Frank Saliger ist seit April 2016 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main absolvierte er 1991 das Erste und 1994 das Zweite juristische Staatsexamen. Bis zum Jahre 2003 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Universität in Frankfurt am Main tätig.
1999 promovierte er mit der rechtsphilosophisch-strafrechtlichen Arbeit „Radbruchsche Formel und Rechtsstaat“. 2003 habilitierte er sich mit einer wirtschaftsstrafrechtlichen Untersuchung zu dem Thema „Parteiengesetz und Strafrecht. Zur Strafbarkeit von Verstößen gegen das Parteiengesetz, insbesondere wegen Untreue gemäß § 266 StGB“. In den Jahren 2003 und 2004 vertrat er strafrechtliche Lehrstühle an den Universitäten Bielefeld und Saarbrücken.
Von März 2005 bis März 2014 war Frank Saliger Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Bucerius Law School in Hamburg. Rufe der Leibniz Universität Hannover im Jahr 2007 sowie der Universität Mannheim 2012 lehnte er ab. Von April 2014 bis März 2016 leitete er einen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen.
Von Juni 2010 bis August 2017 war Frank Saliger Of Counsel bei Roxin Rechtsanwälte, von September 2017 bis Mai 2023 war er Of Counsel bei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte. Seit Juni 2023 ist er Of Counsel bei Ufer/Scharf Rechtsanwälte. Darüber hinaus ist Frank Saliger seit Dezember 2008 Vertrauensdozent der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, seit Oktober 2014 ständiger Gast im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer und seit 2017 Vorsitzender des Verwaltungsrates der Gustav Radbruch-Stiftung.
Frank Saliger forscht schwerpunktmäßig im Besonderen Teil des Strafrechts sowie in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht, Umweltstrafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie. Er ist u.a. Mitherausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW), der Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra), der Neuen Schriften zum Strafrecht (Nomos), der Studien zum Strafrecht (Nomos) und von Juridicum – Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht (Springer). Er hält Vorträge im In- und Ausland und ist regelmäßig als Gutachter tätig.
Wichtige weitere Veröffentlichungen: Lehrbuch zum Umweltstrafrecht (2. Auflage 2020); Kommentierungen zur Untreue (§ 266 StGB), zum Betrug (§ 263 StGB) und zum Allgemeinen Teil des Strafrechts (u. a. Einziehungsrecht und Verjährung); Selbstbestimmung bis zuletzt. Rechtsgutachten zum Verbot organisierter Sterbehilfe (2015); Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart, 9. Auflage 2016 (Mitherausgeber, zusammen mit Winfried Hassemer und Ulfrid Neumann); Kommentar zum Wirtschaftsstrafrecht, 1. Auflage 2017 (Mitherausgeber und Autor, zusammen mit Prof. Dr. Robert Esser, RA Dr. Markus Rübenstahl, RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis); Handbuch Strafrecht der Medizin, 2022 (Mitherausgeber und Autor, zusammen mit RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis); Nomos-Kommentar zum StGB, 6. Auflage 2023 (Mitherausgeber und Autor, zusammen mit Urs Kindhäuser, Ulfrid Neumann und Hans-Ullrich Paeffgen).