Abteilung B: Bayerische und Deutsche Rechtsgeschichte

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Fachbibliothek - Bereich Bayerische und deutsche Rechtsgeschichte

Die Präsenzbibliothek "Bereich Bayerische und deutsche Rechtsgeschichte" bietet zahlreiche Bände, fortlaufende Zeitschriften und weitere Informationsquellen, mit denen ein vertieftes Studium der entsprechenden Rechtsquellen möglich ist.

Informationen zur Bibliothek finden Sie auf den Seiten der Bibliotheken.

Hilfsmittel zur Erschließung der Ressourcen der Bibliothek

  • die Startseite der Monumenta Germaniae Historica
  • die "digitalen MGH"
  • ein Verzeichnis der MGH-Publikationen (Stand: August 2021) mit Angaben der Bestände in der Bibliothek für Bayerische und Deutsche Rechtsgeschichte finden Sie hier (PDF, 989 KB)

Ein Verzeichnis der Drucke finden Sie hier (XLSX, 72 KB). Für den Zugang wenden Sie sich bitte an: sek.dt.rg@jura.uni-muenchen.de

Ein Verzeichnis der Editionen italienischer Statuten der mittelalterlichen Stadtstaaten finden Sie hier (PDF, 176 KB). Für den Zugang wenden Sie sich bitte an: sek.dt.rg@jura.uni-muenchen.de.

Rechtsgeschichte im Studium

Was die Beschäftigung mit dem Recht zur Wissenschaft macht, ist die Anwendung einer bestimmten Methode, der unvoreingenommene Blick auf die historische und gesellschaftliche Bedingtheit des Rechts und seiner Anwender, die Frage nach seinem letzten Geltungsgrund. Im Schwerpunktbereich "Grundlagen des Rechts" werden die Fächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Methodenlehre und Kirchenrecht zusammengeführt. Er ermöglicht es, das Jurastudium nachhaltig mit geistes- und sozialwissenschaftlichen Interessen zu vereinen. Dies trägt wesentlich zum Verständnis des geltenden Rechts bei. Es sind diese Grundlagen, die eine zukünftige europäische Rechtsordnung und Rechtswissenschaft prägen werden.

Zugleich ist diese Chance zur Wissenschaftlichkeit ein Spezifikum der kontintaleuropäischen Juristenausbildung, die sich hier eben an der Universität vollzieht, damit Forschenden und Studierenden eine Fülle interdisziplinärer Anregungen und Erkenntnisse ermöglichen kann, über die die Fachhochschulen oder law schools auf Grund ihres anders gelagerten Umfelds und ihrer differierenden Zielsetzung so nicht verfügen.

Jeder juristische Beruf erfordert das schnelle Erfassen immer neuer Problemstellungen, den versierten Umgang mit einer Materie, die sich in einem ständigen Wandel befindet. Die Stofffülle nimmt rasant zu; die gesellschaftliche und politische Diskussion stellt täglich neue Anforderungen an die Gesetzgebung, diese wiederum an die Rechtsanwendung. Der praktische Jurist kann dem nur gerecht werden, indem er Strukturen erkennt, Probleme auf das Wesentliche zu reduzieren, bewährte Lösungen zu nutzen und altbekannte Fehler zu vermeiden weiß.

Die Bayerische und Deutsche Rechtsgeschichte vermittelt in diesem Rahmen ebenso wie die antike Rechtsgeschichte eine methodische Grundausbildung für Juristen, indem sie im Rahmen der (deutschrechtlichen) Exegese bzw. letztlich exegetisch orientierter Aufgabenstellungen an detailgenaues Arbeit mit juristischen Texten heranführt; darüber hinaus grundlegende Fähigkeiten zur Erstellung von (wissenschaftlichen) Seminararbeiten vermittelt - auf ihre Weise ein vertieftes Verständnis juristischer Problemlagen ermöglicht und zugleich die so genannte „Anschlussfähigkeit“ für viele Disziplinen aufrecht erhält.

Dabei werden unterschiedliche Teildisziplinen abgedeckt:

Einen Schwerpunkt bildet das “Gelehrte Recht”, das Ius Commune, das bis zur Einführung nationaler Kodifikationen mit wechselnder Intensität in Europa geltende Recht. Hier ermöglicht der Blick aus der historischen Entwicklung heraus ein besseres Verständnis der bereits vorliegenden Gemeinsamkeiten der westeuropäischen Rechtsordnungen und damit ein vertieftes Verständnis der angestrebten Rechtseinheit in Europa.

Dem ius commune standen einst die iura propria, die Rechte in einzelnen Regionen, gegenüber; auch sie werden behandelt. Über das EGBGB erlangen diese iura propria gelegentlich noch Einfluss auf die Rechtsprechung. Entsprechend der Ausrichtung der Bayerischen und Deutschen Rechtsgeschichte spielt dabei das bayerische Recht eine besondere Rolle.

Im Rahmen der Verfassungsgeschichte werden nicht nur die historisch-genetischen Grundlagen der heutigen Staats-, Staaten- und Rechtsordnungen verfolgt, sondern ebenso die Gestaltungsspielräume von Gruppen, Gesellschaften und Staaten in Krisensituationen betrachtet. Dies lässt sich in gewisser Weise ebenso über die Strafrechtsgeschichte sagen.

Die Beschäftigung mit dem historischen Kirchenrecht bietet einen weiteren Zugang zum Ius Commune mit den ganze Vorteilen für ein besseres Verständnis der europäischen Perspektive, darüber hinaus bietet sie Erkenntnishilfen zum öffentlichen Recht - mit dem Schwerpunkt Staatskirchenrecht - aber auch zu etlichen Instituten des heutigen Zivilrechts.

Selbstverständlich ist die Bayerische und Deutsche Rechtsgeschichte nicht exklusive Vermittlerin der gerade genannten Punkte, sondern sie steht dabei in sich ergänzender Wechselwirkung z.B. mit Bereichen des öffentlichen Rechts, des Strafrechts und der Rechtsphilosophie.

Tradition der Abteilung B: Bayerische und Deutsche Rechtsgeschichte

Ebenso wie die Abteilung A, Antike Rechtsgeschichte, blickt auch die Abteilung B, Bayerische und Deutsche Rechtsgeschichte auf eine lange Tradition in München zurück, wie die Grafik zum Download zeigt.