Dr. jur. Kristina Peters, M.A.
Akademische Rätin a.Z.
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
Sprechstunde:
Nach Vereinbarung

Akademische Rätin a.Z.
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
Sprechstunde:
Nach Vereinbarung
"Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts"
Rechtsklugheit (iurisprudentia) oder Rechtswissenschaft (iuris scientia)? Als Rechtswissenschafterinnen und Rechtswissenschaftler beschäftigen wir uns tagtäglich mit ihr – mit der „Wissenschaft des Rechts”. Aber wie wissenschaftlich ist die Rechtswissenschaft wirklich? Was unterscheidet sie, die Rechtswissenschaft – oder sind es gar die Rechtswissenschaften? – von anderen Einzelwissenschaften und was sind verbindende Elemente? Worin besteht ihr originärer Erkenntnisgegenstand und mittels welcher Methoden lässt sich dieser erschließen?
Ausgehend von diesen Überlegungen veranstalteten Dr. Kristina Peters und Dr. Nina Schrott vom 13. bis 14.10.2022 an der LMU mit Nachwuchswissenschaftler:innen aller Fachsäulen einen Workshop zu dem Thema "Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts".
In diesem Rahmen wurde sich gemeinsam mit anderen rechtsphilosophisch interessierten NachwuchswissenschaftlerInnen auf die Suche nach den ontologischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der Rechtswissenschaft begeben. Denn obwohl die oben aufgeworfenen Fragen den absoluten Kernbereich dessen betreffen, was unser aller „Kerngeschäft” darstellt, spielt ihre wissenschaftstheoretische Durchdringung und Beantwortung weder in der Grundlagendiskussion noch in der interdisziplinären Debatte eine dieser Bedeutung auch nur ansatzweise gerecht werdende Rolle. Stattdessen – so hat es bisweilen den Anschein – wird die Frage nach der Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz entweder angesichts ihrer institutionellen Etabliertheit vorschnell bejaht oder aber als akademisches Glasperlenspiel begriffen, welches gekünstelte Fragestellungen einer zwar womöglich rechtstheoretisch fundierten, aber für die Rechtspraxis dennoch weitgehend irrelevanten Lösung zuführt. Tatsächlich geht es in diesem Zusammenhang aber um nicht weniger als die Teilnahme der Jurisprudenz an der Rationalität der Wissenschaften und deren besonderen Erkenntnismethoden: Verhandelt wird damit letztlich, ob es die rechtswissenschaftliche Disziplin vermag, verlässliche Aussagen hervorzubringen.
Die Veranstaltung fand nach Art eines Workshops in kleinem Kreis statt, sodass in entspannter Atmosphäre intensiv zu den einzelnen Fragen gearbeitet und diskutiert werden konnte. Ausgangspunkt waren jeweils “Impulstexte”, die in Gestalt eines gemeinsamen Textapparats vorab allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt wurden und zu denen jeweils ein/e Vortragende/r einen etwa 30minütigen Vortrag hielt. Hiervon erhofften die Veranstalterinnen sich konstruktive und zielführende Diskussionen – und wurden nicht enttäuscht. Zudem bot die Tagung eine Gelegenheit, bei der sich der rechtstheoretisch und an den Grundlagen des Rechts interessierte Nachwuchs fachsäulenübergreifend kennenlernen und vernetzen konnte.
Die Ergebnisse des Workshops werden zeitnah in einem Tagungsband veröffentlicht.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an wissenschaftstheorie@jura.uni-muenchen.de.
Block 1: Die Rechtswissenschaft im System der Wissenschaften
Block 2: Das wissenschaftstheoretische Fundament der juristischen Methodik – Bedingungen der Möglichkeit von Recht
Symposium zu den Bezügen zwischen Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts und der Phänomenologie des Geistes
Gemeinsam mit Juniorprofessor Dr. Michael Müller von der Universität Mannheim wurde ein Forschungsprojekt zu den Bezügen zwischen Hegels Phänomenologie des Geistes und den Grundlinien der Rechtsphilosophie durchgeführt, das durch die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern gefördert wurde. Das Forschungsprojekt schloss mit einem Symposium im September 2022 ab.
Die Ergebnisse des Projekts werden zeitnah in einem Sonderheft der Zeitschrift Rechtsphilosophie (RphZ) veröffentlicht.
Aktuell wird heftig diskutiert, inwieweit das derzeitige Strafrecht den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht wird. Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben vielfältige gesetzgeberische Aktivitäten zu einer hohen Dynamik in dem sonst eher trägen Bereich strafrechtlicher Normen geführt. Auch ist zu erwarten, dass viele der Studierenden, die momentan an der LMU ausgebildet werden und sich für einen Beruf mit strafrechtlichem Einschlag entscheiden – sei es bei der Staatsanwaltschaft, einem Gericht, einem Ministerium, in der Strafverteidigung oder einer NGO – in ihrem Berufsleben mit den Konsequenzen konfrontiert werden, welche die voranschreitende Digitalisierung im Bereich des Strafrechts hat.
Für eine umfassende Perspektive auf die Phänomenbereiche von und den Umgang mit Cyberkriminalität wurden im Rahmen einer Vortragsreihe im Wintersemester 2021/2022 einschlägige Fachkenntnisse aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Ermittlungsarbeit und Rechtspolitik zusammengeführt. So hat sich die Vortragsreihe u.a. mit der Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Interessenvertretungen befassen. Zum Abschluss wurde die Perspektive gewechselt und gefragt, inwieweit die voranschreitende Digitalisierung nicht nur eine Bedrohung darstellt, sondern bei der Verfolgung von Straftaten behilflich sein kann.
Die Veranstaltung richtete sich sowohl an Studierende als auch an interessierte WissenschaftlerInnen sowie Externe. Die Vorträge fanden über Zoom statt; im Anschluss wurde jeweils die Möglichkeit zur Diskussion mit dem/der Vortragenden gegeben.
Sammelband
Die Vortragsreihe wurde mit dem letzten Vortrag am 8.2.2022 beendet. Die Ergebnisse der Reihe wurden in einem Open-Access-Sammelband veröffentlicht.
Bei Fragen wenden Sie sich per E-Mail an: cyberkriminalitaet@jura.uni-muenchen.de.
Programm
2.11.2021, 18 Uhr c.t.
Cybercrime: Absurde Mythen und bittere Realität
Linus Neumann, Chaos Computer Club
18.11.2021, 16 Uhr c.t.
Cyberkriminalität im aktuellen Strafrecht
Dr. Kristina Peters, LMU München, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
9.12.2021, 16 Uhr c.t.
Modi Operandi im Netz – Polizeiliche Ermittlungen gegen Cyberkriminalität
Florian Kreikemeyer, Bundeskriminalamt, Abteilung Cybercrime
13.1.2022, 16 Uhr c.t.
Missbrauchsdarstellungen und sexueller Missbrauch im Netz – Ein Blick aus der Praxis
Thomas Goger, Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern, Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet
25.1.2022, 18 Uhr c.t.
Digitale Gewalt – Möglichkeiten und Herausforderungen bei ihrer Bekämpfung
Josephine Ballon, Head of Legal, HateAid gGmbH
HateAid bietet Beratungen und Prozesskostenhilfe für Betroffene von digitalen Beleidigungen und Hassnachrichten an. Die gemeinnützige GmbH vertrat etwa Renate Künast (MdB) und die Klimaaktivistin Luisa Neubauer.
8.2.2022, 18 Uhr c.t.
Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung
Dr. Ludwig Bothmann, LMU München, Institut für Statistik, Lehrstuhl für Statistical Learning and Data Science
Podcast-Aufnahmen der vergangenen Veranstaltungen
Vortrag 1: Linus Neumann - "Cybercrime: Absurde Mythen und bittere Realität"
Vortrag 2: Dr. Kristina Peters - "Cyberkriminalität im aktuellen Strafrecht
Vortrag 3: Bundeskriminalamt - "Modi Operandi im Netz – Polizeiliche Ermittlungen gegen Cyberkriminalität"
Der Vortrag des BKA wurde nicht aufgezeichnet. Informationen und einen Kurzfilm zur Arbeit der Einheit "Cybercrime" finden Sie auf folgender Seite: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Cybercrime/cybercrime_node.html
1 - Garantenstellungen im Unternehmen (PDF, 108 KB)
2 - Produkthaftungsfälle (PDF, 110 KB)
3 - Überwälzung besonderer persönlicher Merkmale (PDF, 133 KB)
4 - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 298 StGB (PDF, 83 KB)
5 - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB (PDF, 97 KB)
1 - Strafrechtsklausur (PDF, 132 KB)
3.2 - Objektive Zurechnung (PDF, 112 KB)
4 - Error in persona und aberratio ictus (PDF, 125 KB)
5 - Rechtswidrigkeit (PDF, 150 KB)
6 - Versuch und Rücktritt (PDF, 127 KB)
7 - Fahrlässigkeit und Erfolgsqualifikation (PDF, 143 KB)
11 - Körperverletzungsdelikte (PDF, 155 KB)
13 - Tötung auf Verlangen (PDF, 71 KB)
14 - Diebstahl, § 242 (PDF, 100 KB)
15 - Diebstahl, § 244 (PDF, 67 KB)
16 - Nötigung, § 240 (PDF, 78 KB)
18 - Raub, §§ 250, 251 (PDF, 97 KB)
19 - Räuberischer Diebstahl, § 252 (PDF, 66 KB)
20 - Erpressung, §§ 253, 255 (PDF, 82 KB)
21 - Betrug, § 263 (PDF, 89 KB)
22 - Computerbetrug, § 263a (PDF, 79 KB)
23 - Untreue, § 266 (PDF, 76 KB)
Beispielklausur - AnfängerInnen (PDF, 138 KB)
Beispielklausur - Fortgeschrittene (PDF, 176 KB)
Beispielklausur - Fortgeschrittene 2 (PDF, 167 KB)
Einige wichtige Definitionen - Strafrecht AT (PDF, 95 KB)
Einige wichtige Definitionen - Strafrecht BT I WiSe (PDF, 77 KB)
Einige wichtige Definitionen - Strafrecht BT II SoSe (PDF, 111 KB)
Die „Neue Strafrechtswissenschaft“ (NSW) ist eine quartalsmäßig erscheinende, kostenlose Open-Access-Online-Zeitschrift, in der wissenschaftliche Beiträge zu grundlegenden Fragestellungen des deutschen, europäischen und internationalen Strafrechts veröffentlicht werden. Die Zeitschrift richtet sich an die gesamte deutschsprachige Strafrechtscommunity und möchte eine Lücke im Bereich der Rechtswissenschaft schließen, indem sie als erste deutsche Strafrechtszeitschrift Open Access und Peer-Review (double blind) konsequent miteinander verbindet.
Die Herausgeberschaft übernehmen die Gründungsmitglieder PD Dr. Victoria Ibold, Dr. Kristina Peters, M.A., Dr. Nina Schrott und Dr. Thomas Steenbreker.
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