Schwerpunktseminar

Informationen zur studienbegleitenden Prüfung

NEWS

01.10.2024:

  • Anmeldetermine sind online

.

Inhalt

Die studienbegleitende Prüfung ist in Form eines Schwerpunktseminars abzulegen.

Für die Teilnahme sind 2 Anmeldungen online erforderlich:

  • Bewerbung für einen Seminarplatz und
  • Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung

Die Anmeldefrist zur studienbegleitenden Prüfung endet zwei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit, die dem Semester vorangeht, in dem das Schwerpunktseminar abgelegt wird. Die Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung erfolgt grundsätzlich online.

Eine alleinige Anmeldung beim Veranstalter / Studienbüro ist nicht ausreichend!

Eine Themenvergabe beim Lehrstuhl ist nur mit Nachweis der Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung möglich (Notenauszug).

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung nach dem Anmeldeschluss ist grundsätzlich nicht möglich und Sie verlieren damit Ihren Anspruch, am Schwerpunktseminar teilnehmen zu dürfen.

Gemäß Prüfungsordnung § 40 wird zur studienbegleitenden Prüfung zugelassen, wer nachfolgende Bedingungen erfüllt:

  • Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium gemäß § 36 PStO
  • erfolgreiche Bewerbung zu einem Seminarplatz im gewählten Schwerpunktbereich
  • erfolgreiche Ablegung eines Grundlagenseminars gemäß § 10 Abs. 4 PStO (bitte extra Hinweis beachten)
  • ordnungsgemäße Immatrikulation im Prüfungssemester

Hinweis bei fehlendem Grundlagenseminar:
Für die studienbegleitende Prüfung können Sie sich auch ohne bestandenes Grundlagenseminar anmelden. Der Nachweis des bestandenen Grundlagenseminars genügt zum Zeitpunkt zur Zulassung zur studienbegleitenden Prüfung

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung das Grundlagenseminar noch nicht erfolgreich abgelegt haben, dann können Sie sich trotzdem online zur studienbegleitenden Prüfung anmelden. Bitte informieren Sie zusätzlich das Prüfungsamt unbedingt per E-Mail an universitaetspruefung@jura.uni-muenchen.de und teilen folgende Informationen mit: Name, Vorname, Matrikelnummer, Seminarleiter des Grundlagenseminars, voraussichtliche Bekanntgabe der Grundlagenseminarnote

Anbei finden Sie den Leitfaden für die Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung zum Termin 2025-1:

Leitfaden: Anmeldung zum Schwerpunktseminar 2025-1 (PDF, 200 KB)

Die Bewerbung für die Schwerpunktseminarplätze erfolgt je nach Schwerpunkt zentral oder direkt bei den Lehrstühlen. Die Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung erfolgt für das WiSe 2024/25 ausschließlich online (siehe Schritt 1 und Schritt 2).

Schritt 1 - Platzvergabe

Studierende, die für das WiSe 2024 ein Schwerpunktseminar belegen möchten, müssen sich zunächst um einen Seminarplatz beim jeweiligen Veranstalter bewerben.

SP 2, 2.1, 2.2, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10: die Platzvergabe erfolgt zentral über das Studienbüro
SP 1, 1.1 1.2 und 3: die Platzvergabe erfolgt dezentral direkt über die Lehrstühle

Die Bewerbungsphase beim Studienbüro erfolgt im Januar 2025 online über das LSF-Portal. Den genauen Termin erfahren Sie auf den Seiten des Studienbüros.

Weitergehende Informationen zur zentralen Anmeldung finden Sie auf der Seite vom Studienbüro.

Schritt 2 - Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung

Nach Erhalt eines Seminarplatzes ist eine Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung beim Prüfungsamt notwendig. Diese erfolgt online über das LSF-Portal. Die Anmeldung kann erst nach Abschluss der Platzvergaben erfolgen. Diese Funktion ist vorher gesperrt.

Die Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung beginnt am 01.02.2025 und endet am 24.02.2025.

Eine erfolgreiche Anmeldung erscheint im Notenauszug (mit allen Leistungen) mit der Prüfungsnummer 8x03 (x steht für den jeweiligen SPB). Die Prüfung trägt die Bezeichnung "Anmeldung zum Seminar aus dem Schwerpunktbereich x SoSe 2025 (Prüfername). Der Ausweis "WiSe 2024/25" in der dritten Spalte ist korrekt. Mit der Anmeldung ist noch keine Zulassung zur Prüfung verbunden. Die Zulassungen erfolgen erst zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Anmeldeschluss. Sollten Gründe für eine Nichtzulassung vorliegen, wird sich das Prüfungsamt zeitnah bei Ihnen melden.

Der Eintrag 8x03 wird zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Notenauszug entfernt.

Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung (siehe Akkordeon "Leitfaden zur Anmeldung zum Schwerpunktseminar").

Schritt 3 - Themenvergabe

Studierende, die sich erfolgreich zur studienbegleitenden Prüfung angemeldet haben (Schritt 2), wenden sich zur Vergabe des konkreten Seminarthemas an den jeweiligen Lehrstuhl. Zum Nachweis der Anmeldung dient der Notenauszug (mit allen Leistungen).

Schritt 4 - Zulassung zur studienbegleitenden Prüfung

Eine erfolgreiche Zulassung erscheint im Notenauszug (mit allen Leistungen) mit der Prüfungsnummer 8x10 (x steht für den jeweiligen SPB). Die Zulassungen werden nicht vor Ende März 2025 veröffentlicht werden.

Ab dem SoSe 2025 finden Sie die angebotenen Schwerpunktseminare ausschließlich auf den Seiten des Studienbüros.

Übersicht der angebotenen Schwerpunktseminare:

Anlagen (die Liste ist noch nicht abschließend):

Informationen zu Fristverlängerung und Rücktritt

Nimmt ein Studierender trotz Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung an dieser nicht teil, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden.

Nicht zu vertretende Gründe, die einen Rücktritt rechtfertigen sollen, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen.

In Fällen der kurzzeitigen Verhinderung (bis zu einer Woche) während der Bearbeitungszeit aus nicht zu vertretenden Gründen, kann eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit, die die Dauer der Verhinderung nicht übersteigen darf, beim Prüfungsamt beantragt werden.

Antrag auf Fristverlängerung

  • Formloser Antrag auf Fristverlängerung mit folgenden Angaben:
    • Name, Vorname, Anschrift, Matrikelnummer, Grund der Fristverlängerung, Dauer der Fristverlängerung, Datum des Antrags und Originalunterschrift
    • Angabe des Schwerpunkts, Seminarleiter, Datum Erhalt des Themas, Abgabetermin
  • Ärztliches Attest incl. Diagnose im Original

Antrag auf Rücktritt

  • Formloser Antrag auf Rücktritt mit folgenden Angaben:
    • Name, Vorname, Anschrift, Matrikelnummer, Grund des Rücktritts, Datum des Antrags und Originalunterschrift
    • Angabe des Schwerpunkts, Seminarleiter, Datum Erhalt des Themas, Abgabetermin
  • Ärztliches Attest incl. Diagnose im Original

Weitere Schritte

  • Bitte senden Sie alle o.g. Unterlagen unverzüglich per Post an das Prüfungsamt; vorab bitten wir um Zusendung per E-Mail. Bitte verwenden Sie hierzu auschließlich Ihre campus-Mail-Adresse.
  • Nach Prüfung der Unterlagen werden wir einen Bescheid erstellen und Ihnen diesen zusenden. Darüberhinaus erhält der Seminarleiter den Hinweis über Ihre Fristverängerung bzw. Ihren Rücktritt.

Ablaufplan

PhaseWiSe 2024/25SoSe 2025
Dezentrale Platzvergabe durch die Lehrstühle
SPB 1.1, 1.2, 3individuellIndividuell
Zentrale Platzvergabe über das Studienbüro
SPB 2.1, 2.2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 1001.07.24 - 08.07.2413.01.25 - 20.01.25
Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung beim Prüfungsamt (online)15.07.24 - 05.08.2424.01.25 - 24.02.25

Durchschnittsnoten

SPB 1 incl. SPB1, 1.1 und 1.2; SPB 2 incl. SPB 2, 2.1 und 2.2; ⌀ = Gesamtdurchschnitt; TN = Anzahl Gesamtteilnehmende; Erste Zahl = Anzahl Teilnehmende; Zweite Zahl = Durchschnitt
SPB2021/12021/22022/12022/22023/12023/22024/12024/2
12 - 8,502 - 13,505 - 8,004 - 10,2510 - 12,36
277 - 9,7638 - 10,8162 - 11,2954 - 10,7659 - 11,03
350 - 10,5928 - 9,8344 - 10,6525 - 8,8610 - 11,24
450 - 9,8829 - 8,8038 - 8,7041 - 8,8633 - 9,12
58 - 9,436 - 10,103 - 11,532 - 16,504 - 8,60
612 - 10,4214 - 11,6414 - 9,5710 - 11,8222 - 10,47
733 - 10,4512 - 10,9029 - 10,9113 - 12,5226 - 12,09
828 - 11,1216 - 11,4830 - 11,0115 - 11,4413 - 11,86
939 - 10,1927 - 11,2334 - 11,0221 - 11,0736 - 11,08
1086 - 11,3139 - 11,3144 - 10,7241 - 12,2758 - 11,78
10,7110,6710,5610,7411,08
TN385211303226271