Mittelphase

Der Übergang zwischen Grund- und Mittelphase ist fließend. Im dritten Fachsemester beginnt der Grundkurs Strafrecht als Teil der Grundphase, gleichzeitig werden im Zivilrecht und Öffentlichen Recht bereits Veranstaltungen der Mittelphase angeboten.

Die Mittelphase dient zur Verfestigung und Vertiefung des in der Grundphase erlernten Wissens, zeitgleich wird der Stoff erweitert. Hierzu werden zahlreiche Vorlesungen, Tutorien und Fallbearbeitungen angeboten. In der Mittelphase ist ein Blick auf den jeweiligen Stundenplan sinnvoll, in welchem alle angebotenen Kurse verzeichnet sind.

Sachenrechtsklausur

Studierende, die ab dem Wintersemester 2022/23 ihr Studium begonnen haben, müssen nach dem Abschluss des Grundkurs Zivilrechts die Vorlesung Sachenrecht erfolgreich abschließen.

Hierzu ist eine von zwei Sachenrechtsklausuren zu bestehen. Die erfolgreiche Ablegung der Sachenrechtsklausur ist Voraussetzung, um sich für die Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht (siehe unten) anmelden zu können.

Es empfiehlt sich, die Sachenrechtsklausuren im 3. Semester zu schreiben.

Übung für Fortgeschrittene

In den drei Fachgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht ist jeweils eine Übung für Fortgeschrittene, auch als Vorgerücktenübung bzw. VÜ bezeichnet, zu bestehen.

In jedem Semester werden Übungen in allen drei Fachgebieten angeboten. Die Anmeldung erfolgt in den ersten beiden Vorlesungswochen über das LSF. Für Studierende mit Studiumsbeginn ab dem Wintersemester 2022/23 ist für die Vorgerücktenübung im Zivilrecht das erfolgreiche Bestehen einer Klausur im Sachenrecht Zulassungsvoraussetzung.

Zum erfolgreichen Abschluss einer Vorgerücktenübung ist das Bestehen von zwei der jeweils vier angebotenen Klausuren erforderlich. Wird eine Übung nicht erfolgreich absolviert, kann sie beliebig oft in den kommenden Semestern wiederholt werden.

Es empfiehlt sich, die Vorgerücktenübung im Zivilrecht im 4. Semester abzulegen, die beiden verbleibenden Vorgerücktenübungen im 5. Semester.

Auslandsaufenthalt

Viele Studierende nutzen die Zeit vor oder während der Mittelphase für einen Studienaufenthalt im Ausland. Dieser kann an der Juristischen Fakultät etwa über Erasmus+ oder das Parisprogramm erfolgen.

Die Anmeldung zu einem Auslandsaufenthalt geht in der Regel mit einer längeren Vorlaufzeit einher und bedarf oftmals einer zeitintensiven Vorbereitung und Bewerbung.

Übergang in das Schwerpunktbereichsstudium

Während der Mittelphase erfolgt außerdem eine erste Orientierung für die Phase des Schwerpunktbereichsstudiums, die parallel zur Mittelphase liegt. Viele Studierende wählen ihren Schwerpunktbereich im 5. Semester oder besuchen dort erste Vorlesungen einzelner Schwerpunktbereiche, bevor sie sich im 6. Semester für einen Schwerpunktbereich entscheiden.