Schwerpunktbereich 2.2: Kriminalwissenschaften

Zuordnung zu einem Pflichtfach

Strafrecht

Allgemeine Beschreibung

Im Schwerpunktbereich 2.2 geht es um eine Erweiterung der strafrechtlichen Grundausbildung insbesondere um das Wirtschafts-, Sanktions- und Strafprozessrecht. Dies wird ergänzt um die Vermittlung der Probleme, die sich bei der Kriminalität junger Menschen (Jugendstrafrecht) und der empirischen Erforschung von Kriminalität und gesellschaftlicher Reaktionen auf Kriminalität (Kriminologie) stellen. Daneben besteht eine breite inhaltliche Auswahl an fakultativen Lehrangeboten.

Berufsaussichten

Hinsichtlich der Berufsfeldorientierung stehen vor allem Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte sowie Juristen im Bereich der inneren Sicherheit bei der Polizei oder der Innenverwaltung im Mittelpunkt. Hinzukommen Juristen, die sich im Bereich der Kriminal- und Sozialpolitik oder der Medien engagieren oder bei internationalen Gerichtshöfen bzw. Organisationen tätig sein wollen. Insgesamt handelt es sich um einen interessanten Schwerpunktbereich, der insbesondere wegen seiner interdisziplinären Bezüge zu Medizin, Psychiatrie, Psychologie, Soziologie und Philosophie den wissenschaftlichen Horizont weitet und sich vor allem für Studierende eignet, die sich dafür sowie für internationale und gesellschaftliche Bezüge des (Straf-)Rechts interessieren.

Studienplan

PflichtvertiefungsveranstaltungenSchwerpunktpflichtveranstaltungErgänzungsveranstaltungen
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Strafprozessrecht II
  • Strafrechtliche Sanktionen
  • Internationale Bezüge des Strafrechts
  • Jugendstrafrecht
  • Kriminologie
  • Seminar aus dem Schwerpunktbereich 2.1/2.2
  • Examinatorium
  • Forensische Psychiatrie
  • Strafrecht und Digitalisierung - Vertiefung
  • Strafvollzug
  • Kriminalistik
  • Rechtspsychologie
  • Strafrechtsgeschichte (aus SPB 1.2)
  • Strafrecht und Klimawandel
  • Vertiefungsveranstaltung zum Besonderen Teil des Strafrechts und zum Nebenstrafrecht
  • Schwerpunktpflichtveranstaltungen des Schwerpunktbereichs 2.1

Sprecher

Prof. Dr. jur. Ralf Kölbel

Universitätsprofessor