Forschungsstelle für Medizinrecht

Das Medizinrecht ist ein vergleichsweise modernes und neues Rechtsgebiet. Es hat sich erst seit den sechziger und siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bis hin zum noch relativ neuen „Fachanwalt für Medizinrecht“ etabliert und spiegelt die ständig wachsende soziale und ökonomische Bedeutung seines Gegenstandes wider. Thematisch umfasst es im weitesten Sinne die Rechtsregeln, die sich auf die Ausübung der Heilkunde beziehen, namentlich das Arztrecht, das Arzneimittelrecht, das Medizinprodukterecht, das Transplantations- und Transfusionsrecht sowie das Recht der medizinischen Forschung. Erfasst sind weiter das Medizinstrafrecht sowie die öffentlich-rechtlichen Bestandteile des Medizinrechts bzw. des Gesundheitsrechts unter Einbeziehung des nicht nur rechtspraktisch besonders wichtigen Bereichs des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung und des Lebensmittelrechts.

Die Forschungsstelle für Medizinrecht vereint unter einem wissenschaftlichen Dach die drei „Säulen“ des Rechts (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht), soweit sie sich mit dem Medizinrecht befassen. Das kommt auch in den Personen der die Forschungsstelle tragenden Professoren zum Ausdruck, von ihrer wissenschaftlichen Herkunft her zunächst dem Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht zugeordnet sind. Dadurch wird zugleich ein Anspruch eingelöst, den das Medizinrecht stellt, nämlich die Überschreitung der tradierten Einteilung der Rechtsgebiete. Vom wissenschaftlichen Interesse her wird überdies die überkommene nationale Begrenztheit des Rechts überschritten. Sie verträgt sich schon mit den Gegenständen des Medizinrechts und ebenso der Europäisierung und der Globalisierung (auch) des Medizinrechts nicht. Von der Natur der Sache her ist für die Arbeitsweise der Forschungsstelle schließlich ein interdisziplinärer Ansatz selbstverständlich, der insbesondere, aber keineswegs ausschließlich die Medizin umfasst.

Ziel der Forschungsstelle ist die schärfere Erfassung des geltenden Rechts ebenso wie seine Fortentwicklung. Die Ergebnisse der Forschung werden der Öffentlichkeit nicht nur in einer erheblichen Anzahl von Publikationen (Monographien, Lehrbücher, Kommentierungen, Handbücher, Schriftenreihen, Herausgeberschaften, Aufsatzveröffentlichungen u. s. w.) präsentiert (die auf den jeweiligen Publikationsverzeichnissen verfolgt werden können), sondern ebenso in allen anderen Formen des wissenschaftlichen Arbeitens und Diskurses (Tagungen, Vorträge, Seminare und Vorlesungen u. s. w.). Bei alledem wird auf die Interdisziplinarität und den Praxisbezug besonderer Wert gelegt. Sodann dient die Forschungsstelle der wissenschaftlichen Betreuung eines seit dem Wintersemester 2015/16 neu geschaffenen Ausbildungsschwerpunktes im Medizinrecht (Schwerpunkt Nr. 10). Bei alledem arbeitet die Forschungsstelle mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien sowie mit namhaften Richtern aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit zusammen, die zugleich in die Lehre an der LMU eingebunden sind.

Leitung

Prof. Dr. jur. Andreas Spickhoff

Universitätsprofessor

Prof. Dr. jur. Matthias Krüger

Universitätsprofessor

Kontakt

Adresse
Ludwigstr. 29
80539 München
Telefon
+49 89 2180-3696
Fax
+49 89 2180-13503
E-Mail-Adresse
sekretariat.spickhoff@jura.uni-muenchen.de

Hinweise

Im Sommersemester 2023 findet die Vorlesung "Rechtsmedizin für Juristen" in Präsenz statt. Den Vorlesungsplan finden Sie am Ende der Seite.

Podcast zum Schwerpunkt Medizinrecht

Prof. Spickhoff war zu Gast bei dem Podcast "LawCampus".

Vorlesungsplan

Vorlesungsplan "Rechtsmedizin für Juristen".

Gefördert von der Produkt Kanzlei.

Rechtsanwalt / Partner Dr. Boris Handorn
Produktkanzlei
Provinostraße 52
86153 Augsburg