Praktikums- und Stellenbörse

Praktika

Informationen zu Pflicht- und freiwilligen Praktika.

Anforderungen an Pflichtpraktika

Die Anforderungen an das Pflichtpraktikum richten sich nach § 25 JAPO. Voraussetzungen sind:

-Absolvierung in der vorlesungsfreien Zeit

-Betreuung durch einen Juristen

-insgesamt drei Monate; Aufteilung möglich, mindestens ein Monat pro Praktikumsstelle

-mindestens zwei Bereiche aus Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht

Praktika in der Justiz

Praktika bei Kanzleien und Unternehmen

Nr.Eingestellt amAusbildungsstelleAngebotMöglicher PraktikumszeitraumGebiet / Fachsemester
p08727.01.2026Hogan LovellsPraktikumsplätze (PDF, 652 KB)03.08.2026 - 11.09.2026Abgeschlossene Zwischenprüfung, sehr gute Englischkenntnisse, internationales Wirtschaftsrecht
p08925.02.2026Sidley Austin LLPPraktikumsplätze (PDF, 574 KB)07.09.2026 - 02.10.2026
p09004.03.2026YPOGPraktikantenprogramm (PDF, 198 KB)August 2026
p09121.04.2026TÜV SÜDPraktikantenprogramm (PDF, 3.955 KB)
p09222.05.2026KonTEXT LeseprojektPraktikumsplätze (PDF, 81 KB)Ab sofort

Praktika im Ausland

Auch im Ausland sind Praktika möglich. Hier finden Sie weiter Informationen.

Praktikumsbestätigung und -bescheinigung

Praktikumsbestätigung: Möglicherweise benötigen Sie für ihre Praktikumsstelle eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Hierfür benutzen Sie bitte die Eingabemaske (Verlinkung zur Eingabemaske)

Praktikumsbescheinigung: Sie wollen sich ihr Praktikum bestätigen lassen. Hierfür können Sie dieses Formular (PDF, 10 KB)verwenden.

"Ich möchte einen Praktikumsplatz anbieten"

Bitte senden sie eine aussagekräftige PDF-Datei mit allen wichtigen Informationen zur Praktikumsstelle, sowie den persönlichen Anforderungen an praktikum@jura.uni-muenchen.de. Das Praktikumsangebot wird dann zeitnah veröffentlicht.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Stellen immer zum Ende der vorlesungsfreien Zeit im Winter und Sommer entfernt.

FAQ

Ein zusammenhängender Zeitraum von vier Wochen ist notwendig.

Nein, ausreichend ist die Betreuung durch einen Juristen.

Nein, eine Anrechnung dieser Tätigkeiten ist nicht möglich.