Dr. jur. Kristina Peters, M.A.
Akademische Rätin a.Z.
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
Sprechstunde:
Nach Vereinbarung

Akademische Rätin a.Z.
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
Sprechstunde:
Nach Vereinbarung
Die Zeitschrift
Vor Kurzem hat der Wissenschaftsrat sich für Open Access als Publikationsstandard ausgesprochen. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen künftig „sofort, dauerhaft, am ursprünglichen Publikationsort und unter einer offenen Lizenz frei verfügbar gemacht werden"; die Transformation zu Open Access soll insbesondere bei wissenschaftlichen Zeitschriften zeitnah und vollständig erreicht werden.
Mit dem Bedeutungszuwachs und dem angestrebten Ausbau von Open-Access-Strukturen geht eine zweite Entwicklung einher: International sowie in den meisten anderen wissenschaftlichen Disziplinen gehören Peer- Review-Verfahren zum wissenschaftlichen Standard und sollen Qualität und eine diskriminierungsfreie Auswahl der Beiträge sicherstellen. Über die Auswahl von Beiträgen entscheiden entsprechend nicht die Mitglieder der Schriftleitung, sondern externe Gutachter und Gutachterinnen aus dem Kreis des wissenschaftlichen Beirats, wobei ein sog. Double-blind-Verfahren die Regel ist (diese kennen die Identität der Autorinnen und Autoren nicht und vice versa).
Diese beiden Entwicklungen sind in der strafrechtswissenschaftlichen Zeitschriftenliteratur bisher nur eingeschränkt abgebildet. Nur wenige der zahlreichen Zeitschriften erfüllen den vom Wissenschaftsrat angestrebten Standard Open Access Gold, von denen wiederum nicht alle ein Peer-Review-Verfahren vorsehen. Die an der Ludwig-Maximilians-Universität München initiierte Neue Strafrechtswissenschaft (NSW) möchte diese beiden Entwicklungen als neue strafrechtliche Open-Access-Zeitschrift aufnehmen.
Seit Juni 2023 wird die Neue Strafrechtswissenschaft durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.
Hinweise für Autor:innen
Die Website der Zeitschrift befindet sich momentan im Aufbau und wird in den nächsten Monaten unter der URL "nsw-online.com" online gehen. Beitragsentwürfe für die Neue Strafrechtswissenschaft (NSW) können ab sofort gesendet werden an:
nsw@jura.uni-muenchen.de
Bitte beachten Sie die Bearbeitungsrichtlinien, die unten auf der Seite zum Download bereitstehen.
Schriftleitung der NSW
Dr. Victoria Ibold, Dr. Kristina Peters, M.A., Dr. Nina Schrott, Dr. Thomas Steenbreker
Erweiterte Redaktion der NSW
Dr. Markus Abraham, Universität Hamburg; Juniorprofessor Dr. Aziz Epik, LL.M., Universität Hamburg; Dr. Carsten Kusche, Universität Würzburg; Nicolai von Maltitz, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Karin Neßeler, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Felix Ruppert, Universität Bayreuth; Dr. Theresa Schweiger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Juniorprofessorin Dr. Lucia Sommerer, Universität Halle-Wittenberg; Dr. Georgia Stefanopoulou, Universität Hannover; Dr. Andreas Werkmeister, Humboldt-Universität Berlin
Wissenschaftlicher Beirat der NSW
Professorin Dr. Anna H. Albrecht, Universität Potsdam; Professor Dr. Martin Asholt, Universität Passau; Professorin Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE), Universität Hannover; Professor Dr. Jochen Bung, Universität Hamburg; Professor Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker, Dannecker Rechtsanwälte / Universität Heidelberg; Professor Dr. Mark Deiters, Universität Münster; Professor Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld; Professor Dr. Jörg Eisele, Universität Tübingen; Professor Dr. Armin Engländer, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Bijan Fateh-Moghadam, Universität Basel; Professorin Dr. Ingke Goeckenjan, Universität Bochum; Professorin Dr. Katrin Höffler, Universität Göttingen; Professorin Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers), Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Frei-burg; Professorin Dr. Scarlett Jansen, Universität Trier; Professor Dr. Florian Jeßberger, Humboldt-Universität Berlin; Professor Dr. Peter Kasiske, Universität Augsburg; Professor Dr. Johannes Kaspar, Universität Augsburg; Professor Dr. Ralf Kölbel, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes; Professorin Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M., Universität Liechtenstein; Professor Dr. Tobias Reinbacher, Universität Würzburg; Professor Dr. Joachim Renzikowski, Universität Halle-Wittenberg; Professor Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Helmut Satzger, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Ulrich Schroth, Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor Dr. Jan C. Schuhr, Universität Heidelberg; Professor Dr. Tobias Singelnstein, Goethe-Universität Frankfurt am Main; Professorin Dr. Bettina Weißer, Universität Köln; Professorin Dr. Petra Wittig, Roxin Rechtsanwälte / Ludwig-Maximilians-Universität München; Professorin Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz; Professor Dr. Benno Zabel, Universität Bonn; Professorin Dr. Ingeborg Zerbes, Universität Wien; Professor Dr. Till Zimmermann, Universität Trier; Professor Dr. Mark Zöller, Ludwig-Maximilians-Universität München
"Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts"
Rechtsklugheit (iurisprudentia) oder Rechtswissenschaft (iuris scientia)? Als Rechtswissenschafterinnen und Rechtswissenschaftler beschäftigen wir uns tagtäglich mit ihr – mit der „Wissenschaft des Rechts”. Aber wie wissenschaftlich ist die Rechtswissenschaft wirklich? Was unterscheidet sie, die Rechtswissenschaft – oder sind es gar die Rechtswissenschaften? – von anderen Einzelwissenschaften und was sind verbindende Elemente? Worin besteht ihr originärer Erkenntnisgegenstand und mittels welcher Methoden lässt sich dieser erschließen?
Ausgehend von diesen Überlegungen veranstalteten Dr. Kristina Peters und Dr. Nina Schrott vom 13. bis 14.10.2022 an der LMU mit Nachwuchswissenschaftler:innen aller Fachsäulen einen Workshop zu dem Thema "Eine Theorie von der Wissenschaft des Rechts".
In diesem Rahmen wurde sich gemeinsam mit anderen rechtsphilosophisch interessierten NachwuchswissenschaftlerInnen auf die Suche nach den ontologischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der Rechtswissenschaft begeben. Denn obwohl die oben aufgeworfenen Fragen den absoluten Kernbereich dessen betreffen, was unser aller „Kerngeschäft” darstellt, spielt ihre wissenschaftstheoretische Durchdringung und Beantwortung weder in der Grundlagendiskussion noch in der interdisziplinären Debatte eine dieser Bedeutung auch nur ansatzweise gerecht werdende Rolle. Stattdessen – so hat es bisweilen den Anschein – wird die Frage nach der Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz entweder angesichts ihrer institutionellen Etabliertheit vorschnell bejaht oder aber als akademisches Glasperlenspiel begriffen, welches gekünstelte Fragestellungen einer zwar womöglich rechtstheoretisch fundierten, aber für die Rechtspraxis dennoch weitgehend irrelevanten Lösung zuführt. Tatsächlich geht es in diesem Zusammenhang aber um nicht weniger als die Teilnahme der Jurisprudenz an der Rationalität der Wissenschaften und deren besonderen Erkenntnismethoden: Verhandelt wird damit letztlich, ob es die rechtswissenschaftliche Disziplin vermag, verlässliche Aussagen hervorzubringen.
Die Veranstaltung fand nach Art eines Workshops in kleinem Kreis statt, sodass in entspannter Atmosphäre intensiv zu den einzelnen Fragen gearbeitet und diskutiert werden konnte. Ausgangspunkt waren jeweils “Impulstexte”, die in Gestalt eines gemeinsamen Textapparats vorab allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt wurden und zu denen jeweils ein/e Vortragende/r einen etwa 30minütigen Vortrag hielt. Hiervon erhofften die Veranstalterinnen sich konstruktive und zielführende Diskussionen – und wurden nicht enttäuscht. Zudem bot die Tagung eine Gelegenheit, bei der sich der rechtstheoretisch und an den Grundlagen des Rechts interessierte Nachwuchs fachsäulenübergreifend kennenlernen und vernetzen konnte.
Die Ergebnisse des Workshops werden zeitnah in einem Tagungsband veröffentlicht.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an wissenschaftstheorie@jura.uni-muenchen.de.
Block 1: Die Rechtswissenschaft im System der Wissenschaften
Block 2: Das wissenschaftstheoretische Fundament der juristischen Methodik – Bedingungen der Möglichkeit von Recht
Symposium zu den Bezügen zwischen Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts und der Phänomenologie des Geistes
Gemeinsam mit Juniorprofessor Dr. Michael Müller von der Universität Mannheim wurde ein Forschungsprojekt zu den Bezügen zwischen Hegels Phänomenologie des Geistes und den Grundlinien der Rechtsphilosophie durchgeführt, das durch die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern gefördert wurde. Das Forschungsprojekt schloss mit einem Symposium im September 2022 ab.
Die Ergebnisse des Projekts werden zeitnah in einem Sonderheft der Zeitschrift Rechtsphilosophie (RphZ) veröffentlicht.
Aktuell wird heftig diskutiert, inwieweit das derzeitige Strafrecht den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht wird. Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben vielfältige gesetzgeberische Aktivitäten zu einer hohen Dynamik in dem sonst eher trägen Bereich strafrechtlicher Normen geführt. Auch ist zu erwarten, dass viele der Studierenden, die momentan an der LMU ausgebildet werden und sich für einen Beruf mit strafrechtlichem Einschlag entscheiden – sei es bei der Staatsanwaltschaft, einem Gericht, einem Ministerium, in der Strafverteidigung oder einer NGO – in ihrem Berufsleben mit den Konsequenzen konfrontiert werden, welche die voranschreitende Digitalisierung im Bereich des Strafrechts hat.
Für eine umfassende Perspektive auf die Phänomenbereiche von und den Umgang mit Cyberkriminalität wurden im Rahmen einer Vortragsreihe im Wintersemester 2021/2022 einschlägige Fachkenntnisse aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Ermittlungsarbeit und Rechtspolitik zusammengeführt. So hat sich die Vortragsreihe u.a. mit der Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Interessenvertretungen befassen. Zum Abschluss wurde die Perspektive gewechselt und gefragt, inwieweit die voranschreitende Digitalisierung nicht nur eine Bedrohung darstellt, sondern bei der Verfolgung von Straftaten behilflich sein kann.
Die Veranstaltung richtete sich sowohl an Studierende als auch an interessierte WissenschaftlerInnen sowie Externe. Die Vorträge fanden über Zoom statt; im Anschluss wurde jeweils die Möglichkeit zur Diskussion mit dem/der Vortragenden gegeben.
Sammelband
Die Vortragsreihe wurde mit dem letzten Vortrag am 8.2.2022 beendet. Die Ergebnisse der Reihe wurden in einem Open-Access-Sammelband veröffentlicht.
Bei Fragen wenden Sie sich per E-Mail an: cyberkriminalitaet@jura.uni-muenchen.de.
Programm
2.11.2021, 18 Uhr c.t.
Cybercrime: Absurde Mythen und bittere Realität
Linus Neumann, Chaos Computer Club
18.11.2021, 16 Uhr c.t.
Cyberkriminalität im aktuellen Strafrecht
Dr. Kristina Peters, LMU München, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
9.12.2021, 16 Uhr c.t.
Modi Operandi im Netz – Polizeiliche Ermittlungen gegen Cyberkriminalität
Florian Kreikemeyer, Bundeskriminalamt, Abteilung Cybercrime
13.1.2022, 16 Uhr c.t.
Missbrauchsdarstellungen und sexueller Missbrauch im Netz – Ein Blick aus der Praxis
Thomas Goger, Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern, Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet
25.1.2022, 18 Uhr c.t.
Digitale Gewalt – Möglichkeiten und Herausforderungen bei ihrer Bekämpfung
Josephine Ballon, Head of Legal, HateAid gGmbH
HateAid bietet Beratungen und Prozesskostenhilfe für Betroffene von digitalen Beleidigungen und Hassnachrichten an. Die gemeinnützige GmbH vertrat etwa Renate Künast (MdB) und die Klimaaktivistin Luisa Neubauer.
8.2.2022, 18 Uhr c.t.
Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung
Dr. Ludwig Bothmann, LMU München, Institut für Statistik, Lehrstuhl für Statistical Learning and Data Science
Podcast-Aufnahmen der vergangenen Veranstaltungen
Vortrag 1: Linus Neumann - "Cybercrime: Absurde Mythen und bittere Realität"
Vortrag 2: Dr. Kristina Peters - "Cyberkriminalität im aktuellen Strafrecht
Vortrag 3: Bundeskriminalamt - "Modi Operandi im Netz – Polizeiliche Ermittlungen gegen Cyberkriminalität"
Der Vortrag des BKA wurde nicht aufgezeichnet. Informationen und einen Kurzfilm zur Arbeit der Einheit "Cybercrime" finden Sie auf folgender Seite: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Cybercrime/cybercrime_node.html