Dr. jur. Nina Schrott
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Akademische Rätin a. Z.
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
Sprechstunde:
Nach Vereinbarung

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Akademische Rätin a. Z.
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
Sprechstunde:
Nach Vereinbarung
Die Zeitschrift
Vor Kurzem hat der Wissenschaftsrat sich für Open Access als Publikationsstandard ausgesprochen. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen künftig „sofort, dauerhaft, am ursprünglichen Publikationsort und unter einer offenen Lizenz frei verfügbar gemacht werden"; die Transformation zu Open Access soll insbesondee bei wissenschaftlichen Zeitschriften zeitnah und vollständig erreicht werden.
Mit dem Bedeutungszuwachs und dem angestrebten Ausbau von Open-Access-Strukturen geht eine zweite Entwicklung einher: International sowie in den meisten anderen wissenschaftlichen Disziplinen gehören Peer- Review-Verfahren zum wissenschaftlichen Standard und sollen Qualität und eine diskriminierungsfreie Auswahl der Beiträge sicherstellen. Über die Auswahl von Beiträgen entscheiden entsprechend nicht die Mitglieder der Schriftleitung, sondern externe Gutachter und Gutachterinnen aus dem Kreis des wissenschaftlichen Beirats, wobei ein sog. Double-blind-Verfahren die Regel ist (diese kennen die Identität der Autorinnen und Autoren nicht und vice versa).
Diese beiden Entwicklungen sind in der strafrechtswissenschaftlichen Zeitschriftenliteratur bisher nur eingeschränkt abgebildet. Nur wenige der zahlreichen Zeitschriften erfüllen den vom Wissenschaftsrat angestrebten Standard Open Access Gold, von denen wiederum nicht alle ein Peer-Review-Verfahren vorsehen. Die an der Ludwig-Maximilians-Universität München initiierte Neue Strafrechtswissenschaft (NSW) möchte diese beiden Entwicklungen als neue strafrechtliche Open-Access-Zeitschrift aufnehmen.
Seit Juni 2023 wird die Neue Strafrechtswissenschaft durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.
Hinweise für Autor:innen
Die Website der Zeitschrift befindet sich momentan im Aufbau und wird in den nächsten Monaten unter der URL "nsw-online.com" online gehen. Beitragsentwürfe für die Neue Strafrechtswissenschaft (NSW) können ab sofort gesendet werden an:
Bitte beachten Sie die Bearbeitungsrichtlinien, die unten auf der Seite zum Download bereitstehen.
Schriftleitung der NSW
Dr. Victoria Ibold, Dr. Kristina Peters, M.A., Dr. Nina Schrott, Dr. Thomas Steenbreker
Erweiterte Redaktion der NSW
Dr. Markus Abraham, Universität Hamburg; Juniorprofessor Dr. Aziz Epik, LL.M., Universität Hamburg; Dr. Carsten Kusche, Universität Würzburg; Nicolai von Maltitz, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Karin Neßeler, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Felix Ruppert, Universität Bayreuth; Dr. Theresa Schweiger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Juniorprofessorin Dr. Lucia Sommerer, Universität Halle-Wittenberg; Dr. Georgia Stefanopoulou, Universität Hannover; Dr. Andreas Werkmeister, Humboldt-Universität Berlin
Wissenschaftlicher Beirat der NSW
Professorin Dr. Anna H. Albrecht, Universität Potsdam; Professor Dr. Martin Asholt, Universität Passau; Professorin Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE), Universität Hannover; Professor Dr. Jochen Bung, Universität Hamburg; Professor Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker, Dannecker Rechtsanwälte / Universität Heidelberg; Professor Dr. Mark Deiters, Universität Münster; Professor Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld; Professor Dr. Jörg Eisele, Universität Tübingen; Professor Dr. Armin Engländer, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Bijan Fateh-Moghadam, Universität Basel; Professorin Dr. Ingke Goeckenjan, Universität Bochum; Professorin Dr. Katrin Höffler, Universität Göttingen; Professorin Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers), Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Frei-burg; Professorin Dr. Scarlett Jansen, Universität Trier; Professor Dr. Florian Jeßberger, Humboldt-Universität Berlin; Professor Dr. Peter Kasiske, Universität Augsburg; Professor Dr. Johannes Kaspar, Universität Augsburg; Professor Dr. Ralf Kölbel, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes; Professorin Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M., Universität Liechtenstein; Professor Dr. Tobias Reinbacher, Universität Würzburg; Professor Dr. Joachim Renzikowski, Universität Halle-Wittenberg; Professor Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Helmut Satzger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Ulrich Schroth, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Jan C. Schuhr, Universität Heidelberg; Professor Dr. Tobias Singelnstein, Goethe-Universität Frankfurt am Main; Professorin Dr. Bettina Weißer, Universität Köln; Professorin Dr. Petra Wittig, Roxin Rechtsanwälte / Ludwig-Maximilians-Universität München; Professorin Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz; Professor Dr. Benno Zabel, Universität Bonn; Professorin Dr. Ingeborg Zerbes, Universität Wien; Professor Dr. Till Zimmermann, Universität Trier; Professor Dr. Mark Zöller, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsklugheit (iurisprudentia) oder Rechtswissenschaft (iuris scientia)? Als Rechtswissenschafterinnen und Rechtswissenschaftler beschäftigen wir uns tagtäglich mit ihr – der „Wissenschaft des Rechts”. Aber wie wissenschaftlich ist die Rechtswissenschaft wirklich? Was unterscheidet sie, die Rechtswissenschaft – oder sind es gar die Rechtswissenschaften? – von anderen Einzelwissenschaften und was sind verbindende Elemente? Worin besteht ihr originärer Erkenntnisgegenstand und mittels welcher Methoden lässt sich dieser erschließen?
Ausgehend von diesen Überlegungen veranstalteten Dr. Kristina Peters und Dr. Nina Schrott vom 13. bis 14.10.2022 an der LMU München mit Nachwuchswissenschaftler:innen aller Fachsäulen einen Workshop zu dem Thema "Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts".
In diesem Rahmen wurde sich gemeinsam mit anderen rechtsphilosophisch interessierten Nachwuchswissenschaftler:innen auf die Suche nach den ontologischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der Rechtswissenschaft begeben. Denn obwohl die oben aufgeworfenen Fragen den absoluten Kernbereich dessen betreffen, was unser aller „Kerngeschäft” darstellt, spielt ihre wissenschaftstheoretische Durchdringung und Beantwortung weder in der Grundlagendiskussion noch in der interdisziplinären Debatte eine dieser Bedeutung auch nur ansatzweise gerecht werdende Rolle. Stattdessen – so hat es bisweilen den Anschein – wird die Frage nach der Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz entweder angesichts ihrer institutionellen Etabliertheit vorschnell bejaht oder aber als akademisches Glasperlenspiel begriffen, welches gekünstelte Fragestellungen einer zwar womöglich rechtstheoretisch fundierten, aber für die Rechtspraxis dennoch weitgehend irrelevanten Lösung zuführt. Tatsächlich geht es in diesem Zusammenhang aber um nicht weniger als die Teilnahme der Jurisprudenz an der Rationalität der Wissenschaften und deren besonderen Erkenntnismethoden: Verhandelt wird damit letztlich, ob es die rechtswissenschaftliche Disziplin vermag, verlässliche Aussagen hervorzubringen.
Die Veranstaltung fand nach Art eines Workshops in kleinem Kreis statt, sodass in entspannter Atmosphäre intensiv zu den einzelnen Fragen gearbeitet und diskutiert werden konnte. Ausgangspunkt waren jeweils „Impulstexte”, die in Gestalt eines gemeinsamen Textapparats vorab allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt worden waren und zu denen jeweils ein/e Vortragende/r einen etwa 30minütigen Vortrag hielt. Hiervon erhofften sich die Veranstalterinnen konstruktive und zielführende Diskussionen. Zudem bot die Tagung eine Gelegenheit, bei der sich der rechtstheoretisch und an den Grundlagen des Rechts interessierte Nachwuchs fachsäulenübergreifend kennenlernen und vernetzen konnte.
Die Ergebnisse des Workshops werden zeitnah in einem Tagungsband veröffentlicht.
Ein Tagungsbericht zur Veranstaltung ist in JZ 2023, 248-250 erschienen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an wissenschaftstheorie@jura.uni-muenchen.de.
Programm
Datum: 13. und 14.10.2022 Ort: Lehrturm, W 401, Prof.-Huber-Platz 2
Block 1: Die Rechtswissenschaft im System der Wissenschaften
Donnerstag, 13.10.2022
ab 13:30 - Eintreffen der Teilnehmenden, Kaffee
14:00-14:45 - Markus Abraham (Hamburg): Wahrheit, Wissenschaft, Recht
14:45-15:30 - Kristina Peters (München): Die Objektivität juristischer Erkenntnis
15:30-16:00 - Kaffeepause
16:00-16:45 - Alexander Stark (Hamburg): Ethischer Realismus und die Suche nach moralischen Wahrheiten
16:45-17:30 - Bettina Rentsch (Berlin): Kritische Rechtstheorie: Kritik der Rechtswissenschaft oder kritische Rechtspraxis?
Block 2: Das wissenschaftstheoretische Fundament der juristischen Methodik – Bedingungen der Möglichkeit von Recht
Freitag, 14.10.2022
09:30-10:15 - Philipp-Alexander Hirsch (Göttingen): Recht, Sprache und Interpretation
10:15-11:00 - Amadou Korbinian Sow (Berlin): Die Rolle der Intention für die Bedeutung
11:00-11:30 - Kaffeepause
11:30-12:15 - Jannis Lennartz (Berlin): Was ist Rechtsdogmatik?
12:15-13:30 - Gemeinsames Mittagessen
13:30-14:15 - Rike Sinder (Freiburg): Subsumtion – Zwischen Technik und Theorie
14:15-15:00 - Nina Schrott (München): Fehlleistungen im Recht?!