Workshop Privatrecht
Der Workshop Privatrecht bietet ein Forum, um interessierten Kolleginnen und Kollegen die eigenen wissenschaftlichen Projekte vorzustellen. Wir streben einen zwanglosen Gedankenaustausch über Ideen an, die noch nicht fertig ausgearbeitet zu sein brauchen.
In den letzten Semestern fand der Workshop mittags statt – um 12:30 Uhr im Format „Brownbag Lunch“ – in der Regel mittwochs. Der Treffpunkt ist in der Ludwigstr. 29 in Raum 209.
Nächster Termin: 15. Juli 2026
Wer regelmäßig über das Programm informiert werden möchte, kann sich auf unseren E-Mail-Verteiler setzen lassen. Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende der Juristischen Fakultät erhalten die Hinweise automatisch über den Assistierendenverteiler.
| Datum | Thema |
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| Mittwoch, 20. Mai 2026 | Dr. jur. Fabian Kratzlmeier Voreintragungsobliegenheiten nach dem MoPeG: Objekt- ohne Subjektpublizität? Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber im GbR-Recht einen wahrlichen Systemwechsel vollzogen und damit die Friktionen, die sich seit 2001 aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)GbR ergaben, einer wertungsgerechten Gesamtlösung zugeführt. Dieser Übergang zum sog. Prinzip der doppelten Registerpublizität befreit Objektregister von den – seit jeher systemfremden – subjektpublizitären Elementen, stärkt den Verkehrs- und Vertrauensschutz und stellt die (registrierte) GbR damit im Hinblick auf die Inhaberschaft eintragungspflichtiger Rechtspositionen den Personenhandelsgesellschaften gleich. Im Gesetzgebungsverfahren und dem begleitenden bzw. nachfolgenden Schrifttum nur am Rande Beachtung gefunden hat bisher allerdings die Frage, wie künftig mit nicht-registrierten Personenverbänden jenseits der GbR umzugehen ist, insbesondere ob die Voreintragungsgrundsätze für Grundbuch, Handelsregister, GmbH-Gesellschafterliste und Aktienregister auch auf sonstige (inländische und/oder ausländische) publizitätsdefizitäre Rechtssubjekte Anwendung finden. Erste obergerichtliche Entscheidungen weisen in gegensätzliche Richtungen. Vor diesem Hintergrund entwickelt der Vortrag allgemeine Grundsätze zur persönlichen Reichweite des Prinzips der doppelten Registerpublizität und der daraus folgenden Eintragungs(un)fähigkeit nicht-registrierter Rechtsträger. |
| Donnerstag, 18. Juni 2026 | Anna Chiettini Die erfinderische Tätigkeit im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz: Zur Zukunft des Art. 56 EPÜ Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) verändert die Bedingungen technischer Innovation grundlegend und stellt zentrale Dogmen des Patentrechts vor neue Herausforderungen. Während die Debatte der vergangenen Jahre vor allem durch die Verfahren zu den DABUS-Patentanmeldungen geprägt wurde, in denen die Frage verhandelt wurde, ob und unter welchen Voraussetzungen eine KI als Erfinder benannt werden kann, rückt der Beitrag den Prüfungsmaßstab der erfinderischen Tätigkeit im Sinne von Art. 56 EPÜ in den Mittelpunkt. Im Zentrum steht die Figur der „Fachperson“, dessen traditionelle Konzeption durch den zunehmenden Einsatz von KI als Forschungs- und Entwicklungswerkzeug unter Druck gerät. Der Beitrag untersucht, inwiefern sich der Maßstab der erfinderischen Tätigkeit verschiebt, wenn KI zum routinemäßigen Instrument wird, und entwickelt hierfür das Konzept einer „Fachperson 2.0“. Dabei werden sowohl die Auswirkungen auf die Abgrenzung zwischen naheliegenden und erfinderischen Lösungen als auch die praktischen Implikationen für die Patentprüfung in den Blick genommen. Abschließend wird diskutiert, ob eine solche Anpassung innerhalb des bestehenden Systems ausreicht oder ob die durch KI angestoßenen Veränderungen weitergehende strukturelle Reformen des Patentrechts nahelegen. |
| Mittwoch, 15. Juli 2026 |
Peter Moser Verträge mit und durch KI – die autonome Willenserklärung Der Einsatz generativer KI-Systeme hat den rechtsgeschäftlichen Verkehr längst erreicht. Ihre Nutzung zum automatisierten Vertragsschluss wirft die Frage auf, ob die überkommene Rechtsgeschäftslehre für derartige Vorgänge noch tragfähige Antworten bereithält. Besonders die Willenserklärungsdogmatik, die die Wirksamkeit vertragskonstituierender Erklärungen traditionell an menschliche Willensbildung bindet, gerät dort unter Druck, wo der konkrete Erklärungsinhalt ohne unmittelbares menschliches Zutun hervorgebracht wird. Gegenüber Ansätzen, die daraus eine Abkehr von den Grundstrukturen der Rechtsgeschäftslehre ableiten, soll der Vortrag – auch anhand von neuralgischen Fallgestaltungen – zeigen, dass sich das Institut der Willenserklärung dogmatisch fortentwickeln lässt, ohne seine historisch gewachsene Gestalt preiszugeben. Im Mittelpunkt steht dabei die Figur der autonomen Willenserklärung. |
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Mittwoch, 3. Dezember 2025
Niklas Wais: Prädiktion gerichtlicher Entscheidungen: Grundlagen, Forschungsstand und Perspektiven
Die Frage nach der Vorhersehbarkeit von Urteilen hat stets polarisiert. Der US-amerikanische Politikwissenschaftler Stuart Nagel bezeichnete Modelle zur erfolgreichen Prognose des richterlichen Entscheidungsverhaltens schon 1960 als "dream of many law students and a nightmare to the culture complex of legal and juridical professions". Angesichts von Modellen, für die Treffgenauigkeiten von bis zu 98 % angegeben werden, scheint es inzwischen ‒ im Zeitalter des Maschinellen Lernens ‒ fraglich zu sein, ob dieser (Alb-)Traum "in Ewigkeit unerfüllbar" (Hermann Kantorowicz) bleiben wird. Im Vortrag sollen die Grundlagen der Entscheidungsprognose dargestellt, aktuelle Ergebnisse nüchtern eingeordnet und zukünftige Entwicklungen des Forschungsfelds antizipiert werden.
Mittwoch, 14. Januar 2026
Dr. Tristan Radtke, LL.M. (NYU): Die KI-VO und das Privatrecht
Die KI-VO ist primär produktsicherheitsrechtlich konzipiert und sieht vor allem die Rechtsdurchsetzung durch staatliche Stellen als sog. Public Enforcement vor. Die Durchsetzung mittels privatrechtlicher Ansprüche erscheint demgegenüber konzeptionell von untergeordneter Bedeutung und bleibt vor allem dem mitgliedstaatlichen Recht überlassen. Vor diesem Hintergrund gibt der Vortrag einen Überblick über die privatrechtliche Dimension der KI-VO, reflektiert diese Dimension kritisch vor dem Hintergrund der Ziele und (nicht nur) produktsicherheitsrechtlichen Konzeption der KI-VO und bietet Anlass zur Diskussion über die gebotene Auslegung der Vorschriften sowie über allfälligen gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf.
Dienstag, 20. Januar 2026
Dr. Johannes Gansmeier, M.Jur. (Oxford) und Luca Kochendörfer, M.Jur. (Oxford): Privatautonomie trotz Unterlegenheit
Die privatautonome Vertragsaufhebung ist gerade im Arbeits- und Wohnraummietrecht verbreitet. Sie ermöglicht den Parteien die einvernehmliche Abweichung von zwingenden Vorgaben des Kündigungsrechts. Häufig – und für Arbeitnehmer und Mieter in aller Regel vorteilhaft – wird die Aufhebung dabei nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst nach Ablauf eines gewissen (ggf. großzügigen) Zeitraums vereinbart. Gerade diese Erleichterung gegenüber einer sofortigen Beendigung bringt den zeitversetzten Aufhebungsvertrag jedoch in ein Spannungsverhältnis mit den befristungsrechtlichen Vorgaben beider Rechtsgebiete (§ 14 TzBfG und § 575 BGB): Für das Arbeitsrecht verlangt das BAG einen Befristungsgrund gerade dann, wenn der Aufhebungsvertrag einen längeren Auslaufzeitraum vorsieht, handle es sich dann doch um eine verkappte nachträgliche Befristung. Diese bedürfe nicht weniger als die anfängliche Befristung der Kontrolle zum Schutze des „strukturell unterlegenen“ Arbeitnehmers. Auch im mietrechtlichen Diskurs finden sich ähnliche Argumentationsmuster bei der Einordnung nachträglicher Befristungen. Diese strenge Beurteilung zeitversetzter Aufhebungsverträge steht jedoch im Widerspruch dazu, dass die sofortige Vertragsaufhebung auch im Arbeits- und Wohnraummietrecht unstreitig voraussetzungslos zulässig ist. Der Wertungswiderspruch lässt sich nur dadurch auflösen, dass die Befristungsregime der § 14 TzBfG und § 575 BGB auf nachträgliche Befristungen bislang unbefristeter Vertragsverhältnisse keine Anwendung finden. Die vorgeschlagene Korrektur zugunsten privatautonomer Gestaltung gibt Anlass, über die konkrete Sachfrage hinaus den oft (zu) pauschal bemühten Topos der „strukturellen Unterlegenheit“ einer Vertragspartei zu hinterfragen. Anknüpfend an den Metadiskurs zu „Materialisierungstendenzen“ im Schuldrecht (Canaris) sollte die grundsätzliche Wertung des bürgerlichen Rechts, Verträge nur aufgrund situativer Willensbildungsstörungen einer Kontrolle zu unterziehen, auch in den „sozial aufgeladenen“ Bereichen des Arbeits- und Wohnraummietrechts stärker betont werden.
Mittwoch, 2. Juli 2025
Dr. Dierk Schindler & Dr. Bernhard Waltl: Künstliche Intelligenz in der Rechtsanwendung: Aktuelle Trends und Zukunftsaussichten
Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) im juristischen Bereich erfährt eine beispiellose Expansion. Produkte juristischer Fachverlage wie "Frag den Grüneberg", "Otto-Schmidt Assist" und die sogenannten Legal AI Workplaces treiben diese Entwicklung voran. Neben technologischen Fortschritten tragen auch erhebliche Investitionen dazu bei, dass KI immer tiefer in die juristische Welt eindringt. Anwendungsbeispiele für die universitäre Praxis sind juristische Recherchen, Urteilssynopsen und die Überarbeitung von Seminararbeiten. Aber welche Technologie steckt hinter dieser Entwicklung? Welche Auswirkungen sind für die Rechtswissenschaft und Praxis zu erwarten? Wie sollte eine führende juristische Fakultät reagieren? Wie könnte ein "Prompting Guide" für angehende Jurist:innen aussehen? Diese und weitere Fragen wollen wir anhand konkreter Beispiele diskutieren.
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Marc Wiesner, LL.M. (Yale): Ad hoc Publizität und empirische Rechtswissenschaft
Führt die Ad-hoc-Publizität Anleger in die Irre? Und löst der EU Listing Act den gordischen Knoten der Behandlung gestreckter Geschehensabläufe? Und was kann die empirische Rechtswissenschaft in dieser Hinsicht für die Normsetzung und Normauslegung leisten? Wie kann sich die empirische Forschung “smarter” Helfer bedienen und welche methodischen Fragen stellen sich bei der Verwendung von Large Language Models? Diesen und weiteren Fragen wollen wir am Beispiel der anstehenden Reform der Ad-hoc-Publizität durch das EU-Listing nachgehen.
Mittwoch, 6. November 2024
PD Dr. Johanna Stark, M.Phil.: Politisches Gesellschaftsrecht
Die politische Indienstnahme des Gesellschaftsrechts durch den nationalen wie auch unionalen Gesetzgeber erfährt derzeit besonders große mediale und rechtspolitische Aufmerksamkeit. Unter dem Stichwort „politisches Gesellschaftsrecht“ wird eine Debatte auch darüber geführt, welcher Spielraum für politische Positionierungen gesellschaftsrechtlicher Akteure abseits wirtschaftlicher Rationalität besteht, wenn also solche Positionierungen auch prospektiv nicht mit den Ertragschancen des betroffenen Unternehmens verknüpft sind oder diesen gar entgegenlaufen. Der Vortrag nimmt diese Dimension von Indienstnahme des Gesellschaftsrechts durch von ihm adressierte Akteure in den Blick und fragt nach Handlungsspielräumen, die sich aus dem geltenden Regelungsrahmen insbesondere für Leitungsorgane von Aktiengesellschaften ergeben.
Mittwoch, 15. Januar 2025
Dr. jur. Azur Coulmas: Das genehmigte Kapital – Segen für den Vorstand, Fluch für die Aktionäre?
Das genehmigte Kapital ermöglicht dem Vorstand einer Aktiengesellschaft, eine Kapitalerhöhung durchzuführen, ohne die Hauptversammlung einzuberufen. Dies bedeutet vor allem eins: schnell und flexibel auf Marktentwicklungen reagieren zu können. Für die Bestandsaktionäre birgt dies allerdings die Gefahr der Wertverwässerung, gegen die sie sich praktisch nicht wehren können. Während Aktionäre bei anderen Kapitalerhöhungen nach jüngerer Aktienrechtsreform die Bewertung der neu ausgegebenen Aktien rügen können, müssen die Aktionäre eine potentielle Falschbewertung bei einer genehmigten Kapitalerhöhung schlicht hinnehmen. Dies wirft Fragen auf: Warum unterliegt das genehmigte Kapital einer Sonderbehandlung im Vergleich zur herkömmlichen Kapitalerhöhung? Ist diese Sonderbehandlung erstens notwendig, damit das Instrument nicht seiner Hauptmerkmale entledigt wird und zweitens durch seine Funktionalität gerechtfertigt?
Weiter zurückliegende Veranstaltungen, beginnend im Jahr 2004, sind im Archiv (PDF, 477 KB) aufgelistet.