Prof. Dr. jur. Johannes Hager
Entpflichteter Professor
Früherer Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Medienrecht (Vorgängerlehrstuhl von Prof. Hau)
Entpflichteter Professor
Früherer Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Medienrecht (Vorgängerlehrstuhl von Prof. Hau)
Wenn Sie sich als Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medienrecht bewerben möchten, überprüfen Sie bitte vorab selbständig, ob Sie die formellen Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion ergeben sich aus §§ 6 ff. der Promotionsordnung für die Juristische Fakultät der LMU München.
Um eine hinreichende Ernsthaftigkeit von Promotionsanfragen sicherzustellen, sind einige formelle Anforderungen an Ihre Bewerbung unumgänglich. Bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Examenszeugnisse etc.) am Lehrstuhl.
Per E-Mail eingehende Anfragen werden nicht beantwortet.
Inhaltlich sollte sich Ihre Bewerbung mit dem in Aussicht genommenen Promotionsvorhaben befassen. Dazu zählen zum einen die Beweggründe, weshalb Sie sich wegen Ihrer Promotion gerade an unseren Lehrstuhl wenden. Zum anderen wird mindestens ein eigener Themenvorschlag erwartet. Hierzu nennen Sie einen vorläufigen Arbeitstitel und stellen in einem kurzen Exposé den Gegenstand und die zentralen rechtlichen Probleme dar. Der Umfang dieses Exposés sollte sich auf ca. drei Seiten DIN A4 belaufen.
Eine Betreuung durch den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medienrecht ist nur dann sinnvoll, wenn das von Ihnen gewählte Thema mit den Forschungsgebieten des Lehrstuhls übereinstimmt.
Diese umfassen das gesamte zentrale Bürgerliche Recht einschließlich des Zivilverfahrensrechts, das zentrale Handelsrecht einschließlich allgemeines Bankrecht sowie das private Medienrecht, d.h. insbesondere der Bereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und sonstige Fragen des Mediendeliktsrechts.