Das akademische Leben an der LMU floriert seit Jahren. Hier finden Sie eine Auswahl von früheren Beiträgen. Sie werden sich wundern, wie viel auch heute noch aktuell ist!
Mittwoch, 20.11.2013, Nicolai Thum:
Das Widerrufsfolgenrecht nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Die Reform und ihre Auswirkungen auf den Wertersatz und die Wertberechnung.
Die Rechtsfolgen des Widerrufs richten sich bisher gem. § 357 Abs. 1 S. 1 BGB nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt. Mit Gesetz vom 20.9.2013 (BGBl. 2013, Teil I, Nr. 58, S. 3642) wird das Widerrufsfolgenrecht an die Verbraucherrechterichtlinie angepasst und in den §§ 355 ff. BGB n. F. eigenständig geregelt. Der Vortrag behandelt die Neuregelung unter besonderer Berücksichtigung der Wertberechnung.
© Jan Greune / LMU
Mittwoch, 11.12.2013, Dr. Alexander Hellgardt, B.A., LL.M. (Harvard):
Parallelwelten der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre – Privatautonome Alternativen zu den §§ 116 ff., 145 ff. BGB.
Schon im ersten Semester lernt jeder Jura-Student, dass eine Willenserklärung aus verschiedenen objektiven und subjektiven Elementen besteht, dass ein Vertragsschluss Angebot und Annahme voraussetzt und dass nur bestimmte Irrtümer zur Anfechtung
berechtigen. Aber gilt das immer und ausnahmslos? In der Praxis haben sich vielfältige Parallelwelten gebildet, in denen Verträge jenseits dieses gesetzlichen Modells geschlossen oder aufgehoben werden. Die bekanntesten Beispiele sind Börsen und Internethandelsforen.
Der Vortrag geht der Frage nach, inwieweit die allgemeine Rechtsgeschäftslehre lediglich dispositive Leitbilder aufstellt oder zwingende Vorgaben macht. Anhand praktischer Beispiele werden Möglichkeiten und Grenzen betrachtet, privatautonom von den §§ 116 ff., 145 ff. BGB abzuweichen.
© Jan Greune / LMU