Parisprogramm der LMU München

Integrierter Studiengang deutsch-französisches Recht zwischen der LMU München und der Université Paris-Panthéon-Assas

Willkommen auf der Homepage des Parisprogramms der LMU

Zwischen der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Université Paris-Panthéon-Assas (früher Université Paris II) besteht seit über 30 Jahren ein integrierter Studiengang im Bereich Rechtswissenschaften. Das "Parisprogramm der LMU München" ist damit eines der ältesten und renommiertesten deutsch-französischen Jura-Doppeldiplome. Seit dem Jahr 1996 besteht zudem eine Kooperation zwischen der Pariser Partneruniversität und der Humboldt Universität zu Berlin – die Geburtsstunde des "BerMüPa-Programms".

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2:53 | 14.04.2023

Informationen zum Parisprogramm

Vorstellung des Programms

Der integrierte Studiengang zwischen der LMU München und der Université Paris-Panthéon-Assas besteht seit dem Wintersemester 1986/87. Ziel des Programms ist es, eine die Grenzen des eigenen Rechts überschreitende Fachkompetenz zu fördern, die durch eine wechselseitige Anerkennung (Doppeldiplom) der in München und Paris erbrachten Leistungen honoriert wird. An diesem Austauschprogramm, welches finanziell von der DFH und von Erasmus+ gefördert wird (s.u.), nehmen jedes Jahr jeweils maximal 15 Münchener und Pariser Studierende der Rechtswissenschaften teil.

Präsentation mit Kurzvorstellung des Programms (PDF, 1.734 KB) (PDF 18 Seiten)

Die Partnerhochschule

Als direkte Nachfolgerin der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der ehemaligen Sorbonne ist unsere Partnerhochschule die beste Adresse, um in Frankreich Rechtswissenschaften zu studieren. Seit dem 1. Januar 2022 ist die "Université Paris-Panthéon-Assas" die erste Hochschule Frankreichs, die auf einer Public-Private-Partnership beruht, wodurch sie ihr Lehr- und Forschungsangebot noch weiter ausbauen und zeitgemäß gestalten konnte.

Ablauf des Parisprogramms

Kursprogramm

Das Programm beginnt für die Münchner Studierenden im zweiten Fachsemester mit einem ersten Vorbereitungskurs im französischen Recht ("Introduction au droit français I").

Im dritten Fachsemester folgen zwei weitere Vorbereitungskurse, die der in Frankreich üblichen Aufteilung zwischen Cours magistral ("Introduction au droit français II") und Travaux dirigés ("Travaux dirigés en droit civil français") aufgebaut sind.

Auswahl

Nach diesen Vorbereitungskursen erfolgt gegen Ende des dritten Semesters die Bewerbung. Basierend auf dieser werden maximal 15 geeignete Studierende ausgewählt, am Programm teilzunehmen.

Intensivkurse für die ausgewählten Teilnehmenden

Die ausgewählten Studierenden besuchen im vierten Fachsemester zwei weitere Intensivkurse im französischen Recht ("Introduction au droit français III" und "Terminologie et méthodologie juridique française"), in denen sie spezifisch auf die Herausforderungen des Auslandsaufenthaltes vorbereitet werden.

Herzstück des Studienganges ist ein dreisemestriger Studienaufenthalt der Münchener Programmteilnehmenden an der Pariser Partnerhochschule vom 5. bis 7. Fachsemester.

Zunächst wird die Licence en droit erworben. Dabei handelt es sich um ein berufsqualifizierendes Hochschuldiplom, das in Frankreich nach dem dritten Studienjahr erworben wird.

Bei Bestehen der Licence bleiben die deutschen Studierenden ein weiteres Semester in Paris, um die das erste Semester eines Master 1-Studiengangs zu absolvieren. Die Université Paris-Panthéon-Assas erkennt das weitere Studium in München als zweites Master 1-Semester an und verleiht das Diplom der Maîtrise en droit unter Berücksichtigung der Ergebnisse im Ersten Juristischen Staatsexamen zugleich mit dem Zeugnis desselben.

Die Licence en droit wird als Juristische Universitätsprüfung im Rahmen der Ersten Juristischen Prüfung anerkannt (§ 39 II PrStudO). Damit haben die Studierenden die Option, das Studium im Schwerpunktbereich vollständig durch die in Paris erbrachten Studienleistungen zu ersetzen; es handelt sich also um einen integrierten Studiengang im wahrsten Sinne des Wortes.

Der große Vorteil des Programms besteht darin, dass die Teilnehmenden nach erfolgreicher Teilnahme über ein Doppeldiplom und drei Hochschulabschlüsse verfügen: die Erste Juristische Prüfung sowie die französischen Diplome der Licence en droit und der Maîtrise en droit.

Darüber hinaus gibt es viele Möglichkeiten, sich die in Paris erbrachten Leistungen im Rahmen des Studiums an der LMU anerkennen zu lassen:

  • die Leistungen in der Licence können als Juristische Universitätsprüfung (Schwerpunktstudium) anerkannt werden (§ 39 II PrStudO);
  • die Leistungen im Master 1-Semester können als Vorgerücktenübung in einem der drei Rechtsgebiete anerkannt werden;
  • das Parisprogramm wird sowohl als Fachsprachenausbildung (§ 24 II 1 JAPO) als auch als Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (§ 37 IV JAPO) anerkannt, woraus sich eine Freischussverlängerung ergibt;
  • die beiden Gemeinschaftsseminare, die Teil des Programms sind, können als Grundlagenschein (§ 10 IV PrStudO) anerkannt werden.

Einen tabellarischen Ablauf des Parisprogramms finden Sie hier (PDF, 115 KB).

Das Studium in Paris

Ablauf des französischen Jurastudiums

Das französische Jurastudium verläuft nach einem Licence-Master-Doctorat-System (LMD). Nach den ersten drei Studienjahren erhalten die französischen Studierenden die "Licence en droit". Es folgen der Master 1 (früher "maîtrise en droit") im vierten Studienjahr und der Master 2 im fünften Studienjahr, der entweder theoretisch angelegt (Master 2 recherche) oder verstärkt auf die Praxis ausgerichtet sein kann (Master 2 professionnel). Im Anschluss an den Master 2 recherche kann, nach in der Regel drei bis fünf weiteren Jahren, die Promotion erfolgen.
Die Berufsausbildung erfolgt an speziellen Schulen (so z.B. an der "Ecole Nationale de la Magistrature" für Richter und an der "Ecole d’avocat" für Anwälte).

Licence en droit
Im Rahmen des Studiums zum Erwerb der Licence en droit liegt der Fokus auf allgemeinen juristischen und anwaltsspezifischen Methodenkenntnissen. Die Licence ist ein national anerkanntes Diplom der französischen Hochschulbildung im ersten Studienzyklus. Die Licence en droit erfolgt über 6 Semester verteilt auf 3 Jahre (L1, L2, L3) und entspricht insgesamt 180 europäischen ECTS-Credits.

Trotz dessen werden die ausgewählten deutschen Studierenden im Rahmen des Auslandsaufenthalts in Paris eine vollwertige französische Licence en droit erwerben, die sich keineswegs von dem durch die französischen Studierenden erworbenen Diplom unterscheidet.

Informationen zum genauen Studienprogramm der Licence finden Sie hier: Licence 3.

Master I
Klassischerweise absolvieren Studierende der Rechtswissenschaften nach erfolgreichem Erwerb der Licence en droit noch ein 2-jähriges Masterstudium. Der Masterstudiengang Rechtswissenschaften bietet eine umfassende juristische Ausbildung, die den Absolventen den direkten Einstieg in die Berufswelt ermöglicht.

Die ausgewählten deutschen Studierenden der LMU erwerben im dritten und letzten Semester des Auslandsaufenthaltes einen Master 1. Hierzu können die Programmteilnehmenden aus mehreren Mastern wählen. Bereits mit dem Abschluss des Master 1 können die Studierenden sich bei dem Concours du CRFPA anmelden, sofern der Wunsch besteht, in Frankreich als Anwalt tätig zu werden.

Somit sind die Studierenden der LMU bei ihrer Rückkehr nach München Besitzer:innen zusätzlicher juristischer Abschlüsse, die Ihnen einen direkten Berufseinstieg im französischen Raum ermöglichen.

Année universitaire
Das Studienjahr an der Université Paris-Panthéon-Assas beginnt Mitte-Ende September und endet Ende April, die Prüfungen dauern in der Regel bis Anfang Juni. Dabei schließt das zweite Semester ohne Semesterferien direkt an die Prüfungen des ersten Semesters im Januar an. Die Prüfungsergebnisse des zweiten Semesters und somit des gesamten Studienjahres liegen in der Regel Ende Juni vor.

Semesterferien im deutschen Sinne gibt es in Frankreich also nur im Sommer. Die Prüfungen liegen allerdings nach den je zweiwöchigen Weihnachts- bzw. Frühlingsferien, und normalerweise ist nach jenen Ferien zusätzlich je eine Woche vorlesungsfrei (nicht immer, Terminaushang beachten!).

Einschreibung
Die Einschreibung an der Partnerhochschule erfolgt in zwei Schritten: zunächst die inscription administrative, auf die dann einige Wochen später die inscription pédagogique folgt. Beide Einschreibungen erfolgen online, sodass eine Reise nach Paris hierfür nicht erforderlich ist.

Bewerbung

Jährlich stellt die Université Paris-Panthéon-Assas maximal 15 Studienplätze zur Verfügung, auf die sich in der Regel 20 bis 30 Studierende in München bewerben. Die Bewerbung erfolgt am Ende des 3. Semesters.

  • Wer
    Bewerben können sich alle Studierende, die seit dem 2. Semester an der LMU München im Hauptfach Rechtswissenschaften immatrikuliert sind und erfolgreich an den drei Vorbereitungskursen teilgenommen haben. Es muss also bereits ab dem 2. Semester an dem Vorbereitungskurs teilgenommen werden. Eine Einschreibung in diesen Kurs bleibt bis zu der ersten Veranstaltung des Kurses möglich, deren Termin ab den Semesterferien im Februar dem LSF entnommen werden kann.
  • Wie und Wann
    Die Bewerbung hat zu Beginn des Kalenderjahres, in dem man nach Paris gehen möchte - also am Ende des 3. Studiensemesters - schriftlich zu erfolgen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, dem genauen Ablauf der Bewerbung sowie der Bewerbungsfrist erhalten die Teilnehmenden der Vorbereitungskurse im 3. Semester durch das Parisbüro.

Es ist möglich, sich gleichzeitig für das Parisprogramm und für das Erasmus-Programm zu bewerben. Für abgelehnte Bewerber:innen besteht die Möglichkeit, sich die drei Vorbereitungskurse im Rahmen der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung anrechnen zu lassen und sich einen entsprechenden Nachweis vom Fremd- und Fachsprachenzentrum ausstellen zu lassen.

Finanzielle Unterstützung

Von der DFH (Deutsch-Französische Hochschule) erhalten die Programmteilnehmenden eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von derzeit insg. 5.250 € (= 350 € / Monat, wobei in der Licence 10 Monate und im Master 1-Semester 5 Monate gefördert werden).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mobilitätsbeihilfe zurückgezahlt werden muss, wenn das Programm abgebrochen wird. Den Programmteilnehmenden werden ausführliche Informationen dahingehend bereitgestellt, wann ein Abbruch vorliegt.

Zudem erhalten die Programmteilnehmenden weitere derzeit 540 € / Monat im Rahmen der ERASMUS+-Förderung. Das Erasmusgeld wird für insg. 8 Monate in der Licence (4.320 €) und für 4 Monate im Master 1 (2.160 €) ausbezahlt.

Für die Finanzierung durch Erasmus+ muss sich parallel auf das Erasmusprogramm beworben werden. Hierzu erhalten die ausgewählten Programmteilnehmenden rechtzeitig ausführliche Informationen.

Zusätzlich können auch ausländische Studierende Wohngeld über die Caisse d'allocations familiales (CAF) beantragen, dessen Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig ist (Wohnort, Höhe der Miete, persönliche Situation etc.).

Das Wohngeld kann frühestens einen Monat vor dem Einzug beantragt werden. Das Wohngeld wird ausgezahlt, sobald der Antrag bewilligt wurde. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, grds. gibt es jedoch eine rückwirkende Auszahlung ab dem Moment der Antragstellung bzw. des Einzugs (sofern der Antrag zeitlich vor dem Einzug gestellt wurde).

Zu den Details bzgl. Beantragung des Wohngelds erhalten die Programmteilnehmenden rechtzeitig ausführliche Informationen.

Kooperation und Förderung

Unsere Partner

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ist keine Hochschule im gewöhnlichen Sinne. Sie ist eine binationale Einrichtung, die die Regierungen Deutschlands und Frankreichs 1997 gegründet haben. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, deutsch-französische Studiengänge mit Doppelabschluss sowie die binationale Doktorandenausbildung und die Mobilität von Nachwuchswissenschaftlern zwischen Deutschland und Frankreich zu initiieren, zu evaluieren und finanziell zu fördern. Das Studienangebot der DFH deckt die verschiedensten Fachrichtungen ab: von Natur- und Ingenieurwissenschaften über Geistes- und Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften bis hin zur Lehrerbildung. Ein Netzwerk aus 194 Universitäten, Fachhochschulen und Grandes Écoles in mehr als 100 deutschen und französischen Städten bietet diese binationalen Studiengänge an. Derzeit sind über 6 400 Studierende und rund 400 Doktoranden in von der DFH geförderten Kooperationen eingeschrieben. Aktuell gibt es weltweit kein vergleichbares Projekt.

Youtube-Kanal der DFH

BayFrance vergibt das „Starter-Kit BayernFrance“ an Studierende bayerischer oder französischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Frankreich oder in Bayern durchführen. Die Mobilitätshilfe beinhaltet einmalig 500 Euro zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale von bis zu max. 450 Euro.

Der Alumniverein Association BerMüPa e.V. wurde am 12. März 2002 gegründet und besteht aus den aktuellen und ehemaligen Programmteilnehmenden der drei Partneruniversitäten aus Berlin, München und Paris. Er begleitet die Studierenden ab ihrer Aufnahme in den integrierten Studiengang und fördert sowohl deren Austausch untereinander als auch deren Kontakt mit der Praxis.

Das Parisbüro und der Verein stehen seit jeher in enger Verbindung und organisieren viele Projekte und Veranstaltungen gemeinsam.

Seit dem Jahr 1996 besteht auch eine Kooperation zwischen unserer Pariser Partneruniversität und der Humboldt Universität zu Berlin. Seither haben die französischen Studierenden des "BerMüPa-Programms" die Wahl zwischen einem Auslandsaufenthalt in München oder Berlin.

Kooperationsmöglichkeiten

Sie wollen ebenfalls Partner des Parisprogramms werden, unsere Studierenden oder unsere Veranstaltungen unterstützen? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht an paris@jura.uni-muenchen.de und kommen gerne auf Sie zu, um gemeinsam mit Ihnen die Details einer Kooperation zu besprechen!

Kontakt

Parisbüro der LMU München
Raum 109
Adresse
Veterinärstr. 5 (Inst. für Int. Recht)
80539 München
Ansprechperson
Benedikt Linder
Telefon
+49 89 21 80 63 67
E-Mail
Benedikt.Linder@lmu.de