Lebenslauf

  • 2010–2016 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Handelshögskolan in Göteborg, Schweden. Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes
  • 2012–2014 Studentische Hilfskraft bei Professor Dr. Ulrich Schroth, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • 2014–2016 Studentische Hilfskraft bei Professor Dr. Armin Engländer, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • März 2016 Erste Juristische Staatsprüfung
  • 2016–2019 Promotionsstudium zum Thema „Intersex-Operationen. Die strafrechtliche Bewertung geschlechtsbestimmender Operationen an intersexuell geborenen Minderjährigen unter besonderer Berücksichtigung stellvertretender elterlicher Einwilligung“ bei Professor Dr. Armin Engländer, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • 2016–2019 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Professor Dr. Armin Engländer, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • 2019–2021 Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München
  • 2020 Verleihung der Doktorwürde durch die Ludwig-Maximilians-Universität München und Auszeichnung mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät
  • Mai 2021 Zweite Juristische Staatsprüfung
  • Seit August 2021 Akademische Rätin a. Z. und Habilitandin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie (Prof. Dr. Armin Engländer) an der Ludwig-Maximilians-Universität München

  • Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (dgmr)
  • Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
  • Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie e.V. Deutsche Sektion (IVR)
  • Junges Forum Rechtsphilosophie (JFR)
  • Junges Strafrecht e.V.
  • Vereinigung für Recht und Gesellschaft e.V. (VRuG)

Veröffentlichungen

  • Intersex-Operationen. Die strafrechtliche Bewertung geschlechtsbestimmender Operationen an intersexuell geborenen Minderjährigen unter besonderer Berücksichtigung stellvertretender elterlicher Einwilligung. Baden-Baden 2020 (ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis 2019 der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München; Rezension: Duttge, Goltdammer's Archiv für Strafrecht 4/2023, 236-240).
  • § 14, Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme, in: Busch/Wegner/Zech, Strafrecht besonderer Teil. Ein Lehrbuch. Open-Access-Projekt des OpenRewi e.V., online über wikibooks (erscheint voraussichtlich als Print Ende 2023).
  • Medizinstrafrecht. Fälle und Lösungen. Baden-Baden 2024 (erscheint voraussichtlich März 2024).

  • Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts (mit Kristina Peters). Baden-Baden 2023. Im Erscheinen.

  • Vor §§ 449, 449, 452, 454, 454a, 455, 455a, 456, 456a, 456c, 459e, 459f, 460, 461 StPO, in: Kleinknecht/Müller/Reitberger (Hrsg.). KMR-StPO. Kommentar zur Strafprozessordnung. 114. und 115. EL, Köln 2022.
  • Kapitel „Schweigepflicht" (§ 7), in: Spickhoff/Handorn (Hrsg.), Handbuch Medizinisches Forschungsrecht, 1. Auflage, München 2023, S. 131-150. Im Erscheinen.

  • Slippery-Slope – Die Relevanz des Schiefe-Ebene-Arguments in normativen Diskursen. Rescriptum 2016/2, 95-102.
  • Autonomie in und durch Repräsentation? – Möglichkeiten und Grenzen elterlicher Einwilligung in geschlechtsbestimmende Maßnahmen bei Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra) 06/2021, 358-366.
  • Fehlleistungen im Recht?! – Von (Entscheidungs-)Gespenstern und prozessualen Geisterschiffen, in: Peters/Schrott (Hrsg.), Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts. Im Erscheinen.
  • „Containern“ nach dem Beschluss des BayObLG vom 2. Oktober 2019: Zwischen strafrechtlichem Schutz von Verschwendung, notwendiger Rechtsgutsbewahrung und gesetzgeberischem Handlungsbedarf, in: in: S. Jiang/J. Kaspar/H. Satzger (Hrsg.), Das Vermögensstrafrecht vor den Herausforderungen einer modernen Gesellschaft – Ein fallbasierter Strafrechtsvergleich im Lichte der deutschen und chinesischen Rechtsprechung, Baden-Baden 2023. Im Erscheinen.
  • Nachhaltig getäuscht: Greenwashing als Betrug? (Teil 1). Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA) (erscheint voraussichtlich in Heft 11/2023) (mit Julia Mayer).
  • Nachhaltig getäuscht: Greenwashing als Betrug? (Teil 2). Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA) (erscheint voraussichtlich in Heft 12/2023) (mit Julia Mayer).

  • Anmerkung zu BGH 4 StR 141/21, Beschluss vom 07.07.2021 (Körperverletzung mit Todesfolge bei Mittätern). Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2021, 736-737.
  • Anmerkung zu LG Osnabrück, Beschluss vom 26.10.2021 – 3 Qs 38/21 (Vorlage eines (selbst) gefälschten Impfausweises in einer Apotheke). JuristenZeitung (JZ) 2022, 313-316.
  • Anmerkung zu LG Kempten, Beschluss vom 28.02.2022 – 2 Qs 27/22 (Vermittelte Täuschung: Die Apotheke als bloße Vermittlerin zwischen Bürger und Robert-Koch-Institut bei der Vorlage eines gefälschten Impfausweises). Medizinrecht (MedR) 2022, 759-761.
  • Anmerkung zu AG Bad Iburg, Urteil vom 29.06.2022 – 23 Cs (1102 Js 77788/21) 236/22 (Tiertötung und quälerische Tiermisshandlung durch Verhungernlassen von Mastschweinen). Lebensmittel & Recht (LMuR) 3/2023, 323-325.

  • Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Digitales Kleinvieh im kontaktlosen Nahfeld. Juristische Schulung (JuS) 2022, 138-143.
  • Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Alles eine Frage der Vorbereitung. Juristische Arbeitsblätter (JA) 2022, 902-912.
  • Examensübungsklausur – Strafrecht: Nur Bares ist Wahres! Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) 2022, 896-910 (Link zum Beitrag).
  • Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: „(Dieses) Pfand gehört daneben!" – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen. Juristische Arbeitsblätter (JA) 2023, 735-744.

  • „Containern nach dem Beschluss des BayObLG vom 2.10.2019: Zwischen strafrechtlichem Schutz von Verschwendung, notwendiger Rechtsgutsbewahrung und gesetzgeberischem Handlungsbedarf", Vortrag auf dem virtuellen Symposium „Das Vermögensstrafrecht vor den Herausforderungen einer modernen Gesellschaft" des Jungen Forums der deutsch-chinesischen Strafrechtswissenschaft an der Universität München und Augsburg, 08.07.2022.
  • „Fehlleistungen im Recht?!", Vortrag auf der Tagung „Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts" an der LMU München, 13.-14.10.2022 (Tagungsbericht in JZ 2023, 248-250 und RW 1/2023, 96-106)
  • „Zur Feststellbarkeit und Systematisierung judikativer 'Schlechtleistungen' und ihrer Verortung zwischen Recht, Unrecht und Nichtrecht", Vortrag auf dem Workshop Privatrecht an der LMU München, 07.12.2022
  • „Mehr Nachhaltigkeit durch Strafrecht?", Vortrag auf der 2. Jahrestagung des Jungen Nachhaltigkeitsrechts „Nachhaltigkeit im Wandel" an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 17.06.2023
  • „Die verfassungskonforme Auslegung vor dem Hintergrund aktivistischer Aktionen zum Schutz von Klima und Umwelt. Neue Anwendungsbereiche für eine alte Interpretationsfigur?", Vortrag auf der 1. Konferenz des Jungen Forums deutsch-chinesischer Strafrechtswissenschaft „Verfassung und Strafrecht" in München, 14.07.2023
  • „Geschlechtsangleichende Maßnahmen in der Medizin", Vortrag auf der Herbstsitzung des AWMF Arbeitskreises Ärzte und Juristen in Dresden, 11.11.2023

  • Interview i.R.d. Podcasts „Klimawandelleugnung: Fake News, Lobbyismus, Rechte Netze" der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (BAdW) vom 11.08.2023 (Link zum Podcast).

Neue Strafrechtswissenschaft (NSW)

Die Zeitschrift

Vor Kurzem hat der Wissenschaftsrat sich für Open Access als Publikationsstandard ausgesprochen. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen künftig „sofort, dauerhaft, am ursprünglichen Publikationsort und unter einer offenen Lizenz frei verfügbar gemacht werden"; die Transformation zu Open Access soll insbesondee bei wissenschaftlichen Zeitschriften zeitnah und vollständig erreicht werden.

Mit dem Bedeutungszuwachs und dem angestrebten Ausbau von Open-Access-Strukturen geht eine zweite Entwicklung einher: International sowie in den meisten anderen wissenschaftlichen Disziplinen gehören Peer- Review-Verfahren zum wissenschaftlichen Standard und sollen Qualität und eine diskriminierungsfreie Auswahl der Beiträge sicherstellen. Über die Auswahl von Beiträgen entscheiden entsprechend nicht die Mitglieder der Schriftleitung, sondern externe Gutachter und Gutachterinnen aus dem Kreis des wissenschaftlichen Beirats, wobei ein sog. Double-blind-Verfahren die Regel ist (diese kennen die Identität der Autorinnen und Autoren nicht und vice versa).

Diese beiden Entwicklungen sind in der strafrechtswissenschaftlichen Zeitschriftenliteratur bisher nur eingeschränkt abgebildet. Nur wenige der zahlreichen Zeitschriften erfüllen den vom Wissenschaftsrat angestrebten Standard Open Access Gold, von denen wiederum nicht alle ein Peer-Review-Verfahren vorsehen. Die an der Ludwig-Maximilians-Universität München initiierte Neue Strafrechtswissenschaft (NSW) möchte diese beiden Entwicklungen als neue strafrechtliche Open-Access-Zeitschrift aufnehmen.

  • Die thematische Ausrichtung soll schwerpunktmäßig auf der Diskussion grundlegender Fragestellungen des Strafrechts liegen. Hierunter fallen insbesondere Abhandlungen zur Strafrechtsdogmatik, Strafrechts- geschichte, (Straf-)Rechtsphilosophie und zum Strafprozessrecht. Daneben möchten wir ausdrücklich auch ein Forum für ausgewählte Beiträge bieten, die das Nebenstrafrecht bzw. interdisziplinäre Gebiete betreffen, wie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, das internationale Strafrecht, das Jugendstrafrecht, die Kriminologie und die Rechtssoziologie.
  • Mit Blick auf die Beitragsformen wird der Grundstock jedes Heftes in einer Rubrik “Aufsätze” bestehen. Ergänzend werden Anmerkungen zu Entscheidungen der höchsten deutschen Gerichte sowie Rezensionen zu sowohl neu erschienen als auch historischen Werken aufgenommen. Für Aufsätze ist eine Zeichenbegrenzung von 35.000 Zeichen vorgesehen (ca. 12 Seiten), für Anmerkungen und Rezensionen 8.000 Zeichen (ca. 3 Seiten). Hiermit soll dem Trend hin zu überlangen Beitragen entgegengewirkt werden, der nicht nur den Veröffentlichungsprozess in die Länge zieht, sondern insbesondere einem zügigen Lesen hinderlich ist. Mit diesem Anliegen greifen wir einen internationalen Trend auf, der etwa von der Harvard Law Review initiiert und bereits von vielen weiteren Law Journals aufgegriffen wurde (vgl. etwa Link) .

Seit Juni 2023 wird die Neue Strafrechtswissenschaft durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.

Hinweise für Autor:innen

Die Website der Zeitschrift befindet sich momentan im Aufbau und wird in den nächsten Monaten unter der URL "nsw-online.com" online gehen. Beitragsentwürfe für die Neue Strafrechtswissenschaft (NSW) können ab sofort gesendet werden an:

nsw@jura.uni-muenchen.de

Bitte beachten Sie die Bearbeitungsrichtlinien, die unten auf der Seite zum Download bereitstehen.

Schriftleitung der NSW

Dr. Victoria Ibold, Dr. Kristina Peters, M.A., Dr. Nina Schrott, Dr. Thomas Steenbreker

Erweiterte Redaktion der NSW

Dr. Markus Abraham, Universität Hamburg; Juniorprofessor Dr. Aziz Epik, LL.M., Universität Hamburg; Dr. Carsten Kusche, Universität Würzburg; Nicolai von Maltitz, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Karin Neßeler, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Felix Ruppert, Universität Bayreuth; Dr. Theresa Schweiger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Juniorprofessorin Dr. Lucia Sommerer, Universität Halle-Wittenberg; Dr. Georgia Stefanopoulou, Universität Hannover; Dr. Andreas Werkmeister, Humboldt-Universität Berlin

Wissenschaftlicher Beirat der NSW

Professorin Dr. Anna H. Albrecht, Universität Potsdam; Professor Dr. Martin Asholt, Universität Passau; Professorin Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE), Universität Hannover; Professor Dr. Jochen Bung, Universität Hamburg; Professor Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker, Dannecker Rechtsanwälte / Universität Heidelberg; Professor Dr. Mark Deiters, Universität Münster; Professor Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld; Professor Dr. Jörg Eisele, Universität Tübingen; Professor Dr. Armin Engländer, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Bijan Fateh-Moghadam, Universität Basel; Professorin Dr. Ingke Goeckenjan, Universität Bochum; Professorin Dr. Katrin Höffler, Universität Göttingen; Professorin Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers), Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Frei-burg; Professorin Dr. Scarlett Jansen, Universität Trier; Professor Dr. Florian Jeßberger, Humboldt-Universität Berlin; Professor Dr. Peter Kasiske, Universität Augsburg; Professor Dr. Johannes Kaspar, Universität Augsburg; Professor Dr. Ralf Kölbel, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes; Professorin Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M., Universität Liechtenstein; Professor Dr. Tobias Reinbacher, Universität Würzburg; Professor Dr. Joachim Renzikowski, Universität Halle-Wittenberg; Professor Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Helmut Satzger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Ulrich Schroth, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Jan C. Schuhr, Universität Heidelberg; Professor Dr. Tobias Singelnstein, Goethe-Universität Frankfurt am Main; Professorin Dr. Bettina Weißer, Universität Köln; Professorin Dr. Petra Wittig, Roxin Rechtsanwälte / Ludwig-Maximilians-Universität München; Professorin Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz; Professor Dr. Benno Zabel, Universität Bonn; Professorin Dr. Ingeborg Zerbes, Universität Wien; Professor Dr. Till Zimmermann, Universität Trier; Professor Dr. Mark Zöller, Ludwig-Maximilians-Universität München

Workshop zur Wissenschaftstheorie

Rechtsklugheit (iurisprudentia) oder Rechtswissenschaft (iuris scientia)? Als Rechtswissenschafterinnen und Rechtswissenschaftler beschäftigen wir uns tagtäglich mit ihr – der „Wissenschaft des Rechts”. Aber wie wissenschaftlich ist die Rechtswissenschaft wirklich? Was unterscheidet sie, die Rechtswissenschaft – oder sind es gar die Rechtswissenschaften? – von anderen Einzelwissenschaften und was sind verbindende Elemente? Worin besteht ihr originärer Erkenntnisgegenstand und mittels welcher Methoden lässt sich dieser erschließen?

Ausgehend von diesen Überlegungen veranstalteten Dr. Kristina Peters und Dr. Nina Schrott vom 13. bis 14.10.2022 an der LMU München mit Nachwuchswissenschaftler:innen aller Fachsäulen einen Workshop zu dem Thema "Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts".

In diesem Rahmen wurde sich gemeinsam mit anderen rechtsphilosophisch interessierten Nachwuchswissenschaftler:innen auf die Suche nach den ontologischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der Rechtswissenschaft begeben. Denn obwohl die oben aufgeworfenen Fragen den absoluten Kernbereich dessen betreffen, was unser aller „Kerngeschäft” darstellt, spielt ihre wissenschaftstheoretische Durchdringung und Beantwortung weder in der Grundlagendiskussion noch in der interdisziplinären Debatte eine dieser Bedeutung auch nur ansatzweise gerecht werdende Rolle. Stattdessen – so hat es bisweilen den Anschein – wird die Frage nach der Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz entweder angesichts ihrer institutionellen Etabliertheit vorschnell bejaht oder aber als akademisches Glasperlenspiel begriffen, welches gekünstelte Fragestellungen einer zwar womöglich rechtstheoretisch fundierten, aber für die Rechtspraxis dennoch weitgehend irrelevanten Lösung zuführt. Tatsächlich geht es in diesem Zusammenhang aber um nicht weniger als die Teilnahme der Jurisprudenz an der Rationalität der Wissenschaften und deren besonderen Erkenntnismethoden: Verhandelt wird damit letztlich, ob es die rechtswissenschaftliche Disziplin vermag, verlässliche Aussagen hervorzubringen.

Die Veranstaltung fand nach Art eines Workshops in kleinem Kreis statt, sodass in entspannter Atmosphäre intensiv zu den einzelnen Fragen gearbeitet und diskutiert werden konnte. Ausgangspunkt waren jeweils „Impulstexte”, die in Gestalt eines gemeinsamen Textapparats vorab allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt worden waren und zu denen jeweils ein/e Vortragende/r einen etwa 30minütigen Vortrag hielt. Hiervon erhofften sich die Veranstalterinnen konstruktive und zielführende Diskussionen. Zudem bot die Tagung eine Gelegenheit, bei der sich der rechtstheoretisch und an den Grundlagen des Rechts interessierte Nachwuchs fachsäulenübergreifend kennenlernen und vernetzen konnte.

Die Ergebnisse des Workshops werden zeitnah in einem Tagungsband veröffentlicht.

Ein Tagungsbericht zur Veranstaltung ist in JZ 2023, 248-250 erschienen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an wissenschaftstheorie@jura.uni-muenchen.de.

Programm

Datum: 13. und 14.10.2022 Ort: Lehrturm, W 401, Prof.-Huber-Platz 2

Block 1: Die Rechtswissenschaft im System der Wissenschaften

Donnerstag, 13.10.2022

ab 13:30 - Eintreffen der Teilnehmenden, Kaffee

14:00-14:45 - Markus Abraham (Hamburg): Wahrheit, Wissenschaft, Recht

14:45-15:30 - Kristina Peters (München): Die Objektivität juristischer Erkenntnis

15:30-16:00 - Kaffeepause

16:00-16:45 - Alexander Stark (Hamburg): Ethischer Realismus und die Suche nach moralischen Wahrheiten

16:45-17:30 - Bettina Rentsch (Berlin): Kritische Rechtstheorie: Kritik der Rechtswissenschaft oder kritische Rechtspraxis?

Block 2: Das wissenschaftstheoretische Fundament der juristischen Methodik – Bedingungen der Möglichkeit von Recht

Freitag, 14.10.2022

09:30-10:15 - Philipp-Alexander Hirsch (Göttingen): Recht, Sprache und Interpretation

10:15-11:00 - Amadou Korbinian Sow (Berlin): Die Rolle der Intention für die Bedeutung

11:00-11:30 - Kaffeepause

11:30-12:15 - Jannis Lennartz (Berlin): Was ist Rechtsdogmatik?

12:15-13:30 - Gemeinsames Mittagessen

13:30-14:15 - Rike Sinder (Freiburg): Subsumtion – Zwischen Technik und Theorie

14:15-15:00 - Nina Schrott (München): Fehlleistungen im Recht?!