Zuordnung zu einem Pflichtfach
Zivilrecht
Allgemeine Beschreibung
Der Schwerpunkt 4 richtet sich an wirtschaftsrechtlich interessierte Studentinnen und Studenten, die besonderes Interesse am Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie am Unternehmensinsolvenzrecht – jeweils mit seinen internationalen und europarechtlichen Bezügen – haben und über wirtschaftliches Grundverständnis verfügen. Der Schwerpunkt ist anspruchsvoll. Wer aber die nötige Motivation mitbringt, dem erschließt sich ein hoch interessantes Rechtsgebiet, das hervorragende Berufsaussichten bietet.
Zentrale Inhalte des Schwerpunktbereichs:
- Recht der GmbH und GmbH & Co
- Aktienrecht mit Grundzügen des Aktienkonzernrechts und der Unternehmensmitbestimmung, einschließlich des Rechts der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea)
- Europäisches und Internationales Unternehmensrecht
- Unternehmensinsolvenzrecht
- Börsen- und Kapitalmarktrecht (Aktienhandel, Wertpapierprospektpflicht, Insiderproblematik, Ad-hoc-Mitteilungspflicht, Übernahmeangebote)
- Ergänzungsveranstaltungen: Einführung in die ökonomische Analyse des Rechts, Bilanzrecht, Umwandlungsrecht, Mergers & Acquisitions, Unternehmenssteuerrecht, Bankvertragsrecht und Unternehmensfinanzierung, Vertragsgestaltung und Unternehmensnachfolge, Konzernrecht
Berufsaussichten
Die Berufsaussichten von Absolventen mit überdurchschnittlichen Ergebnissen im Schwerpunktbereich 4 sind sehr gut.
Insbesondere große, international tätige Sozietäten, aber auch die Rechtsabteilungen von (größeren) Unternehmen, Verbände und nationale wie europäische/ internationale Institutionen suchen ständig qualifizierte Mitarbeiter im Bereich des Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrechts. Die inhaltliche Ausrichtung des Schwerpunkts vermittelt die wesentlichen Kenntnisse für eine umfassende unternehmensrechtliche Beratung, welche auf der Zeitschiene alle Fragen von der Unternehmensgründung bis zur Restrukturierung bzw. Insolvenz umfasst.
Die Berücksichtigung der ökonomischen Grundlagen der einschlägigen Rechtsgebiete und Rechtsregeln sowie die dezidiert europäische / internationale Ausrichtung des Lehrprogramms sind Markenzeichen des Münchener Schwerpunkts, die gerade den gewandelten Anforderungen der Beratungspraxis Rechnung tragen.
Die im Studium angeeigneten theoretischen Kenntnisse sind auch während des Referendariats und im zweiten Staatsexamen von Bedeutung. So findet sich das Kapitalgesellschaftsrecht im Programm des Berufsfelds Wirtschaft wieder. Die frühe Auseinandersetzung mit den Rechtsgebieten des Schwerpunktbereichs 4 erleichtert zudem die Fortbildung in der Praxis. So besteht später die Möglichkeit der Fachgruppenspezialisierung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder als Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Studienplan
Pflichtvertiefungsveranstaltungen | Schwerpunktpflichtveranstaltung | Ergänzungsveranstaltungen |
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Sprecher

Universitätsprofessor