Grundphase

Das Studium beginnt mit der Grundphase. Diese läuft für alle Studierenden einheitlich ab und legt Grundlagen in den Rechtsgebieten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht.

Diese Grundlagen werden im Rahmen der drei Grundkurse gelegt. Zusätzlich empfiehlt es sich, bereits in der Grundphase das Grundlagenfach, das Grundlagenseminar sowie den Fachsprachenschein zu absolvieren.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen zu den abzulegenden Prüfungsleistungen verkürzt dargestellt werden. Ausführliche und verbindliche Informationen zu sämtlichen Prüfungsfragen finden Sie beim Prüfungsamt, auf dessen Seiten Sie auch die Prüfungsordnungen abrufen können.

Grundkurse

Studierende müssen drei Grundkurse (Bürgerliches Recht / Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) besuchen. Dazu müssen mindestens eine Klausur und eine Hausarbeit pro Gebiet bestanden sein. Zu den Grundkursen im Bürgerlichen Recht und Öffentlichen Recht werden nur Studierende im ersten Fachsemester, zu den Grundkursen im Strafrecht nur Studierende im dritten Fachsemester zugelassen.

Die Grundkurse dauern zwei Semester und beginnen immer zum Wintersemester. Die erste Hausarbeit wird in den Semesterferien des Wintersemesters gestellt. Im Sommersemester folgen dann die zweite Hausarbeit und drei Grundkursklausuren.

Sollen Sie Fragen zu den Grundkursen haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Lehrstuhl.

In den Grundkursen werden regelmäßig Vorlesungen durch die betreuenden Professoren gehalten. Die dort erlernten Inhalte werden durch die begleitenden propädeutischen Übungen in Kleingruppen vertieft, in welchen das erlernte Wissen im Rahmen von Fallbesprechungen praktisch angewandt wird.

Grundkurs ZivilrechtGrundkurs Öffentliches RechtGrundkurs Strafrecht
Grundkurs II (A-G)
Prof. Ackermann
Grundkurs II (A-G)
PD Dr. Rusteberg
Grundkurs II (A-K)
Prof. Zöller
Grundkurs II (H-N)
Prof. Platschek
Grundkurs II (H-N)
Prof. Korioth
Grundkurs II (L-Z)
Prof. Engländer
Grundkurs II (O-Z)
Prof. Lorenz
Grundkurs II (O-Z)
Prof. Huber

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung dient dem Ziel, zu einem frühen Zeitpunkt des Studiums den Leistungsstand und die Eignung für das juristische Studium zu überprüfen.

Hierzu werden in den ersten vier Semestern drei Leistungsnachweise als sogenannte Teilprüfungen verlangt. Diese ergeben zusammen die Zwischenprüfung. Die Teilprüfungen werden als mindestens zweistündige Klausur abgelegt, jeweils eine Teilprüfung im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht.

Die Teilprüfungen sind in die jeweiligen Grundkurse integriert. Eine der im Grundkurs angebotenen Klausuren ist gleichzeitig die Zwischenprüfungsklausur. Nur bei Bestehen dieser Klausur ist die Teilprüfung erfolgreich abgelegt. Jede Teilprüfung kann einmal wiederholt werden, eine der drei Teilprüfungen kann ein zweites Mal wiederholt werden.

Das Grundkurssystem und die Zwischenprüfung existieren nebeneinander: Es ist sowohl nötig, alle drei Grundkurse (Hausarbeit und Klausur) zu bestehen sowie alle drei Teilprüfungen der Zwischenprüfung.

Die Zwischenprüfung muss spätestens nach dem 6. Semester bestanden sein, d.h. alle drei Teilprüfungen müssen erfolgreich abgelegt worden sein.
Hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung im LSF sowohl zur Zwischenprüfung im Allgemeinen (Anmeldezeitraum: Zwei Wochen zu Beginn des Semesters, einmalig durchzuführen) als auch zu den einzelnen Teilprüfungen (Anmeldezeitraum: Zwei Wochen während des Semesters vor den jeweiligen Klausuren) erforderlich.

Grundlagenfach

Die Grundlagenfächer dienen dem generellen Verständnis des Rechts. Es werden jedes Semester mehrere Grundlagenfächer angeboten. Alle Studierenden müssen in einem Grundlagenfach ihrer Wahl eine Klausur bestehen, um sich zu einem Schwerpunktbereich anmelden zu können (normalerweise im 5. oder 6. Semester).

Es empfiehlt sich, die Klausur im Grundlagenfach zeitnah, am besten schon im 1. Semester, abzuschließen.

An der Juristischen Fakultät werden im Regelfall folgende Grundlagenfächer angeboten. Das Angebot kann je nach Semester von den unten aufgezählten Fächern abweichen.

  • Rechtsphilosophie (Wintersemester)
  • Deutsche Rechtsgeschichte (Wintersemester)
  • Römische Rechtsgeschichte (Wintersemester)
  • Verfassungsgeschichte der Neuzeit (Sommersemester)
  • Rechtssoziologie (Sommersemester)

Grundlagenseminar

Alle Studierenden müssen ein Grundlagenseminar ablegen. Dieses umfasst einen mündlichen Vortrag und eine schriftliche Seminararbeit, die eine Gesamtnote bilden.

Das Grundlagenseminar muss erfolgreich abgelegt sein, um das Schwerpunktseminar, welches im Rahmen des Universitätsteils ein Teil des 1. Staatsexamens ist, ablegen zu können.

Die Belegung erfolgt über die zentrale Platzvergabe durch das Studienbüro. Die Belegungsfrist ist normalerweise am Ende der Vorlesungszeit des vorgehenden Semesters.

Es empfiehlt sich, das Grundlagenseminar frühzeitig zu belegen, etwa im 2. oder 3. Semester.

Fachsprachenschein

Zulassungsvoraussetzung für das 1. Staatsexamen ist ein Fachsprachenschein nach § 24 II JAPO. Dieser kann durch die erfolgreiche Belegung eines rechtsterminologischen Kurses des Fachsprachenzentrums erworben werden. Die Kurse finden sowohl während des Semesters als auch (teil-)verblockt in den Semesterferien statt.

Im Rahmen der Kurse legen die Dozierenden fest, auf welche Weise der Leistungsnachweis abgelegt wird, z.B. als Klausur oder mündlicher Vortrag.

Es ist zu beachten, dass nicht alle Kurse des Fachsprachenzentrums zum Erwerb des Fachsprachenscheins nach § 24 II JAPO geeignet sind. Auskunft hierzu geben das Fachsprachenzentrum sowie die jeweiligen Dozierenden.

Es empfiehlt sich, den Fachsprachenschein frühzeitig im Studium abzulegen. Ein guter Zeitpunkt hierfür ist das 2. oder 3. Semester.

Übergang in die Mittelphase

Spätestens im 3. Semester überschneidet sich die Grundphase mit der Mittelphase, der Übergang ist fließend. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich rechtzeitig (etwa gegen Ende des 2. Semesters) mit den Gegebenheiten der Mittelphase auseinanderzusetzen und sich über die entsprechenden Angebote zu informieren.