Mittelphase und Phase des Schwerpunktbereichsstudiums

Schwerpunktseminar, Schwerpunktklausur, Grundlagenseminar, Übungen für Fortgeschrittene

Leitung und Vertretung

Dr. jur. Britta Wolff

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Akademische Oberrätin

E-Mail schreiben

+49 89 2180-2708

Mobil: +49 179 5274234

Dr. jur. Katrin Bayerle

Akademische Oberrätin

Vertretung und Studienberatung zur Vorbereitung auf die JUP und EJS

Büro

Adresse
Raum V 102
Professor-Huber-Platz 2
80539 München
Büro
Georgios Kechagias
Telefon
+49 89 2180-6957
Fax
+49 89 2180-13530
E-Mail-Adresse
universitaetspruefung@jura.uni-muenchen.de
Erreichbarkeit
Telefonisch
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. + Do. 14:00 - 16:00 Uhr

Parteiverkehr (nur nach vorheriger Anmeldung per Termintool)
Di. + Do. 09:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Studienberatung bei Frau Dr. Britta Wolff (telefonisch)
Di. - Do. 09:30 - 11:30 Uhr
Mo. + Fr. 14:00 - 16:00 Uhr
Sprechstunde nach Vereinbarung persönlich oder über Zoom

Beratung bei Frau Dr. Katrin Bayerle
Beratung rund um das Examen und zur Vorbereitung auf die Abschlussklausur im Schwerpunktbereich und die Staatsexamensklausuren

Allgemeines

Für einen Termin im Prüfungsamt bei Herrn Georgios Kechagias vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Sobald Sie den Termin erfolgreich gebucht haben, erhalten Sie vom System eine Buchungsbestätigung.

Bitte buchen Sie Ihren Termin HIER

01.04.24: Anmeldetermine für das SoSe 2024 (PDF, 161 KB)

01.06.24: Schwerpunktklausur 2024/2 - Beginn der Anmeldefrist zur studienabschließenden Prüfung über das LSF (letzter Anmeldetag: 31.07.24)
nähere Info´s unter dem Menü Schwerpunktklausur

01.07.24: Schwerpunktseminar WiSe 2024/25 - Beginn der Bewerbungsphase für einen Schwerpunktseminarplatz online über das LSF
nähere Info´s siehe Menü Schwerpunktseminar

xx.07.24: Infoveranstaltung des Studienbüros zum technischen Ablauf des Anmeldeverfahrens (18:00 bis 19:00 Uhr im Raum xxx und per Zoom)

xx.07.24: Stichtag für die Rückmeldung zum WiSe 2024/25

15.07.24: Schwerpunktseminar WiSe 2024/25 - Beginn der Anmeldefrist zur studienbegleitenden Prüfung über das LSF (letzter Anmeldetag: 05.08.24)

01.04.23: Anmeldetermine für das WiSe 2023/24 (PDF, 151 KB)

01.06.23: Schwerpunktklausur 2023/2 - Beginn der Anmeldefrist zur studienabschließenden Prüfung über das LSF (letzter Anmeldetag: 31.07.23
nähere Info´s unter dem Menü Schwerpunktklausur

03.07.23: Schwerpunktseminar WiSe 2023/24 - Beginn der Bewerbungsphase für einen Schwerpunktseminarplatz online über das LSF
nähere Info´s siehe Menü Schwerpunktseminar

04.07.23: Infoveranstaltung des Studienbüros zum technischen Ablauf des Anmeldeverfahrens (18:00 bis 19:00 Uhr im Raum W201 und per Zoom)

17.07.23: Anmeldeschluss für die Rückmeldung zum WiSe 2023/24

17.07.23: Schwerpunktseminar WiSe 2023/24 - Beginn der Anmeldefrist zur studienbegleitenden Prüfung über das LSF (letzter Anmeldetag: 07.08.23)

Alle Informationen zum Staatsexamen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz:
Erste Juristische Staatsprüfiung
.

Information zur Anmeldung zum Staatsexamen

Für die Anmeldung zum Staatsexamen müssen Sie diverse Unterlagen einreichen. Hierzu ein paar Anmerkungen:

  • Studienverlaufsbescheinigung: diese können Sie selbst ausdrucken
  • Leistungsnachweise über das Bestehen der Fortgeschrittenenübungen:
    diese können Sie selbst ausdrucken.
    Bitte verwenden Sie ausschließlich die Version mit den nur bestandenen Leistungen (bitte beachten: das LJPA möchte nicht den Notenspiegel mit allen Leistungen).
  • Bestätigung über das Bestehen der Fremdsprachenausbildung:
    - Pflichtausbildung nach §24 JAPO: einreichen einer einfachen Kopie (außer Note ist Teil des Notenauszugs)
    - Fachspezifische Fremdsprachenausbildung nach §37 JAPO: einreichen des Originals oder einer bestätigten Kopie
  • Bescheinigung über die Juristische Universitätsprüfung: einreichen des Originals oder einer bestätigten Kopie

Wenn Sie nicht die Originale einreichen wollen, dann vereinbaren Sie bitte einen individuellen Termin beim Prüfungsamt zur Beglaubigung.

Einen Termin können Sie HIER vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin die Originale mit und je eine Kopie (KEINE FARBKOPIE)
.

Fachwechsel bei bestandenem Staatsexamen

Für die Teilnahme an der studienabschließenden Prüfung im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung ist grundsätzlich die Immatrikulation im Prüfungssemester zwingend erforderlich.

Wer bereits ein Zeugnis über das Bestehen der Juristischen Universitätsprüfung erhalten hat UND erfolgreich an der Ersten Juristischen Staatsprüfung teilgenommen hat, hat das Studienziel Erste Juristische Prüfung erreicht.

Mit Erreichen dieses Ziels werden Sie am Ende des Semesters, in die Abschlussprüfung bestanden wurde, exmatrikuliert.

Zur Vermeidung der Exmatrikulation ist ein Fachwechsel in den Studiengang Notenverbesserung bei der Studentenkanzlei vorzunehmen.

Sobald Ihnen das Zeugnis "Erste Juristische Prüfung" vorliegt, senden Sie dieses zusammen mit dem Antrag auf Fachwechsel per E-Mail an die Studentenkanzlei. Den Antrag auf Fachwechsel finden Sie auf der Seite der Studentenkanzlei.

Weitergehende Informationen finden Sie im Merkblatt Fachwechsel (PDF, 120 KB) und auf der Seite der Studentenkanzlei.

Alles was Sie schon immer zur Anmeldung, zum Schwerpunktseminar und zur Schwerpunktklausur wissen wollten

Infoveranstaltung für das SoSe 2024

Zeitpunkt: 14.05.2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr

Veranstaltungsort: wird den Angemeldeten per E-Mail mitgeteilt.
Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.
Anmeldezeitraum vom 03.05. bis zum 13.05.2024

Hier finden Sie die Folien der Informationsveranstaltung vom 14.05.2024: LINK (PPT, 866 KB)

Erläuterung zur Folie 13:
E = Erstversuch der Schwerpunktklausur
W = Wiederholungsversuch
V = Verbesserungsversuch
NB = Nicht bestanden
BE = Bestanden

Übersicht über die Anzahl der möglichen Versuche:

  • Ein Versuch bei dieser Konstellation: EBE + keine Möglichkeit zum Freischuss ==> kein weiterer Versuch
  • Zwei Versuche bei: ENB ==> WBE ==> kein weiterer Versuch
  • Drei Versuche bei: ENB ==> WNB ==> Verbesserungsversuch, wenn die Zulassung zum Freischuss nachgewiesen wird

Die Mittelphase und Phase des Schwerpunktbereichsstudiums

Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit Ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung. Dieses beginnt grundsätzlich ab dem 5. Fachsemester und endet mit der Höchstfrist. In der Regel beginnt das Schwerpunktbereichsstudium in der Mittelphase der jeweiligen, dem Schwerpunktbereich zuzuordnenden Pflichtfächer (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht). Voraussetzung ist der vollständige Abschluss des Grundstudiums (alle Grundkurse nebst Zwischenprüfung) sowie des Grundlagenfachs, was regelmäßig ab dem 5. Semester der Fall ist.

In dem gewählten Schwerpunktbereich wird der universitäre Teil der Ersten Juristischen Prüfung abgelegt. Darüber hinaus können durch die Wahl des Schwerpunktbereichs bereits erste Weichen hinsichtlich des angestrebten Wunschberufs gestellt werden.

Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst mindestens 12 und höchstens 14 Semesterwochenstunden. Es gibt folgende drei Veranstaltungsformen:

1) Pflichtvertiefungsveranstaltungen:
Diese bauen auf dem Pflichtstoff der Ersten Juristischen Staatsprüfung auf, vertiefen diesen und vermitteln einen Teil des Pflichtstoffs der Juristischen Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich.

2) Schwerpunktpflichtveranstaltungen:
Diese vermitteln den weiteren Pflichtstoff der Juristischen Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich.

3) Ergänzungsveranstaltungen:
Diese ermöglichen als Zusatzangebote die Ergänzung und Vertiefung des Prüfungsstoffs des gewählten Schwerpunktbereichs.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten bieten die Infobroschüren, welche sowohl für das neue Schwerpunktbereichsstudium (PDF, 279 KB) (ab dem Sommersemester 2022) als auch für das alte Schwerpunktbereichsstudium (PDF, 682 KB) (bis zum Wintersemester 2021/22) vorhanden sind.

Informationen zu den Änderungen des Schwerpunktbereichsstudiums ab dem Sommersemester 2022

Die JAPO sieht für das Schwerpunktbereichsstudium ab dem Sommersemester 2022 nur noch 12 bis 14 statt wie bisher 16 bis 24 Semesterwochenstunden vor.

Die Änderungen des Schwerpunktbereichsstudiums sind in der Zweiten Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung (PDF, 65 KB) der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung vom 24. Februar 2022 geregelt.

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Die Änderungen sind gültig für alle Studierenden, die ihr Schwerpunktbereichsstudium ab dem Sommersemester 2022 aufnehmen.
  • Der prüfungsrelevante Umfang des Schwerpunktbereichsstudiums wird in allen Schwerpunktbereichen auf 12 bis 14 Semesterwochenstunden begrenzt.
  • Der derzeitige Schwerpunktbereich 1 "Grundlagen der Rechtswissenschaften" wird durch den neuen Schwerpunktbereich 1.1 "Grundlagen der Rechtswissenschaften: Rechtsgeschichte" und den neuen Schwerpunktbereich 1.2 "Grundlagen der Rechtswissenschaften: Rechtsphilosophie und neuere Rechtsgeschichte" ersetzt.
  • Der Schwerpunktbereich 2 "Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention" wird durch den neuen Schwerpunktbereich 2.1 "Strafrecht und Strafrechtspflege" und den neuen Schwerpunktbereich 2.2 "Kriminalwissenschaften" ersetzt.
  • Der Schwerpunktbereich 8 "Öffentliches Wirtschafts- und Infrastrukturrecht" wird in "Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht" umbenannt und inhaltlich entsprechend modifiziert ausgerichtet.
  • Studierende, die zum Schwerpunktbereichsstudium vor dem Sommersemester 2022 zugelassen wurden, setzen das Schwerpunktbereichsstudium grundsätzlich auf der Grundlage der Satzung fort, nach der sie oder er bislang studiert. Sofern die studienabschließende Prüfung noch nicht erstmalig abgelegt wurde und diese frühestens im Termin 2023/1 abgelegt werden soll, kann von den Studierenden bis zur Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung erklärt werden, das Studium auf der Grundlage der Änderungssatzung fortsetzen zu wollen.
    Diese Erklärung kann ab dem 01. November 2022 im LSF über den Link "Wahl zur Schwerpunktklausur nach neuem Recht" auf dem Anmeldebaum im Bereich Hauptstudium vorgenommen werden.
    Die Erklärung ist unwiderruflich.

Die Aufnahme des Schwerpunktbereichsstudiums wird weiterhin sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich sein.

Schwerpunktbereich 1.1: Grundlagen der Rechtswissenschaften: Rechtsgeschichte
Sprecher des Schwerpunktes: Prof. Dr. Susanne Lepsius
Inhalt folgt

Schwerpunktbereich 1.2: Grundlagen der Rechtswissenschaften: Rechtsphilosophie und neuere Rechtsgeschichte
Sprecher des Schwerpunktes: Prof. Dr. Susanne Lepsius
Inhalt folgt

Schwerpunktbereich 2.1: Strafrecht und Strafrechtspflege
Sprecher des Schwerpunktes: Prof. Dr. Ralf Kölbel

Im Schwerpunktbereich 2.1 geht es um eine Erweiterung der strafrechtlichen Grundausbildung insbesondere um das Wirtschafts-, Sanktions- und Strafprozessrecht. Dies wird ergänzt um die Vermittlung der strafrechtlichen Probleme, die sich im Zuge der Globalisierung auf internationaler Ebene (Europäisches und Völkerstrafrecht) und durch weitere zentrale gesellschaftliche Entwicklungen (Digitalisierung) stellen. Daneben besteht eine breite inhaltliche Auswahl an fakultativen Lehrangeboten.

Schwerpunktbereich 2.2: Kriminalwissenschaften
Sprecher des Schwerpunktes: Prof. Dr. Ralf Kölbel

Im Schwerpunktbereich 2.2 geht es um eine Erweiterung der strafrechtlichen Grundausbildung insbesondere um das Wirtschafts-, Sanktions- und Strafprozessrecht. Dies wird ergänzt um die Vermittlung der Probleme, die sich bei der Kriminalität junger Menschen (Jugendstrafrecht) und der empirischen Erforschung von Kriminalität und gesellschaftlicher Reaktionen auf Kriminalität (Kriminologie) stellen. Daneben besteht eine breite inhaltliche Auswahl an fakultativen Lehrangeboten.

FAQ´s zur Reform des Schwerpunktbereichsstudiums:

  • Wann wird die studienabschließende Prüfung nach neuem Recht zum ersten Mal angeboten?
    Die studienabschließende Prüfung nach neuem Recht wird erstmals im Termin 2023/1 angeboten.
  • Ich bin zum Schwerpunktbereichsstudium an der LMU München bereits vor dem Sommersemester 2022 zugelassen worden. Wie lange kann ich die Abchlussklausur nach altem Recht schreiben?
    Wer zum Schwerpunktbereichsstudium bereits vor dem Sommersemester 2022 zugelassen wurde, kann das Schwerpunktbereichsstudium bis zum Abschluss nach altem Recht fortsetzen.

Allgemeines zur Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium

Um im Schwerpunktbereich überhaupt Leistungen erbringen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium mit Wahl des Schwerpunktbereiches gestellt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Wahl des Schwerpunktbereiches für Sie verbindlich ist und ein Wechsel nicht möglich ist. Ob Sie zum Schwerpunktbereichsstudium im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung zugelassen werden, erfahren Sie über das LSF-Portal nach Beendigung des Anmeldezeitraums.
Der Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Schwerpunktbereichsstudium begonnen werden soll, zu stellen.

Anmeldezeitraum für das Sommersemester 2024

Vom 15. April bis zum 29. April 2024 ausschließlich über das LSF-Portal.
Die Anmeldung ist noch keine Zulassung zum Schwerpunkt.

Ablauf:

  • Anmeldung zum Schwerpunkt: über den Menüpunkt Prüfungsan- und -abmeldung (nicht über das Vorlesungsverzeichnis)
  • Überprüfen Sie die korrekte Anmeldung in Ihrem Notenauszug (mit allen Leistungen).
    Der Eintrag muss lauten: 8x01 - Anmeldung zum Schwerpunktbereich x - SS 2024 - AN
    (x steht für den Schwerpunkt)
  • Zulassung: Über die Zulassung werden alle Angemeldeten voraussichtlich eine Woche nach Anmeldeschluss per E-Mail an die campus-Mailadresse informiert.
    Wenn Sie nicht zugelassen werden, erhalten Sie darüberhinaus einen schriftlichen Bescheid.

Ohne Zulassung können Sie das Schwerpunktbereichsstudium nicht beginnen.

Sollten Sie Fragen zur Zulassung haben, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Anmeldeschluss beim Prüfungsamt. Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung (PDF, 163 KB), §36
Bitte beachten Sie auch die Übersicht der Durchschnittsnoten:

Die studienbegleitende Prüfung ist in Form eines Schwerpunktseminars abzulegen.

Für die Teilnahme sind 2 Anmeldungen erforderlich:

  • Bewerbung für einen Seminarplatz und
  • Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung

Die Bewerbung für einen Seminarplatz erfolgt je nach Schwerpunkt beim Studienbüro bzw. beim Lehrstuhl; nähere Informationen finden Sie hier (Link folgt).

Mit der Zusage zu einem Seminarplatz melden Sie sich zur studienbegleitenden Prüfung an.
Dies erfolgt online über das LSF-Portal unter dem Menü Prüfungsan- und -abmeldung.

Bitte beachten Sie noch:

  • Die Bewerbung um einen Seminarplatz ist in der Regel Mitte Januar bzw. Anfang Juli.
  • Die Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung endet spätestens 2 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit, die dem Semester vorangeht, in dem die Prüfungsleistung erbracht werden soll.
  • Für die Zulassung zur studienbegleitenden Prüfung ist das Grundlagenseminar Voraussetzung. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung muss das Grundlagenseminar noch nicht abgeschlossen sein; es muss nur sichergestellt sein, dass das Grundlagenseminar grundsätzlich bestanden ist. In diesem Fall ist eine online Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Prüfungsamt.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: Schwerpunktseminar

Die studienabschließende Prüfung findet in Form einer 300 min. Klausur statt. Thematisch umfasst die Klausur die Pflichtvertiefungs- und Schwerpunktpflichtfächer. Die studienabschließende Prüfung wird zweimal pro Jahr jeweils in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr und Herbst angeboten.

Auch für die Abschlussklausur ist eine Anmeldung beim Prüfungsamt (online per LSF) erforderlich.

Die Meldeschlusszeiten sind:

  • 31. Juli eines Jahres für den Herbsttermin bzw.
  • 15. Februar für den Frühjahrstermin
Zu diesem Zeitpunkt muss die studienbegleitende Prüfung vollständig (schriftliche Seminararbeit + mündliche Seminarleistung) abgelegt sein (nicht bestanden).

Der Prüfungszeitraum der studienabschließenden Prüfung im Frühjahr gehört zum beginnenden Sommersemester, der Prüfungszeitraum im Herbst gehört zum beginnenden Wintersemester.

Für die Zulassung zum Verbesserungsversuch ist darüberhinaus der Zulassungsbescheid zum Freischuss vom Landesjustizprüfungsamt vorzulegen (per E-Mail als pdf). Diesen Nachweis reichen Sie nach, sobald Ihnen dieser vorliegt, aber rechtzeitig vor dem Verbesserungsversuch.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: Schwerpunktklausur

Das Grundlagenseminar ist Zulassungsvoraussetzung zur studienbegleitenden Prüfung (Schwerpunktseminar). Die Studierenden müssen dies erfolgreich abgeschlossen haben.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: Grundlagenseminar

Weitergehende Informationen finden Sie hier: Übungen für Fortgeschrittene

Formulare

Hier finden Sie die Formulare für Meldungen zum Schwerpunktbereichsstudium.

Für alle Formulare gilt:

  • Die Online-Anmeldung über LSF hat Vorrang, nur da, wo die Online-Anmeldung nicht funktioniert, bitten wir um Zusendung des Formulars.
  • Bitte senden Sie das Formular per E-Mail von Ihrer campus-Mailadresse (ausschließlich als pdf-Datei).
  • Altternativ können Sie das Formular auch postalisch plus einer Ausweiskopie senden.

Kandidaten, die zur Wiederholung oder Verbesserung antreten möchten, beachten bitte unbedingt §§ 47 Abs. 2, 51 Satz 2 der PStO 2007 sowie die erste, zweite und dritte Änderungssatzung bzw. §§ 46 Abs. 2, 50 Sätze 2 und 3 PStO 2012 sowie dieses Merkblatt (PDF, 99 KB)zum Fachwechsel!

Für die Anmeldung zum Verbesserungsversuch oder zum zweiten Wiederholungsversuch der studienabschließenden Prüfung ist zwingend der Zulassungsbescheid zum Freischuss vom Landesjustizprüfungsamt rechtzeitig vor dem Klausurtermin vorzulegen
(per E-Mail von Ihrer campus-Mailadresse als PDF-Datei).

FAQ neu

Wann muss ich immatrikuliert sein

Sie müssen in jedem Semester, in dem Sie universitäre Einrichtungen nutzen oder an Prüfungen teilnehmen immatrikuliert sein. Das gilt jeweils für das ganze Prüfungssemester. Sofern Sie die JUP vollständig abgelegt haben, besteht in dem Semester zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung kein Immatrikulationserfordernis. Bitte beachten Sie aber alle Konsequenzen einer Exmatrikulation, insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.

Zu welchem Semester zählen die jeweiligen Abschlussklausuren der Juristischen Universitätsprüfung?

Die Abschlussklausuren im Frühjahr zählen zum beginnenden Sommersemester, die Abschlussklausuren im Herbsttermin zum beginnenden Wintersemester. Es kommt auf den Abschluss des Prüfungsverfahrens (=Verwaltungsverfahren) durch Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (Zeugniserteilung), nicht den Tag, an dem die Klausur geschrieben wurde, an.

Wird über die Teilleistungen im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung ein Schein erstellt?

Nein, über die einzelnen Teilleistungen wird in der Regel kein Schein ausgestellt. Alle Leistungen und ihre Bewertung werden auf dem Abschlusszeugnis angegeben. Teilleistungen werden nur bei besonderem Bedarf (z.B. für Stipendium, etc.) gesondert bescheinigt.

Kann ich mich bei der Anmeldung zum Schwerpunkt oder zu einer Prüfungsleistung vertreten lassen?

Ja,

FAQ - häufig gestellte Fragen

Sie müssen in jedem Semester, in dem Sie universitäre Einrichtungen nutzen oder an Prüfungen teilnehmen immatrikuliert sein. Das gilt jeweils für das ganze Prüfungssemester. Sofern Sie die JUP vollständig abgelegt haben, besteht in dem Semester zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung kein Immatrikulationserfordernis. Bitte beachten Sie aber alle Konsequenzen einer Exmatrikulation, insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen!

Die Abschlussklausuren im Frühjahr zählen zum beginnenden Sommersemester, die Abschlussklausuren im Herbsttermin zum beginnenden Wintersemester. Es kommt auf den Abschluss des Prüfungsverfahrens (=Verwaltungsverfahren) durch Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (Zeugniserteilung), nicht den Tag, an dem die Klausur geschrieben wurde, an.

Nein, über die einzelnen Teilleistungen wird in der Regel kein Schein ausgestellt. Alle Leistungen und ihre Bewertung werden auf dem Abschlusszeugnis angegeben. Teilleistungen werden nur bei besonderem Bedarf (z.B. für Stipendium, etc.) gesondert bescheinigt.

Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie aber, dass der Vertreter bzw. die Vertreterin alle Originalunterlagen von Ihnen, sowie ein eigenes Ausweisdokument von sich sowie eine Kopie des Personalausweises von Ihnen, also der anzumeldenden Person, vorlegen muss. Das Prüfungsamt gewährt keine Verlängerungen von Fristen, die aufgrund fehlender Dokumente in diesem Zusammenhang erforderlich werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Angelegenheiten.

Die Ergebnisse der Schwerpunktklausur werden im LSF veröffentlicht und zusätzlich auf dem Postweg versendet. Für den Frühjahrstermin kann Mitte Juli, für den Herbsttermin kann Mitte Januar mit dem Versand gerechnet werden. Sobald der Versandtermin feststeht, wird er im Internet bekannt gegeben. Bitte sehen Sie von Rückfragen beim Prüfungsamt ab. Sie bringen keine Beschleuningung! Bitte achten Sie auf die Aktualität Ihrer Adresse bei der Studentenkanzlei und nehmen Sie erforderliche Änderungen jeweils bis spätestens 15.6. (Frühjahrstermin) bzw. 15.12. (Herbsttermin) vor.

Nach Versand der Ergebnisse bietet das Prüfungsamt in der Regel eine einmalige kostenlose Einsichtnahmemöglichkeit an. Der konkrete Termin wird mit den Ergebnissen versandt und auf der Internetseite bekannt gegeben. Ausserhalb dieses Termins ist eine Einsichtnahme nicht möglich. Der Anspruch auf Akteneinsicht gem. Art. 29 BayVwVfG bleibt unberührt. Hierbei werden Kosten nach dem BayKostG erhoben.

Nein! Jede Verwendung eines Hilfsmittels, das nicht auf der Hilfsmittelliste ausdrücklich aufgeführt ist, stellt einen Täuschungsversuch dar. Das gilt insbesondere für selbst ausgedruckte Gesetzestexte, etc.. Hilfsmittel müssen vom Prüfungsausschuss beschlossen werden und können nicht von einzelnen Dozenten "freigegeben" werden!

Der Umfang der Schwerpunktseminararbeit soll 27.500 Zeichen nicht unterschreiten und darf 55.000 Zeichen nicht überschreiten (§ 40 Abs. 2 PStO). Dabei zählt die gesamte Arbeit einschließlich Leerzeichen und Fußnoten ohne Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis.

Während der Beurlaubung können Studienleistungen nicht erbracht und Prüfungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht abgelegt werden, Art 48 Abs. 3 BayHSchG. Beurlaubung und Prüfung im selben Semester schließen sich daher aus. Das bedeutet umgekehrt auch, dass Sie keine Beurkaubung mehr für ein Semester erhalten können, in dem Sie bereits eine Prüfung abgelegt haben.

Trotz Beurlaubung dürfen Prüfungen abgelegt werde, wenn es sich entweder um die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen handelt oder die oder der Studierende die Beurlaubung aus Gründen von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften gewährt wurde, Art 48 Abs. 3 letzter HS, Abs. 4 BayHSchG.