Zum Inhalt springen
Seminare im Sommersemester 2025
- Das Studienbüro organisiert die Vergabe der Plätze für Grundlagenseminare sowie für Seminare in den SPB 2, 4–10. Plätze in den Seminaren der SPB 1, 1.1, 1.2 & 3 werden von den Veranstaltungsleitern selbst vergeben.
- Bei Fragen, die nicht in den FAQ (unter den jeweiligen Bereichen) beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an seminaranmeldung@jura.uni-muenchen.de.
Ablauf der Seminarvergabe | |
---|---|
bis 7.1.2025 | Seminare werden online gestellt |
13.–17.1.2025 | Bewerbungsphase 1: LL.M.-Studierende bewerben sich per Formular um einen Seminarplatz; Studierende, die zum Wintersemester 2024/2025 an die LMU wechseln bewerben sich per E-Mail um einen Seminarplatz |
13.–20.1.2025 | Bewerbungsphase 2: Immatrikulierte Hauptfachstudierende bewerben sich über LSF um einen Seminarplatz | Anleitung folgt; alle Bewerbungen bis 20.1., 24 Uhr werden gleichrangig berücksichtigt. |
bis 27.1.2025 abends | Vergabephase: Alle Studierende erhalten bis zum 27.1.2025 vom Studienbüro eine Nachricht, ob sie einen Platz in einem Seminar erhalten haben Grundlagenseminare: Mit der Zuteilung sind Sie verbindlich für das Seminar angemeldet |
1.2.–24.2.2025 | Schwerpunktseminare: Wer einen Seminarplatz in einem Schwerpunktseminar zugewiesen bekommen hat, meldet sich beim Prüfungsamt (LSF) verbindlich für das Seminar an |
Bitte beachten Sie, dass das Studienbüro für folgende Anliegen nicht zuständig ist:
- Schwerpunktklausuren früherer Termine (zur Vorbereitung) erhalten Sie von Frau Dr. Katrin Bayerle.
- Alle Anfragen bzgl. LSF (Notenspiegel, Auszug, etc.) richten Sie an das Prüfungsamt.
- Fragen zur Immatrikulation und Rückmeldung beantwortet die Studentenkanzlei der LMU.
- Eine Studienberatung erfolgt durch Frau Dr. Britta Wolff
Praktikums- und Stellenbörse
Das Studienbüro verwaltet für Studierende eine Praktikums- und Stellenbörse. Sollten Sie einen Praktikumsplatz oder einen Nebenjob suchen, finden Sie hier zahlreiche Angebote von verschiedensten Kanzleien und Firmen.
Ihre Praktikumsstelle benötigt eine Bestätigung, dass es sich um Pflichtpraktikum handelt? Eine Pflichtpraktikumsbestätigung können Sie weiter unten über das entsprechende Formular beantragen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie von Ihrer Ausbildungsstelle einen Nachweis benötigen, dass Sie Ihr Praktikum gemäß § 25 Abs. 4 JAPO abgeleistet haben. Hierzu können Sie unseren Vordruck (PDF, 10 KB) verwenden.
Sie möchten einen Praktikumsplatz oder einen Nebenjobanbieten? Gerne nehmen wir Ihre Anzeige bei uns auf. Bitte beachten Sie nachfolgend die Vorgehensweise.
Voraussetzungen
- Rechtsgrundlage: § 25 JAPO
- Inhalt: Vermittlung von praktischer Rechtsanwendung
- Durch wen? Jurist (m/w/d), d. h. wer ein Hochschulstudium im Studiengang Rechtswissenschaften im Inland oder im Ausland erfolgreich abgeschlossen hat; zweites Staatsexamen nicht erforderlich.
- Für wen? Studierende nach Vorlesungsschluss des zweiten Fachsemesters Rechtswissenschaften (Stoff an der LMU im 1. und 2.Fachsemester: Staatsorganisationsrecht, Grundrechte; BGB AT, Schuldrecht AT und BT [vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse]).
- Dauer: Mindestens ein Monat (vier Wochen werden als ein Monat anerkannt).
- Zeitraum: Während der vorlesungsfreien Zeit (13.2.–11.4.2021 | 17.7.–17.10.2021 | 12.2.2022–24.4.2022).
- Vergütung: Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, nicht erforderlich.
Ablauf
- Schicken Sie uns Ihre fertige Anzeige als PDF-Datei sowie ggf. zusätzliche Informationen an praktikum@jura.uni-muenchen.de; hilfreich sind Angaben zu Zeitraum, Zielgruppe (ab welchem Fachsemester; ggf. welcher Schwerpunktbereich) und Inhalten (Rechtsgebiete).
- Ihre Anzeige wird schnellstmöglich in unserer Praktikums- und Stellenbörse für unsere Studierenden hinterlegt.
- Wenn die Praktikumsanzeige entfernt werden soll, geben Sie uns bitte kurz Bescheid.
- Am Ende des Praktikums muss den Studierenden eine Bescheinigung ausgestellt werden. Hierzu können Sie unseren Vordruck (PDF, 10 KB) verwenden.
- Bei allen Fragen rund ums Praktikum stehen wir Ihnen gerne per E-Mail an praktikum@jura.uni-muenchen.de oder telefonisch unter der +49 89 2180-6764 zur Verfügung.
- Bitte schicken Sie uns Ihre fertige Anzeige als PDF-Datei sowie ggf. zusätzliche Informationen an praktikum@jura.uni-muenchen.de.
- Ihre Anzeige wird schnellstmöglich in unserer Praktikums- und Stellenbörse für unsere Studierenden hinterlegt.
- Wenn die Stellenanzeige entfernt werden soll, geben Sie uns bitte kurz Bescheid.
Nachteilsausgleich
Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Seite des Studiendekans. Bitte achten Sie genau darauf, welcher Fall für Sie einschlägig ist.
Das Studienbüro ist nicht genereller Ansprechpartner für alle Arten von Nachteilsausgleich. Nur in bestimmten Fällen sind die entsprechenden Dokumente an das Studienbüro zu senden.