Das Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) ist eine Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Aufgabe der Forschungsstelle ist die Förderung und Vertiefung der interdisziplinären Forschung und Lehre in den Bereichen des Strafrechts, des Strafprozessrechts, des Polizeirechts und des Nachrichtendienstrechts unter besonderer Berücksichtigung des gesamtgesellschaftlichen Digitalisierungsprozesses und Einbeziehung europäischer und internationaler Bezüge. Ihr Tätigwerden folgt der Überzeugung, dass im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung eine isolierte wissenschaftliche Begleitung des sog. Rechts der Inneren Sicherheit nicht mehr sinnvoll ist, sondern einer übergreifenden Perspektive bedarf und auf wissenschaftliche Erkenntnisse aller juristischen Fachdisziplinen sowie außerhalb der Rechtswissenschaften zurückgreifen muss.
Aktuelles
Der Deutsche Bundestag hat Prof. Dr. Mark A. Zöller erneut zum Sachverständigen berufen. Er wird dort am Montag, den 23. September 2024 im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung (BT-Drs. 20/11848) Stellung nehmen. Die schriftliche Stellungnahme von Professor Zöller finden Sie hier (PDF, 262 KB).
Dr. Sebastian Wollschläger und Prof. Dr. Mark A. Zöller haben sich in einem Gastbeitrag mit dem Titel "Fast and Furious im Flughafenterminal" auf Legal Tribune Online gegen eine Korruptionsstrafbarkeit im Zusammenhang mit der Einrichtung und der Nutzung von sog. Fast Lanes an deutschen Verkehrsflughäfen ausgesprochen. Den Link zum Beitrag finden Sie hier.
Prof. Dr. Mark A. Zöller hat auf verfassungsblog.de einen Beitrag zum umstrittenen Test von Gesichtserkennungssoftware durch das Bundeskriminalamt und das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung mit Daten aus dem polizeilichen Informationssystem INPOL verfasst. Darin wird auch die Frage nach dem Verhältnis von Polizeiarbeit und Datenschutz gestellt. Zu dem Beitrag gelangen Sie hier.
Der Bayerische Landtag hat Herrn Prof. Dr. Mark A. Zöller erneut zum Sachverständigen berufen. Er wird dort am Donnerstag, den 16. Mai 2023 im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 9. April 2024 (LT-Drs. 19/1557) Stellung nehmen. Darin geht es u.a. um den Einsatz der umstrittenen Palantir-Software und eine Ausweitung der stationären Videoüberwachung in Bayern. Die schriftliche Stellungnahme finden sie hier (PDF, 214 KB).
Prof. Dr. Mark A. Zöller, Dr. Ruben Doneleit, Isabella Klotz und Maximilian Schach haben in der aktuelllen Ausgabe der Kriminalpolitischen Zeitschrift (KriPoZ) eine kritische Bestandsaufnahme zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) veröffentlicht. Darin wird auch die Frage gestellt, inwieweit sich die bayerische Neuregelung als Vorbild für die derzeit zu reformierenden Nachrichtendienstgesetze im Bund sowie anderen Bundesländern eignet. Der Beitrag ist kostenfrei hier abrufbar (PDF, 420 KB).
Professor Dr. Mark A. Zöller hat gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung vom 22. November 2023 verfasst. Mit diesem Gesetzentwurf sollen in Umsetzung europäischer Vorgaben weitreichende Anpassungen des deutschen Terrorismusstrafrechts vorgenommen werden. Den Text der Stellungnahme finden Sie hier (PDF, 153 KB).
Der rheinland-pfälzische Landtag hat Herrn Prof. Dr. Mark A. Zöller erneut zum Sachverständigen berufen. Er wird dort am Donnerstag, den 11. Januar 2024 ab 14.00 Uhr im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zur Erweiterung des Einsatzes polizeilicher Bodycams und zur Ausweitung des Präventivgewahrsams in Rheinland-Pfalz Stellung nehmen. Die schriftliche Stellungnahme von Preossor Zöller finden Sie hier (PDF, 218 KB).
Am 17.11.2023 fand von 9.30 bis 13.00 Uhr im DAV-Haus in Berlin die Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts "Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung" statt. Sie können die Aufzeichnung der Veranstaltung bei Youtube ansehen. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite des DAV.
Zur Veranstaltung ist eine Abschlusspublikation erschienen.
Der Deutsche Bundestag hat Herrn Prof. Dr. Mark A. Zöller erneut zum Sachverständigen berufen. Er hat dort am Montag, den 6. November 2023 von 11.30 bis 13.30 Uhr im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zur Reform der deutschen Nachrichtendienstgesetze Stellung genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Überblick
Die Tätigkeiten des IDRIS umfassen:
- die Forschung und Lehre im Rahmen ihres Aufgabenbereichs innerhalb und außerhalb von Drittmittel-Projekten,
- die Kooperation mit Behörden, Stiftungen, Unternehmen, Verbänden, Kanzleien, Hochschulen, wissenschaftlichen Verlagen sowie sonstigen geeigneten Stellen, Einrichtungen und natürlichen Personen im In- und Ausland,
- die Beratung und Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Fraktionen im In- und Ausland,
- die Angliederung eines wissenschaftlichen Beirats aus Vertretern von Wissenschaft und Praxis, die im Bereich des sog. Rechts der Inneren Sicherheit und/oder Fragen der Digitalisierung besonders ausgewiesen sind.
Umgesetzt wird dies im Einzelnen insbesondere durch:
- die Förderung des Dialogs zwischen Rechtswissenschaft, anderen Disziplinen mit Bezug zu Fragen der Digitalisierung sowie Vertretern von Politik, Rechts- und Digitalisierungspraxis,
- die Durchführung von Forschungsvorhaben mit thematischem Bezug zur Aufgabe der Forschungsstelle,
- die Dokumentation der Forschungsergebnisse durch deren Publikation,
- die Veranstaltung und Durchführung von Tagungen, Vorträgen, Seminaren, Exkursionen und Fortbildungsveranstaltungen unter Einbeziehung digitaler Lehr- und Kommunikationsmittel,
- die Erstellung von Gutachten sowie die Übernahme von Sachverständigen- und Expertentätigkeiten im Rahmen des Aufgabenbereichs der Forschungsstelle,
- die Beratung im Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorhaben und aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen im Rahmen des Aufgabenbereichs der Forschungsstelle,
- die Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit prozessualen Fragestellungen und Gerichtsverfahren mit Bezug zu den Aufgaben der Forschungsstelle,
- die Betreuung von Habilitations- und Promotionsvorhaben sowie sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten mit thematischem Bezug zu den Aufgaben der Forschungsstelle,
- die Ausbildung und Betreuung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie von Praktikantinnen und Praktikanten und
- die Betreuung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern aus dem In- und Ausland.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Organisationsstatut (PDF, 45 KB).
Kontakt
- Adresse
- Ludwigstr. 29
80539 München - Sekretariat
- Andrea Regele
- Telefon
- +49 89 2180-2022
- Fax
- +49 89 2180-5675
- E-Mail-Adresse
- idris@jura.uni-muenchen.de
Das IDRIS unterhält eine eigene Institutsbibliothek, welche Gastwissenschaftlern, Praktikern und Studierenden offensteht.