Erasmus+

Für Studierende der Juristischen Fakultät der LMU besteht die Möglichkeit, im Rahmen des von der Europäischen Union unterstützten ERASMUS-Programms während eines ganzen oder halben Studienjahres an einer ausländischen europäischen Universität zu studieren.

Das Programm kurz vorgestellt

Für Studierende der Juristischen Fakultät der LMU besteht die Möglichkeit, während eines Semesters oder eines ganzen Studienjahres im Rahmen des von der EU unterstützten ERASMUS+-Programms an einer ausländischen Partneruniversität, im Rahmen des Swiss-European Mobility Programms an einer schweizerischen Universität sowie an einer unserer drei Partneruniversitäten in Großbritannien zu studieren. Die Aufenthaltsdauer, die Vorlesungsauswahl, die Unterbringungsmöglichkeiten sowie weitere Angebote (z.B. Sprachkurse) sind von Universität zu Universität durchaus unterschiedlich.

Für alle ERASMUS+-/Swiss-European Mobility-/UK-Partneruniversitäten gilt aber, dass keine Studiengebühren erhoben werden. Die finanzielle Erasmus-Förderung aus Mitteln der EU beträgt für das akademische Jahr 2023/2024 zwischen 450€ und 600€ pro Monat je nach Zielland bzw. Ländergruppe, SEMP-Studierende erhalten 440 CHF pro Monat.

Von großem Vorteil ist, dass ERASMUS-Studierende nicht selbst mit der ausländischen Universität Kontakt aufnehmen oder sich Aufnahmeprüfungen unterziehen müssen, da die Auswahl und Studienplatzzusage durch den Erasmus-Beauftragten der Juristischen Fakultät der LMU erfolgt.

Es ist empfehlenswert, sich für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes bei der Studentenkanzlei der LMU beurlauben zu lassen; da die Outgoing-Studierenden weiterhin an der LMU immatrikuliert bleiben, ist während des Urlaubssemesters ebenfalls der Semesterbeitrag zu entrichten.

Wichtig: Bis zu zwei Urlaubssemester, in denen an einer ausländischen juristischen Fakultät studiert wird, werden nicht als Fachsemester für den Freiversuch gezählt, sofern die Voraussetzungen aus § 37 JAPO erfüllt sind. Hierüber entscheidet das Landesjustizprüfungsamt (im Bayerischen Staatsministerium der Justiz) bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung.

Unter gewissen Voraussetzungen können ausländische juristische Leistungsnachweise im Rahmen des Jurastudiums an der LMU als eine Vorgerücktenübung, als Grundlagenseminar sowie als Pflichtsprachenschein nach § 24 JAPO angerechnet werden (siehe Teil I der ECTS-Ordnung (PDF, 76 KB) der Juristischen Fakultät). Zudem ist eine Anrechnung (PDF, 769 KB) auf die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung nach § 37 Abs.2 S.1 Nr. 3 JAPO möglich.

Bewerbungsfristen

Es stehen immer noch einzelne Restplätze an folgenden Universitäten zur Verfügung:

  • Frankreich: Tours
  • Italien: Triest
  • Polen: Wrocław
  • Portugal: Coimbra
  • Schweiz: Neuchâtel
  • Spanien: León, Toledo
  • Türkei: Ankara, Istanbul (Türkisch-Deutsche Universität)
  • Ungarn: Szeged

Bei Interesse wird um Rückmeldung per E-Mail an Frau Haustein gebeten.

Studienorte

  • Helsinki (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)

(Paris II: nur über den integrierten Studiengang München - Paris II)

  • Athen (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Thessaloniki (1 oder 2 Semester, englisch-/deutsch-/französisch-sprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende

  • Ferrara (1 oder 2 Semester, sowohl italienische als auch englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Modena (1 Semester)
  • Neapel (1 Semester)
  • Padua (1 oder 2 Semester)
  • Perugia (1 oder 2 Semester)

  • Rijeka (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Zagreb (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)

  • Vrije Universiteit Amsterdam (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Groningen (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Nijmegen (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Utrecht (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)

  • Bergen (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Oslo (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)

  • Jagiellonen-Universität Krakau (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Wroclaw (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Warschau (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)

  • Göteborg (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Lund (LMU-Partneruniversität im Rahmen des EUGLOH-Netzwerks -> finanzielle Förderung über das Erasmus+-Programm: 1 Studienjahr, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
  • Uppsala (1 Studienjahr, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)

  • Ljubljana (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)

Informieren Sie sich gerne in den Erfahrungsberichten zu den Partneruniversitäten.

Die Bewerbung

Der Bewerbungstermin für alle ERASMUS+/SEMP-/UK-Studienmöglichkeiten während des kompletten Studienjahres 2024/2025 (d.h. für Aufenthalte über zwei Semester, Aufenthalte nur während des Wintersemesters 2024/2025 sowie Aufenthalte nur während des Sommersemesters 2025) war 15.02.2024!

Aufgrund des starken Interesses und der hohen Nachfrage können Studierende mit Nebenfach Jura leider nur für mögliche Restplätze nach der generellen Bewerberauswahl berücksichtigt werden. Bei Interesse sollte Frau Haustein per E-Mail kontaktiert werden.

Die folgenden Bewerbungsunterlagen waren in ausgedruckter Form (in einfacher Ausfertigung in Klarsichthülle) an den Erasmus-Beauftragten der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Stephan Lorenz, z.H. Frau Haustein, entweder per Post zu senden, in den Briefkasten des Lehrstuhls Prof. Dr. Stephan Lorenz (Nr. 33) im Seminargebäude (Prof.-Huber-Pl. 2) einzuwerfen oder in den bei der Bibliotheksaufsicht des Instituts für Rechtsvergleichung (Veterinärstr. 5, 1.Stock) bereitstehenden Karton "Erasmus-Bewerbungen" einzulegen:

Bewerbungsunterlagen (außer Großbritannien)

  • Zentrales ONLINE-ERASMUS-Anmeldeverfahren des Referats Internationale Angelegenheiten (Bewerbungsfrist für Jura-Studierende: 15.02.2024)
  • Deckblatt (PDF, 164 KB) für das ERASMUS-Online-Anmeldeverfahren
  • ONLINE-ERASMUS-Registrierung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens der Juristischen Fakultät
    (Beachte: Die Registrierung - siehe nachfolgend auf dieser Website - ist gleichzeitig nötig als Nachweis zur Anmeldung für einen juristischen Fachsprachenkurs)
  • Nachweise über gute allgemeine Sprachkenntnisse in der entsprechenden Unterrichtssprache (Abiturzeugnis genügt)
  • Nachweis eines rechtsterminologischen Kurses des Fachsprachenzentrums der Juristischen Fakultät entsprechend der Unterrichtssprache an der gewünschten Partneruniversität (Als Nachweis der englischen juristischen Fachsprachenkenntnisse sind die Großveranstaltungen "Introduction to American Law Terminology" und "Common Law Terminology" während der Vorlesungszeit sowie als Ferienkurse nicht ausreichend)
  • ein einziges Motivationsschreiben (max. zwei Seiten) sowie tabellarischen Lebenslauf mit Foto
  • Abiturzeugnis in Kopie (es ist keine beglaubigte Kopie nötig)
  • Die im LSF-Portal ausgedruckte komplette Leistungsübersicht der Juristischen Fakultät (keine bereinigte Fassung) sowie ggf. weitere juristische Leistungsnachweise (z.B. Grundlagenseminar oder Rechtsinformatikkurse)

Bewerbungsunterlagen (Großbritannien)

  • Zentrales ONLINE-ERASMUS-Anmeldeverfahren des Referats Internationale Angelegenheiten (Bewerbungsfrist für Jura-Studierende: 15.02.2024)
  • Deckblatt (PDF, 164 KB) für das ERASMUS-Online-Anmeldeverfahren
  • ONLINE-ERASMUS-Registrierung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens der Juristischen Fakultät
    (Beachte: Die Registrierung - siehe nachfolgend auf dieser Website - ist gleichzeitig nötig als Nachweis zur Anmeldung für einen juristischen Fachsprachenkurs)
  • Nachweise über sehr gute allgemeine Englischkenntnisse (Abiturzeugnis genügt)
  • Nachweis eines englischen juristischen Fachsprachenkurses (im Rahmen der angebotenen englischsprachigen rechtsterminologischen Kurse des Fachsprachenzentrums der Juristischen Fakultät) Als Nachweis sind die Großveranstaltungen "Introduction to American Law Terminology" und "Common Law Terminology" während der Vorlesungszeit sowie als Ferienkurs nicht ausreichend!
  • ein einziges Motivationsschreiben (max. zwei Seiten) sowie tabellarischen Lebenslauf mit Foto in englischer Sprache
  • Abiturzeugnis in Kopie (es ist keine beglaubigte Kopie nötig)
  • Die im LSF-Portal ausgedruckte komplette Leistungsübersicht der Juristischen Fakultät (keine bereinigte Fassung) sowie ggf. weitere juristische Leistungsnachweise (z.B. Grundlagenseminar oder Rechtsinformatikkurse)

Weitere Informationen

Genauere Informationen sind erhältlich bei Brigitte Haustein, Institut für Internationales Recht, Veterinärstr. 5 Raum 309 (erreichbar telefonisch unter +49 89 2180-2722 sowie per E-Mail an erasmus@jura.uni-muenchen.de)

Online-ERASMUS-Registrierung der Juristischen Fakultät