerrecht ausgebildete Juristen sind exzellent. Die Nachfrage nach steuerrechtlich vorgebildeten Juristen ist groß. Dies zeigt nicht nur ein Blick in die Stellenanzeigen der Fachzeitschriften und der Tagespresse. Eine fundierte Ausbildung im internationalen und im europäischen Steuerrecht, wie sie in München angeboten wird, erhöht die Anstellungschancen in größeren Anwaltskanzleien, aber auch in Steuerabteilungen global tätiger Unternehmen. Spezialisten auf diesen spannenden und beratungsintensiven Gebieten sind rar und äußerst gefragt.

Weil Steuern laufend zu zahlen sind, führt die steuerliche Beratung meist zu einer dauerhaften Mandantenbindung und somit zu verlässlich fließenden Einkünften. Zudem eröffnet die Spezialisierung im Steuerrecht zusätzliche Berufsfelder, wie den Beruf des Steuerberaters o- der den des Wirtschaftsprüfers. Möglich ist auch eine Laufbahn im höheren Dienst der Finanzverwaltung und in der Finanzgerichtsbarkeit. Hinzu kommen Berufschancen in Steuerab- teilungen von Unternehmen und Verbänden. Auch für einen Rechtsanwalt mit strafrechtlichen Interessen ist die Beschäftigung mit dem Steuerrecht und mit dem Steuerstrafrecht sinnvoll und finanziell lohnend. Der Markt ist also für steuerrechtlich interessierte Juristen in vielerlei Richtungen offen und bietet vielfältige, interessante und lukrative Angebote im Inland und auch im Ausland.

Der Standort München ist für den Schwerpunktbereich 6 prädestiniert. Neben dem Bundesfinanzhof, dem örtlichen Finanzgericht, dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen sowie dem Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, dessen Direktor Prof. Schön zugleich zentrale Vorlesungen im Schwerpunktbereich 6 anbietet, sind eine Vielzahl
sehr renommierter Kanzleien mit Schwerpunkt Steuerrecht in München angesiedelt. Außerdem haben Zentralverwaltungen international tätiger Konzerne mit eigenen Steuerabteilungen ihren Sitz in München. Darum wird München vielfach als die deutsche „Hauptstadt“ des Steuerrechts betitelt, in der ein reger Austausch zwischen Theorie und Praxis gepflegt wird.

Auch die Rahmenbedingungen sind für die Studierenden in München optimal. Dem Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht ist eine sehr gut ausgestattete Bibliothek für nationales Steuerrecht angegliedert. Die mit dem Lehrstuhl verbundene Forschungsstelle für Europäisches und Internationales Steuerrecht verfügt über eine europaweit bedeutsame und von vielen in- und ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern besuchte Bibliothek für Europäisches und Internationales Steuerrecht (Zi. V028, Vestibülbau). Die Ausstattung umfasst eine große Auswahl neuester Ausbildungsliteratur, zahlreiche Fachzeitschriften, Entscheidungssammlungen, Kommentare und andere Fachliteratur aus dem Inland und aus dem Ausland. Datenbanken erleichtern die Arbeit.

Die Forschungsstelle für Internationales und Europäisches Steuerrecht bietet den Studierenden außerdem eine Plattform für regen Austausch mit Praktikern des internationalen Steuerrechts sowie ausländischen Studierenden und Gastwissenschaftlern. Regelmäßig finden Vortragsveranstaltungen mit herausragenden Vertretern aus Theorie und Praxis des Steuerrechts statt, die auch den Studierenden offenstehen. Insgesamt ist der Lehrstuhl bestens mit zahlreichen wichtigen Akteuren im Steuerrecht aus Deutschland und dem Ausland vernetzt, wovon bereits Nachwuchs-Steuerjuristen profitieren.

PflichtvertiefungsveranstaltungenSchwerpunktpflichtveranstaltungenErgänzungsveranstaltungen
  • Grundlagen und System des Steuerrechts
  • Einkommensteuerrecht
  • Unternehmenssteuerrecht I (Bilanzrecht und Personenunternehmen)
  • Unternehmenssteuerrecht II (Körperschaften und Umwandlungssteuerrecht)
  • Internationales Steuerrecht
  • Abgabenordnung
  • Umsatzsteuerrecht
  • Europäisches Steuerrecht
  • Seminar aus dem Schwerpunktbereich 6
  • Tutorium im Steuerrecht
  • Examinatorium Steuerrecht
  • Übung im Steuerrecht
  • Einführung in das Bilanzrecht für Juristen

Sprecher

Prof. Dr. jur. Klaus-Dieter Drüen

Universitätsprofessor