Forschungsstelle für Europäisches und Internationales Steuerrecht

Verein für Internationale Steuern und Finanzen München e.V.

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Die Forschungsstelle widmet sich seit ihrer Gründung 1979 dem deutschen Außensteuerrecht, dem ausländischen und internationalen Finanz- und Steuerrecht. Ein besonderer Schwerpunkt der Forschung liegt auf dem Recht Doppelbesteuerungsabkommen sowie im Europäischen Steuer- und Abgabenrecht. Die Forschungstelle ist dem Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht angegliedert.

Leitung

Prof. Dr. jur. Klaus-Dieter Drüen

Universitätsprofessor

Kontakt

Adresse
Forschungsstelle für Europäisches und Internationales Steuerrecht
Professor-Huber-Platz 2
80539 München
Lehrstuhlwebsite
Lehrstuhl Prof. Drüen
Telefon
+49 89 2180-2718
Fax
+49 89 2180-17843
Mail
steuerrecht@jura.uni-muenchen.de

Veranstaltungen

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Geschichte der Forschungstelle

Juristisch gesehen begann die Errichtung der Forschungstelle mit zwei Beschlüssen des Professoriums der Münchener Juristischen Fakultät im November 1976.

1979 stellte die Stiftung Volkswagenwerk für ein auf viereinhalb Jahre veranschlagtes Forschungsvorhaben "Der OECD-Musterentwurf eines Doppelbesteuerungsabkommens" den Betrag von 652.000 DM bereit. Damit konnte die Arbeit der Forschungstelle unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus Vogel im Sommer 1979 beginnen.

Mit dem Haushaltsjahr 1984 hat der Freistaat Bayern die Folgefinanzierung übernommen.

Von 1998 bis Oktober 2015 lag die Leitung der Forschungstelle, die nunmehr ihre Aktivitäten auf das Europäische Steuerrecht ausdehnte und in "Forschungstelle für Europäisches und Internationales Steuerrecht" umbenannt wurde, in Händen von Prof. Moris Lehner.

Seit Oktober 2015 wird die Forschungstelle von Prof. Klaus-Dieter Drüen geleitet.

Aufgaben und Entwicklung der Forschungsstelle

Aufgabe der Forschungstelle ist die Sammlung, Dokumentation und wissenschaftliche Aufbereitung des für Auslandsbeziehungen geltenden deutschen Steuerrechts, des Internationalen Steuerrechts, d. h. des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen, ausländischer Steuergesetze sowie steuerrechtlicher Literatur und Rechtsprechung (einschließlich der verfassungsrechtlichen Bezüge, soweit vorhanden), sowie des Rechts der Europäischen Gemeinschaft, jetzt der Europäischen Union, soweit es Auswirkungen auf das Finanz- und Steuerrecht der Mitgliedstaaten hat.

Der erste Schritt zur Verwirklichung dieser Aufgabe bestand in der Entwicklung eines Systems, mit dessen Hilfe die vielfältigen Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen (Deutschland hat derzeit über 60, weltweit schätzt man ihre Zahl auf 1200) und der zu ihnen veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur übersichtlich erfaßt werden konnten.

Da die OECD (Organization for Economic Cooperation and Development: ein Zusammenschluß der führenden Industriestaaten ) ein Modell eines Doppelbesteuerungsabkommens herausgebracht hat, an dem sich die neuere Vertragspraxis zunehmend orientiert (wenn auch in keinem Abkommen ganz und gar), bot es sich an, dieses Modell zum Ausgangspunkt zu nehmenund zu jeder Bestimmung die Abweichungen der Einzelabkommen sowie Literatur und Rechtsprechung zu notieren. Daraus erwuchs das Projekt eines Kommentars zum OECD-Musterabkommen und zu den Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland.

Weil dieses Vorhaben ohne Vorbild war, gelang es erst nach verschiedenen Ansätzen, eine ihm adäquate Methode und einen angemessenen Stil zu entwickeln. über den Umfang des Materials, das zu verarbeiten war, wird der Kommentar selber den besten Eindruck vermitteln. Von Anfang an war es unser Ziel, auch alle erreichbare ausländische Rechtsprechung und Literatur auszuwerten. Da nach unserer Auffassung Gerichte bei der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen auch Entscheidungen von Gerichten anderer Staaten zu demselben Abkommen oder gleichartigen Bestimmungen zur Kenntnis nehmen und ihre Argumente erwägen sollten, versucht der Kommentar auf diese Weise, die Gerichteder verschiedenen Staaten, soweit sie über Doppelbesteuerungsfragen entscheiden, miteinander "ins Gespräch zu bringen".

Der Kommentar ist gut aufgenommen worden und hat Verbreitung gefunden. über seine Übersetzung ins Englische und seine fünf Neuauflagen (Näheres im Abschnitt "Veröffentlichungen") ist die Forschungstelle fortlaufend mit ihm befaßt geblieben. Er wird inzwischen nicht nur von deutschen Gerichten zitiert, sondern auch in Entscheidungen aus Großbritannien, Kanada, den Niederlanden und Südafrika. Seit seinem Erscheinen erreichen die Forschungstelle immer wieder auch Anfragen zu Doppelbesteuerungsproblemen, die sie nach Maßgabe ihrer Kenntnisse und Kräfte zu beantworten sucht. Für Anregungen, Kritik und Hinweise zu dem Kommentar sind Herausgeber und Autoren stets dankbar.

Regelmäßig veranstaltet die Forschungstelle wissenschaftliche Symposien über Fragen des Internationalen Steuerrechts, die im einzelnen unten näher aufgeführt sind.

1982 erstattete Professor Dr. Klaus Vogel für eine Tagung der Internationalen Akademie für Rechtsvergleichung in Caracas einen Generalbericht über das Thema "The Flight from Taxation". In der International Fiscal Association (IFA) , einem Zusammenschluß von Wissenschaftlern und Praktikern des Internationalen Steuerrechts, gehörte er von 1974 bis 1991 deren Permanent Scientific Committee an. Sein damaliger Mitarbeiter Moris Lehner war 1981 auf dem Kongreß der IFA in Berlin Sekretär einer Arbeitsgruppe und 1987 auf ihrem Kongreß in Brüssel Mitglied eines Diskussions-"Panel".

Prof. Dr. Klaus Vogel erstattete der IFA 1984 einen weiteren Generalbericht für ihren Kongreß in Buenos Aires und 1993 gemeinsam mit Rainer Prokisch einen Generalbericht für ihren Kongreß in Florenz. Auf demselben Kongreß war Michael Rodi Mitglied eines Seminars zum Thema der Umweltsteuern.

1989 gelang es, zu einem solchen Symposion einige der international angesehensten Finanzwissenschaftler in München zu vereinen (die Referate und Diskussionen sind veröffentlicht in: McLure/Sinn/Musgrave and others, Influence of Tax Differentials on International Competitiveness, Kluwer, Deventer, 1990).

Moris Lehner und Rainer Prokisch erstatteten 1993 Berichte für eine Konferenz, die auf Anregung des Generaldirektorats XII der EG-Kommission von der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften in München (federführend: das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht) veranstaltet wurde. Diese Konferenz befaßte sich mit der Verringerung von Hindernissen für die Mobilität von Forschern, Lehrern, Studenten und Studentenpraktikanten in Europa, wobei auch die international-steuerlichen Hindernisse zu berücksichtigen waren.

Bei einem Symposion im Jahr 1999 diskutierten Wissenschaftler - unter ihnen auch jüngere Wissenschaftler - und Praktiker die Bedeutung der europarechtlichen Grundfreiheiten für die Steuerrechtsordnungen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten. Die Vorträge und sämtliche Diskussionsbeiträge sind in teilweise stark erweiterten Fassungen im Mai 2000 als Heft 23 der Münchener Schriften zum Internationalen Steuerrecht im Verlag C. H. Beck (München) erschienen.

2006 lud die Forschungstelle gemeinsam mit der Bayerischen IFA zum Vortrag von Herrn Dr. Siegfried Mayr aus Mailand zum Thema "Entwicklungen und Erfahrungen im italienischen Steuerrecht nach der Reform 2004" ein.

Zuletzt hielt Herr Prof. Dr. Tetsuya Watanabe aus Japan einen Vortrag zum Thema "Tax Free Corporate Reorganization - M&A and Taxation".

Anfragen aus dem Ausland (so vom kroatischen Finanzministerium und vom Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten) gaben Gelegenheit, Kontake nicht nur zu ausländischen Wissenschaftlern, sondern auch zu Praktikern der Finanzverwaltungen zu knüpfen. Gleiches bewirkte die Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung und die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Seit Jahren unterhält sie zudem gute Verbindungen zur OECD in Paris, für die sie gelegentlich beratende oder gutachtliche Aufgaben übernimmt. Für die Kommission der Europäischen Gemeinschafthat die Forschungstelle ein rechtsvergleichendes Gutachten erstattet über Probleme, die sich bei der Erhebung von EG-Eigenmitteln ergeben können. Erwähnt sei auch, daß die Forschungstelle Mitglied verschiedener privater ausländischer Forschungsinstitutionen ist, so des Institute for International Fiscal Studies in London und der Canadian Tax Foundation.

Wichtig blieb neben all diesen Aktivitäten stets auch die Aufgabe, das Internationale Steuerrecht interessierten Studenten nahezubringen. Das geschieht durch Vorlesungen und Seminare, die stets zur Mitarbeit bereite Hörer gefunden haben. Mehrfach wurden gemeinsame Blockseminare mit niederländischen Studenten veranstaltet. Ferner werden in unregelmäßigen Abständen offene Seminare mit Studenten und Steuerpraktikern zu Fragen des deutschen wie des Internationalen Steuerrechts abgehalten, bei denen die Praktiker die Rolle der Vortragenden und regelmäßig auch der Diskutierenden übernehmen.. Diese Veranstaltungen werden von Bundesrichtern, Finanzrichtern, Ministerialbeamten, Anwälten und Steuerberatern gern besucht, und sie geben den Studenten Gelegenheit, das Steuerrecht aus der Sicht des Praktikers kennenzulernen.

Eine Aufstellung aller Lehrveranstaltungen, Vorträge, Rechtsauskünfte und Aufsatzpublikationen der Mitarbeiter der Forschungstelle ist hier aus Raumgründen nicht möglich. Von Interesse mag immerhin noch sein, daß die Forschungstelle seit dem Herbst 1993 auf Grund besonderer vertraglicher Vereinbarung im Rahmen ihrer Tätigkeit und durch die Anleitung von Hilfskräften die Arbeit eines großen süddeutschen Dienstleisters im Bereich der Steuerrechtspraxis beim Aufbau und der inhaltlichen Weiterentwicklung einer Datenbank zu den Doppelbesteuerungsabkommen unterstützt.

Veröffentlichungen

Im Mittelpunkt der Veröffentlichungen der Forschungstelle steht deren oben schon erwähnte Kommentar zum Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens und zu den (derzeit über neunzig) Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland.

Die erste Auflage dieses Kommentars erschien 1983, die zweite 1990, unmittelbar darauf eine englische übersetzung, die inzwischen zweimal nachgedruckt wurde, 1994 zusammen mit einem Nachtragsband "Supplement"). Die dritte Auflage erschien 1996 (auf Deutsch) und 1997 (auf Englisch). Eine vierte (deutsche) Auflage in Herausgeberschaft von Professor Dr. Moris Lehner ist 2001 erschienen, die fünfte Auflage erschien im Jahr 2008, die 6. Ausgabe im Jahr 2015. Die 7. und bislang letzte Auflage erschien im Jahr 2021.

Als Mitautoren wirkten daran mit:

  • Daniel Dürrschmidt
  • Axel Eigelshoven,
  • Michael Engelschalk
  • Maximilian Görl
  • Alexander Hemmelrath
  • Roland Ismer
  • Moris Lehner
  • Allit Lohbeck
  • Stefanie Nasdala
  • Reinhard Pöllath
  • Rainer Prokisch
  • Rahel Reichold
  • Ekkehart Reimer
  • Alexander Rust
  • Gerhard Specker
  • Frank Stockmann
  • Wolfgang Tischbirek
  • Christian Waldhoff

  • 2000 Heft 23: Grundfreiheiten im Steuerrecht der EU-Staaten. Mit Beiträgen von Juliane Kokott, Volker Heydt, Ekkehart Reimer, Michel van Dun und Rainer Prokisch.
  • 2004 Heft 24: Vermögensbesteuerung in Europa
  • Heft 25: Vermögensbesteuerung in Europa (in Vorbereitung )
  • 2006 Heft 26: Meistbegünstigung im Steuerrecht der EU-Staaten
  • 2007 Heft 27: Europäisches Gesellschafts- und Steuerrecht
  • 2009 Heft 28: Konsolidierte Besteuerung im Abkommensrecht
  • 2010 Heft 29: Reden zum Andenken an Klaus Vogel
  • 2010 Heft 30: Die Zinsschranke im Unternehmensteuerreformgesetz 2008: Zur Frage ihrer Vereinbarkeit mit dem Verfassungs-, Europa- und Abkommensrecht
  • 2010 Heft 31: Die Besteuerung des deutschen REIT
  • 2011 Heft 32: Non-garden most favoured negotiating

Es bestehen zudem weitere, frühere Veröffentlichungen (PDF, 140 KB).