Lebenslauf

  • 2007–2012 Studium der Rechtswissenschaft mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung (FFA) Englisch an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • Juli 2012 Erste Juristische Staatsprüfung
  • 2012–2015 Promotionsstudium zu dem Thema „Korruption in Volksvertretungen“ bei Professor Dr. Dr. h.c. Klaus Volk, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • 2012–2014 Leiterin von Arbeitsgemeinschaften und Korrekturassistenz bei Professorin Dr. Petra Wittig, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • 2012–2014 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Wirtschaftsstrafrecht bei Dr. Norbert Scharf, Kanzlei Grub Brugger
  • 2014 Gastwissenschaftlerin an der juristischen Fakultät der University of California, Berkeley
  • 2015–2017 Rechtsreferendariat, Landgericht Düsseldorf
  • 2016–2022 Studium der Philosophie an der FernUniversität Hagen
  • 2016 Verleihung der Doktorwürde durch die Ludwig-Maximilians-Universität München und Auszeichnung mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät
  • Mai 2017 Zweite Juristische Staatsprüfung
  • 2017–2018 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Wirtschaftsstrafrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP und Hengeler Mueller
  • Seit März 2018 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie (Prof. Dr. Armin Engländer) der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Seit Oktober 2018 Akademische Rätin a.Z.
  • Juni 2022 Masterabschluss Philosophie (Master of Arts)


  • Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
  • Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) Deutsche Sektion e.V.
  • Junges Forum Rechtsphilosophie (JFR)
  • Junges Strafrecht e.V.

Veröffentlichungen

  • Korruption in Volksvertretungen. Eine Untersuchung zu ihrer strafrechtlichen Bekämpfung unter besonderer Berücksichtigung des § 108e StGB. Baden-Baden, 2017 (ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis 2016 der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München).
  • Strafe und Kommunikation. Zur Aktualität der Straftheorie G.W.F. Hegels. Tübingen, im Erscheinen.
  • §§ 44-46 (Raubdelikte), in: Busch/Wegner/Zech (Hrsg.), Strafrecht Besonderer Teil. Ein Lehrbuch. Open-Access-Projekt von OpenRewi e.V., wikibooks. Erscheinen als Print geplant.

  • Strafrecht im Angesicht der Digitalisierung (mit Alessandro Giannini, Victoria Ibold, Georg Köpferl, Karin Neßeler, Laura Neumann, Tanja Niedernhuber und Thomas Steenbreker). Tagungsband des 8. Symposiums des Jungen Strafrechts e.V. Baden-Baden 2022.
  • Cyberkriminalität. Aktuelle Herausforderungen für Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Wissenschaft. München 2022 (DOI: 10.5282/ubm/epub.92172DOI: 10.5282/ubm/epub.92172).
  • Recht und Zeit (mit Sonja Heimrath, Tanja Niedernhuber und Thomas Steenbreker). Tagungsband der 28. Tagung des Jungen Forums Rechtsphilosophie. Stuttgart, im Erscheinen.
  • Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts (mit Nina Schrott). Baden-Baden, im Erscheinen.

  • Neuer Beitrag, neues Programm! Die Haushaltsabgabe und der Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Rescriptum 2013/1, S. 33-38.
  • Die Verständigung im Strafprozess. Mauschelei vor deutschen Gerichten oder notwendige Beschleunigung des Strafverfahrens? Rescriptum 2013/2, 131-136.
  • Aus der Rechtsprechung zu den EU-Grundrechten. Rescriptum 2014/1, 26-30.
  • Angriff der zivilen Drohnen – ist das Strafrecht gewappnet? Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 2017, 662-669 (Link zum Beitrag).
  • Anwesenheitsrechte bei der Durchsicht gemäß § 110 StPO: Bekämpfung der Risiken und Nebenwirkungen einer übermächtigen Ermittlungsmaßnahme. Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer-und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt) 2017, 465-473.
  • Die Mittäterschaft gem. § 25 II StGB und ihre Herausforderungen in der Fallbearbeitung, Juristische Schulung (JuS) 2020, 731-736 (mit Anna Bildner).
  • Symbolisches Strafrecht? Juristische Rundschau (JR) 2020, 414-420.
  • Das Volkswahlrecht und der Umgang mit parlamentarischer Korruption in Deutschland. Eine wechselvolle Geschichte, DER STAAT 59 (2020), 513-544.
  • Criminal Liability for Corruption in German Parliaments, in: Valarini/Pohlmann/Mitra, Political Corruption and Organizational Crime, 2021, S. 375-387.
  • Die teleologische Struktur der §§ 249, 250 StGB, Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA) 2022, S. 78-94.
  • Das Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs beim Raub gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB – Die Strukturelemente des Qualifikationstatbestands und die tatsächliche Komponente des Verwendens. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) 134 (2022), S. 149-199.
  • Die Strafbarkeit von Cyberkriminalität im aktuellen Strafrecht, in: Peters, Kristina (Hrsg.), Cyberkriminalität. Aktuelle Herausforderungen für Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Wissenschaft, 2022, S. 1-28 (DOI: 10.5282/ubm/epub.92172).
  • Ein allgemeiner Korruptionstatbestand?, in: Zimmermann (Hrsg.), Korruptionsstrafrecht. Unerforschtes Terrain und neue Wege. Baden-Baden 2023, S. 15-30 (doi.org/10.5771/9783748933304).
  • Digitalisierung der Strafe? Das Potential der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ). In: Yao/Ruppert (Hrsg.), Die Rechtsfolgen der Tat. Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen. Baden-Baden 2023, S. 111-130.
  • What is Fairness? Philosophical Considerations and Implications For FairML (mit Ludwig Bothmann, Bernd Bischl). ArXiv:2205.09622 [Cs, Stat] 2023 (doi.org/10.48550/arXiv.2205.09622).
  • Das Schweigen der Tat? Von der Notwendigkeit des Handelns in Hegels Geist- und Rechtsphilosophie. In: Rieger/Stahl/Glassner (Hrsg.), 10 Minuten Soziologie: Schweigen. Bielefeld, im Erscheinen.
  • Das beschleunigte Verfahren gestern und heute. Zur Aktualität der Kritik Richard Martin Honigs. In: Dölling/Hirsch/Rennicke: Richard Martin Honig. Prägender Göttinger (Straf-)Rechtswissenschaftler? Baden-Baden, im Erscheinen.
  • Die Objektivität juristischer Erkenntnis. Implikationen von Max Webers Wissenschaftstheorie für die Rechtswissenschaft. In: Peters/Schrott (Hrsg.), Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts. Baden-Baden, im Erscheinen.
  • Vom Handeln und der Unschuld. Zeitschrift für die Grundlagen des Rechts (RphZ), im Erscheinen.
  • „…habe ich in der Phänomenologie des Geistes abgehandelt“. Zur Relevanz von G.W.F. Hegels Phänomenologie des Geistes für das Verständnis seiner Rechtsphilosophie (mit Michael W. Müller). Rechtsphilosophie – Zeitschrift für die Grundlagen des Rechts (RphZ), im Erscheinen.

  • Anmerkung zu BGH 2 StR 557/18, Urteil vom 26.11.2019 (Vorwurf fahrlässiger Tötung gegen Vollzugsbedienstete). Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2020, 2128-2129.
  • Anmerkung zu BGH 5 StR 256/20, Beschluss vom 11.11.2020 (Geburtsbeginn bei operativer Entbindung), Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2021, 492-494.

  • Fortgeschrittenenklausur - Strafrecht: Konflikte mit der "BRD-GmbH", Juristische Schulung (JuS) 2019, 33-39.
  • Anfängerklausur - Strafrecht: Der gut betuchte Professor, Juristische Schulung (JuS) 2020, 328-333.
  • Fortgeschrittenenklausur - Strafrecht: Auf dem E-Scooter durch die Nacht, Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) 2021, 206-212 (Link zum Beitrag).

  • Carsten Herresthal/Johannes Weiß, Fälle zur Methodenlehre – Die juristische Methode in der Fallbearbeitung. München 2020. Juristische Schulung (JuS) 12/2021, 25.

  • "Criminal Liability for Corruption in German Parliaments", Vortrag auf der Tagung "Corporate Crime and Illegal Party Financing in a Comparative Perspective. The Role of Regulation and Self-Regulation" an der Universität Heidelberg, veranstaltet durch das Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, das Institut für Kriminologie, das Max-Weber-Institut für Soziologie, das Institut für Politische Wissenschaft und das South Asia Institute, 19.-21. September 2019.
  • "Ein allgemeiner Korruptionstatbestand", Vortrag auf der Tagung "Korruptionsstrafrecht: Unerforschtes Terrain und neue Wege" an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Trier, 16.9.2021 (Tagungsbericht in KriPoZ 2021, 374-377).
  • "Cyberkriminalität im aktuellen Strafrecht", Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe "Cyberkriminalität. Aktuelle Herausforderungen für Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Wissenschaft" an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 18.11.2021.
  • "Cybercrime. Herausforderungen im digitalen Zeitalter", Vortrag bei der European Law Student’s Association, 24.11.2021.
  • "Die Mandatsträgerbestechung (§ 108e StGB), Vortrag an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg, 18.1.2022.
  • "Richard Martin Honig zum beschleunigten Verfahren", Vortrag auf der Tagung "Richard Martin Honig (1890-1981). Prägender Göttinger (Straf-)Rechtswissenschaftler?" an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen, 7.6.2022.
  • "Hegels Rechtsphilosophie im Kontext – Bezüge zwischen der Phänomenologie des Geistes und den Grundlinien der Philosophie des Rechts“ (mit Michael W. Müller), Auftaktvortrag zum Hegel-Symposium an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, 2.9.2022.
  • "Digitalisierung der Strafe? Das Potential der elektronischen Aufenthaltsüberwachung“, Vortrag auf der Tagung „Die Rechtsfolgen der Tat. Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen“ an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam, 24.9.2022
  • "Die Objektivität juristischer Erkenntnis", Vortrag auf der Tagung "Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts" an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, 13.10.2022 (Tagungsbericht in JZ 2023, 248-250).
  • "Da müssen einfach mal höhere Strafen her!?' Kriminalität in Deutschland", Vortrag im Grundkurs Strafrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, 4.11.2022.
  • "Das Schweigen der Tat? Von der Notwendigkeit des Handelns in Hegels Geist- und Rechtsphilosophie“, Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung „Passauer 10 Minuten zum Thema Schweigen“, einer gemeinsamen Veranstaltungsreihe der rechtswissenschaftlichen und philosophischen Fakultät sowie der Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung an der Universität Passau, 9.11.2022.
  • "Implikationen von Max Webers Wissenschaftstheorie für die Rechtswissenschaft", Vortrag auf dem Workshop Privatrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, 8.2.2023.

  • Interview mit VorsRiBGH a.D. Prof. Dr. Thomas Fischer. „Jura ist leicht, aber auch saumäßig schwer.“ Ad Legendum 4/2017, 344-352 (mit Christopher Danwerth).
  • "Ein stumpfes Schwert. Warum die neuen Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages kaum etwas ändern dürften", Verfassungsblog, 22.6.2021 (Link zum Beitrag).
  • Stellungnahme zu Drucksache 19/3037 – "§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) verschärfen" – für den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig Holstein (Link zum Beitrag).
  • "Enissa Amani und die AfD. Beleidigung gegen Volksverhetzung?" Interview mit BR KulturBühne vom 19.11.2021.

Neue Strafrechtswissenschaft (NSW)

Die Zeitschrift

Vor Kurzem hat der Wissenschaftsrat sich für Open Access als Publikationsstandard ausgesprochen. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen künftig „sofort, dauerhaft, am ursprünglichen Publikationsort und unter einer offenen Lizenz frei verfügbar gemacht werden"; die Transformation zu Open Access soll insbesondere bei wissenschaftlichen Zeitschriften zeitnah und vollständig erreicht werden.

Mit dem Bedeutungszuwachs und dem angestrebten Ausbau von Open-Access-Strukturen geht eine zweite Entwicklung einher: International sowie in den meisten anderen wissenschaftlichen Disziplinen gehören Peer- Review-Verfahren zum wissenschaftlichen Standard und sollen Qualität und eine diskriminierungsfreie Auswahl der Beiträge sicherstellen. Über die Auswahl von Beiträgen entscheiden entsprechend nicht die Mitglieder der Schriftleitung, sondern externe Gutachter und Gutachterinnen aus dem Kreis des wissenschaftlichen Beirats, wobei ein sog. Double-blind-Verfahren die Regel ist (diese kennen die Identität der Autorinnen und Autoren nicht und vice versa).

Diese beiden Entwicklungen sind in der strafrechtswissenschaftlichen Zeitschriftenliteratur bisher nur eingeschränkt abgebildet. Nur wenige der zahlreichen Zeitschriften erfüllen den vom Wissenschaftsrat angestrebten Standard Open Access Gold, von denen wiederum nicht alle ein Peer-Review-Verfahren vorsehen. Die an der Ludwig-Maximilians-Universität München initiierte Neue Strafrechtswissenschaft (NSW) möchte diese beiden Entwicklungen als neue strafrechtliche Open-Access-Zeitschrift aufnehmen.

  • Die thematische Ausrichtung soll schwerpunktmäßig auf der Diskussion grundlegender Fragestellungen des Strafrechts liegen. Hierunter fallen insbesondere Abhandlungen zur Strafrechtsdogmatik, Strafrechts- geschichte, (Straf-)Rechtsphilosophie und zum Strafprozessrecht. Daneben möchten wir ausdrücklich auch ein Forum für ausgewählte Beiträge bieten, die das Nebenstrafrecht bzw. interdisziplinäre Gebiete betreffen, wie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, das internationale Strafrecht, das Jugendstrafrecht, die Kriminologie und die Rechtssoziologie.
  • Mit Blick auf die Beitragsformen wird der Grundstock jedes Heftes in einer Rubrik “Aufsätze” bestehen. Ergänzend werden Anmerkungen zu Entscheidungen der höchsten deutschen Gerichte sowie Rezensionen zu sowohl neu erschienen als auch historischen Werken aufgenommen. Für Aufsätze ist eine Zeichenbegrenzung von 35.000 Zeichen vorgesehen (ca. 12 Seiten), für Anmerkungen und Rezensionen 8.000 Zeichen (ca. 3 Seiten). Hiermit soll dem Trend hin zu überlangen Beitragen entgegengewirkt werden, der nicht nur den Veröffentlichungsprozess in die Länge zieht, sondern insbesondere einem zügigen Lesen hinderlich ist. Mit diesem Anliegen greifen wir einen internationalen Trend auf, der etwa von der Harvard Law Review initiiert und bereits von vielen weiteren Law Journals aufgegriffen wurde (vgl. etwa Link) .

Seit Juni 2023 wird die Neue Strafrechtswissenschaft durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.

Hinweise für Autor:innen

Die Website der Zeitschrift befindet sich momentan im Aufbau und wird in den nächsten Monaten unter der URL "nsw-online.com" online gehen. Beitragsentwürfe für die Neue Strafrechtswissenschaft (NSW) können ab sofort gesendet werden an:

nsw@jura.uni-muenchen.de

Bitte beachten Sie die Bearbeitungsrichtlinien, die unten auf der Seite zum Download bereitstehen.

Schriftleitung der NSW

Dr. Victoria Ibold, Dr. Kristina Peters, M.A., Dr. Nina Schrott, Dr. Thomas Steenbreker

Erweiterte Redaktion der NSW

Dr. Markus Abraham, Universität Hamburg; Juniorprofessor Dr. Aziz Epik, LL.M., Universität Hamburg; Dr. Carsten Kusche, Universität Würzburg; Nicolai von Maltitz, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Karin Neßeler, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Felix Ruppert, Universität Bayreuth; Dr. Theresa Schweiger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Juniorprofessorin Dr. Lucia Sommerer, Universität Halle-Wittenberg; Dr. Georgia Stefanopoulou, Universität Hannover; Dr. Andreas Werkmeister, Humboldt-Universität Berlin

Wissenschaftlicher Beirat der NSW

Professorin Dr. Anna H. Albrecht, Universität Potsdam; Professor Dr. Martin Asholt, Universität Passau; Professorin Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE), Universität Hannover; Professor Dr. Jochen Bung, Universität Hamburg; Professor Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker, Dannecker Rechtsanwälte / Universität Heidelberg; Professor Dr. Mark Deiters, Universität Münster; Professor Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld; Professor Dr. Jörg Eisele, Universität Tübingen; Professor Dr. Armin Engländer, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Bijan Fateh-Moghadam, Universität Basel; Professorin Dr. Ingke Goeckenjan, Universität Bochum; Professorin Dr. Katrin Höffler, Universität Göttingen; Professorin Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers), Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Frei-burg; Professorin Dr. Scarlett Jansen, Universität Trier; Professor Dr. Florian Jeßberger, Humboldt-Universität Berlin; Professor Dr. Peter Kasiske, Universität Augsburg; Professor Dr. Johannes Kaspar, Universität Augsburg; Professor Dr. Ralf Kölbel, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes; Professorin Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M., Universität Liechtenstein; Professor Dr. Tobias Reinbacher, Universität Würzburg; Professor Dr. Joachim Renzikowski, Universität Halle-Wittenberg; Professor Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Helmut Satzger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Ulrich Schroth, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Jan C. Schuhr, Universität Heidelberg; Professor Dr. Tobias Singelnstein, Goethe-Universität Frankfurt am Main; Professorin Dr. Bettina Weißer, Universität Köln; Professorin Dr. Petra Wittig, Roxin Rechtsanwälte / Ludwig-Maximilians-Universität München; Professorin Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz; Professor Dr. Benno Zabel, Universität Bonn; Professorin Dr. Ingeborg Zerbes, Universität Wien; Professor Dr. Till Zimmermann, Universität Trier; Professor Dr. Mark Zöller, Ludwig-Maximilians-Universität München

Veranstaltungsreihen

"Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts"

Rechtsklugheit (iurisprudentia) oder Rechtswissenschaft (iuris scientia)? Als Rechtswissenschafterinnen und Rechtswissenschaftler beschäftigen wir uns tagtäglich mit ihr – mit der „Wissenschaft des Rechts”. Aber wie wissenschaftlich ist die Rechtswissenschaft wirklich? Was unterscheidet sie, die Rechtswissenschaft – oder sind es gar die Rechtswissenschaften? – von anderen Einzelwissenschaften und was sind verbindende Elemente? Worin besteht ihr originärer Erkenntnisgegenstand und mittels welcher Methoden lässt sich dieser erschließen?

Ausgehend von diesen Überlegungen veranstalteten Dr. Kristina Peters und Dr. Nina Schrott vom 13. bis 14.10.2022 an der LMU mit Nachwuchswissenschaftler:innen aller Fachsäulen einen Workshop zu dem Thema "Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts".

In diesem Rahmen wurde sich gemeinsam mit anderen rechtsphilosophisch interessierten NachwuchswissenschaftlerInnen auf die Suche nach den ontologischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der Rechtswissenschaft begeben. Denn obwohl die oben aufgeworfenen Fragen den absoluten Kernbereich dessen betreffen, was unser aller „Kerngeschäft” darstellt, spielt ihre wissenschaftstheoretische Durchdringung und Beantwortung weder in der Grundlagendiskussion noch in der interdisziplinären Debatte eine dieser Bedeutung auch nur ansatzweise gerecht werdende Rolle. Stattdessen – so hat es bisweilen den Anschein – wird die Frage nach der Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz entweder angesichts ihrer institutionellen Etabliertheit vorschnell bejaht oder aber als akademisches Glasperlenspiel begriffen, welches gekünstelte Fragestellungen einer zwar womöglich rechtstheoretisch fundierten, aber für die Rechtspraxis dennoch weitgehend irrelevanten Lösung zuführt. Tatsächlich geht es in diesem Zusammenhang aber um nicht weniger als die Teilnahme der Jurisprudenz an der Rationalität der Wissenschaften und deren besonderen Erkenntnismethoden: Verhandelt wird damit letztlich, ob es die rechtswissenschaftliche Disziplin vermag, verlässliche Aussagen hervorzubringen.

Die Veranstaltung fand nach Art eines Workshops in kleinem Kreis statt, sodass in entspannter Atmosphäre intensiv zu den einzelnen Fragen gearbeitet und diskutiert werden konnte. Ausgangspunkt waren jeweils “Impulstexte”, die in Gestalt eines gemeinsamen Textapparats vorab allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt wurden und zu denen jeweils ein/e Vortragende/r einen etwa 30minütigen Vortrag hielt. Hiervon erhofften die Veranstalterinnen sich konstruktive und zielführende Diskussionen – und wurden nicht enttäuscht. Zudem bot die Tagung eine Gelegenheit, bei der sich der rechtstheoretisch und an den Grundlagen des Rechts interessierte Nachwuchs fachsäulenübergreifend kennenlernen und vernetzen konnte.

Die Ergebnisse des Workshops werden zeitnah in einem Tagungsband veröffentlicht.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an wissenschaftstheorie@jura.uni-muenchen.de.

Block 1: Die Rechtswissenschaft im System der Wissenschaften

  • Markus Abraham (Hamburg): Wahrheit, Wissenschaft, Recht
  • Kristina Peters (München): Die Objektivität juristischer Erkenntnis
  • Alexander Stark (Hamburg): Ethischer Realismus und die Suche nach moralischen Wahrheiten
  • Bettina Rentsch (Berlin): Kritische Rechtswissenschaft: Kritik der Rechtswissenschaft oder kritische Rechtspraxis

Block 2: Das wissenschaftstheoretische Fundament der juristischen Methodik – Bedingungen der Möglichkeit von Recht

  • Philipp-Alexander Hirsch (Göttingen): Recht, Sprache und Interpretation
  • Amadou Korbinian Sow (Berlin): Die Rolle der Intention für die Bedeutung
  • Jannis Lennartz (Berlin): Dogmatik durch konstruktive Rechtswissenschaft
  • Rike Sinder (Freiburg): Subsumtion – Zwischen Technik und Theorie
  • Nina Schrott (München): Fehlleistungen im Recht?!

Symposium zu den Bezügen zwischen Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts und der Phänomenologie des Geistes

Gemeinsam mit Juniorprofessor Dr. Michael Müller von der Universität Mannheim wurde ein Forschungsprojekt zu den Bezügen zwischen Hegels Phänomenologie des Geistes und den Grundlinien der Rechtsphilosophie durchgeführt, das durch die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern gefördert wurde. Das Forschungsprojekt schloss mit einem Symposium im September 2022 ab.

Die Ergebnisse des Projekts werden zeitnah in einem Sonderheft der Zeitschrift Rechtsphilosophie (RphZ) veröffentlicht.

Aktuell wird heftig diskutiert, inwieweit das derzeitige Strafrecht den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht wird. Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben vielfältige gesetzgeberische Aktivitäten zu einer hohen Dynamik in dem sonst eher trägen Bereich strafrechtlicher Normen geführt. Auch ist zu erwarten, dass viele der Studierenden, die momentan an der LMU ausgebildet werden und sich für einen Beruf mit strafrechtlichem Einschlag entscheiden – sei es bei der Staatsanwaltschaft, einem Gericht, einem Ministerium, in der Strafverteidigung oder einer NGO – in ihrem Berufsleben mit den Konsequenzen konfrontiert werden, welche die voranschreitende Digitalisierung im Bereich des Strafrechts hat.

Für eine umfassende Perspektive auf die Phänomenbereiche von und den Umgang mit Cyberkriminalität wurden im Rahmen einer Vortragsreihe im Wintersemester 2021/2022 einschlägige Fachkenntnisse aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Ermittlungsarbeit und Rechtspolitik zusammengeführt. So hat sich die Vortragsreihe u.a. mit der Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Interessenvertretungen befassen. Zum Abschluss wurde die Perspektive gewechselt und gefragt, inwieweit die voranschreitende Digitalisierung nicht nur eine Bedrohung darstellt, sondern bei der Verfolgung von Straftaten behilflich sein kann.

Die Veranstaltung richtete sich sowohl an Studierende als auch an interessierte WissenschaftlerInnen sowie Externe. Die Vorträge fanden über Zoom statt; im Anschluss wurde jeweils die Möglichkeit zur Diskussion mit dem/der Vortragenden gegeben.

Sammelband

Die Vortragsreihe wurde mit dem letzten Vortrag am 8.2.2022 beendet. Die Ergebnisse der Reihe wurden in einem Open-Access-Sammelband veröffentlicht.

Bei Fragen wenden Sie sich per E-Mail an: cyberkriminalitaet@jura.uni-muenchen.de.

Programm

2.11.2021, 18 Uhr c.t.
Cybercrime: Absurde Mythen und bittere Realität
Linus Neumann, Chaos Computer Club

18.11.2021, 16 Uhr c.t.
Cyberkriminalität im aktuellen Strafrecht
Dr. Kristina Peters, LMU München, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie

9.12.2021, 16 Uhr c.t.
Modi Operandi im Netz – Polizeiliche Ermittlungen gegen Cyberkriminalität
Florian Kreikemeyer, Bundeskriminalamt, Abteilung Cybercrime

13.1.2022, 16 Uhr c.t.
Missbrauchsdarstellungen und sexueller Missbrauch im Netz – Ein Blick aus der Praxis
Thomas Goger, Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern, Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet

25.1.2022, 18 Uhr c.t.
Digitale Gewalt – Möglichkeiten und Herausforderungen bei ihrer Bekämpfung
Josephine Ballon, Head of Legal, HateAid gGmbH
HateAid bietet Beratungen und Prozesskostenhilfe für Betroffene von digitalen Beleidigungen und Hassnachrichten an. Die gemeinnützige GmbH vertrat etwa Renate Künast (MdB) und die Klimaaktivistin Luisa Neubauer.

8.2.2022, 18 Uhr c.t.
Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung
Dr. Ludwig Bothmann, LMU München, Institut für Statistik, Lehrstuhl für Statistical Learning and Data Science

Podcast-Aufnahmen der vergangenen Veranstaltungen

Vortrag 1: Linus Neumann - "Cybercrime: Absurde Mythen und bittere Realität"

Vortrag 2: Dr. Kristina Peters - "Cyberkriminalität im aktuellen Strafrecht

Vortrag 3: Bundeskriminalamt - "Modi Operandi im Netz – Polizeiliche Ermittlungen gegen Cyberkriminalität"

Der Vortrag des BKA wurde nicht aufgezeichnet. Informationen und einen Kurzfilm zur Arbeit der Einheit "Cybercrime" finden Sie auf folgender Seite: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Cybercrime/cybercrime_node.html

Vortrag 5: Josephine Ballon, HateAid - "Digitale Gewalt – Möglichkeiten und Herausforderungen bei ihrer Bekämpfung"

Vortrag 6: Dr. Ludwig Bothmann, LMU München, Institut für Statistik - "Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung"