Die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als eine der renommiertesten Juristischen Fakultäten in Deutschland beteiligt sich seit vielen Jahren am Erasmus+-Programm der Europäischen Union sowie an dem Swiss European Mobility-Programm mit fünf Universitäten in der Schweiz. Darüber hinaus bestehen Austauschvereinbarungen mit den Universitäten Edinburgh, Oxford und University College London.
Bilaterale Erasmus+-/SEMP-/UK-Vereinbarungen bestehen inzwischen mit 56 Partnerfakultäten in vielen Ländern Europas.
Weitere Vereinbarungen bestehen mit der Chuo University in Japan sowie der Seoul National University in Südkorea (Betreuung durch Prof. Ann-Katrin Kaufhold).
Auf dieser Website finden Sie wichtige Informationen für:
- Interessierte zukünftige Erasmus+-/SEMP/UK-/LMUexchange-Studierende (Kontaktadressen für die Bewerbung an der LMU und Fristen).
- Bereits von der Heimatuniversität nominierte Erasmus+-/SEMP-/UK-/LMUexchange-Studierende.
Für alle neuen Erasmus-/SEMP-/UK-/LMUexchange-Jura-Studierende findet jedes Semester kurz vor Vorlesungsbegin ein Welcome Meeting statt.
Details zu Ort und Zeit werden jeweils per E-Mail mitgeteilt.
Für alle auftauchenden Fragen zu Vorlesungsprogrammen, ECTS-Credits, Learning Agreement sowie Academic Transcript of Records ist Frau Haustein jederzeit am besten per E-Mail erreichbar.
Kontakt an der Juristischen Fakultät
- ERASMUS-/SEMP-/UK-Beauftragter der Juristischen Fakultät der LMU
- Prof. Stephan Lorenz
- Beratung und Betreuung aller Erasmus-/SEMP-/UK-/LMUexchange-Incoming-Studierenden der Juristischen Fakultät
-
Brigitte Haustein
Bevorzugt per E-Mail an erasmus@jura.uni-muenchen.de erreichbar. - Betreuung der Aufbaustudiengänge sowie Studienberatung für ausländische Juristen
-
Mira Ndrenika
Gundula Pabst
Zentrale Administration der ERASMUS-/SEMP-/UK-Incoming-Studierenden
- Ansprechpartnerinnen
- Claudia Gebhard
Pascale Lacoste - Adresse
- International Office
Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München - Telefon
- +49 89 2180-2799
- Fax
- +49 89 2180-3136
- E-Mail-Adresse
- erasmus-incoming@lmu.de
Zentrale Administration der LMUexchange-Incoming-Studierenden
- Ansprechpartnerin
- Tithmalis Fahrmeir-Min
- Adresse
- International Office
Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München - Telefon
- +49 89 2180-3213
- Fax
- +49 89 2180-3136
- E-Mail-Adresse
- lmuexchange-incoming@lmu.de
Nach der offiziellen Nominierung Ihrer Heimatuniversität ist die Application für die LMU durchzuführen. Alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen sollten bis spätestens 15. Mai jeden Jahres (für das Wintersemester bzw. das gesamte Studienjahr) oder 15. November jeden Jahres (für das Sommersemester) an das International Office der LMU (Frau Gebhard / Frau Lacoste bzw. Frau Fahrmeir-Min) unter oben genannter Adresse zurückgeschickt werden.
Vorlesungszeiten für das Studienjahr 2023/2024
- Wintersemester (First Semester): 16.10.2023 - 9.2.2024
- Sommersemester (Second Semester): 15.4.2024 - 19.7.2024
- Deutsch-Uni Online (Online-Unterricht und Unterricht an der LMU)
- Der Internationale Universitätsclub München organisiert im Auftrag des Referats Internationale Angelegenheiten der LMU jedes Jahr für ausländische Programmstudierende vierwöchige Intensivsprachkurse im März und September jeweils vor Beginn des Winter- und Sommersemesters (6 ECTS-Credits, Kosten: 300€) sowie semesterbegleitende Sprachkurse (Grund-/Mittel-/Oberstufe) während des Winter- und Sommersemesters (2x wöchentlich, 14 Wochen, Kosten: 160€).
- Deutschkurse für Ausländer bei der Universität München e.V.
Diese Sprachschule bietet in Zusammenarbeit mit dem Referat Internationale Angelegenheiten der LMU ebenfalls vierwöchige Intensivsprachkurse im März und September (6 ECTS-Credits, Kosten: 385€) an sowie in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der LMU einen Deutschkurs für Studierende der Rechtswissenschaften - allerdings nur im Wintersemester! Nach regelmäßiger Teilnahme und bestandener Abschlussklausur werden 3 ECTS-Credits erzielt (Kosten: 140€). - Goethe-Institut
Für das jeweilige Semester sind alle Veranstaltungen der Juristischen Fakultät mit detaillierten Zeit- und Personenangaben im LSF-Online-Vorlesungsverzeichnis zu finden.
Da alle Veranstaltungen in deutscher Sprache unterrichtet werden, sind für alle Exchange-Studierenden der Juristischen Fakultät ausreichende Deutschkenntnisse (CEFR B2) unerlässlich. Es besteht für Vorlesungen keine Anmeldepflicht, auch werden am Ende eines Semesters nicht zwingend Prüfungen abgenommen. Austausch-Studierende können sich nach regelmäßigem Besuch ihrer ausgewählten Vorlesungen von den entsprechenden Lehrpersonen prüfen lassen, um somit nach bestandener Prüfung die erforderlichen ECTS-Credits an ihrer Heimatuniversität nachweisen zu können. Eine Anmeldepflicht besteht immer für Seminare, da diese in einem kleinen Kreis stattfinden und von jedem Studierenden ein Referat und eine schriftliche Hausarbeit von 20 bis 30 Seiten voraussetzen. Eine Anmeldung per E-Mail ist immer nötig für alle juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Kurse des Fachsprachenzentrums der Juristischen Fakultät während des Semesters sowie in der vorlesungsfreien Zeit (Ferienintensivkurse).
Nach Beendingung des Studienaufenthalts an der Juristischen Fakultät der LMU erhält jeder Erasmus-/SEMP-/UK-/LMUexchange-Studierende ein Transcript of Records, das alle erworbenen Leistungsnachweise aufführt und vom Erasmus-Beauftragten der Juristischen Fakultät unterzeichnet wird.
Es wird allen Exchange-Studierenden empfohlen, pro Semester 30 ECTS-Credits zu erzielen (abweichende Voraussetzungen der Heimatuniversität sind zu beachten!)
Hier finden Sie:
- ECTS-Ordnung (PDF, 76 KB)
- Zeugnis (PDF, 125 KB) gemäß § 9 und § 10 der ECTS-Ordnung
Für die von der Fakultät angebotenen Lehrveranstaltungen werden folgende Anrechnungspunkte (ECTS-Credits) vergeben:
- Vorlesung mit bestandener mündlicher Prüfung: 2,0 ECTS-Credits pro Semesterwochenstunde (SWS)
- Vorlesung aus dem Schwerpunktbereich mit Klausur (schriftlicher Prüfung): 3,0 ECTS-Credits pro SWS
- Vorlesung aus dem Lehrprogramm LL.M.Eur. mit bestandenem angebotenen Leistungsnachweis: 3,0 ECTS-Credits pro SWS
- Spezifische Vorlesung für Ausländer mit bestandener Klausur: 2,5 ECTS-Credits pro SWS
- Repetitorium zu einer besuchten Vorlesung für Ausländer: 1,25 ECTS-Credits pro SWS
- Seminar mit Vortrag und Seminararbeit: 3,0 ECTS-Credits pro SWS
- Grundkurs mit Klausur und Hausarbeit: 3,0 ECTS-Credits pro SWS
- Grundkurs mit Klausur aber ohne Hausarbeit: 2,5 ECTS-Credits pro SWS
- Fachsprachenkurs mit bestandener schriftlicher Prüfung: 2,5 ECTS-Credits pro SWS
- Fachsprachenkurs mit mündlicher Prüfung: 2,0 ECTS-Credits pro SWS
Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt sowohl nach der Noten- und Punkteskala für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung als auch nach der europäischen Notenskala (ECTS Grading Scale). Dabei entsprechen folgende Noten dieser Skala:
Benotungsskala des 1.und 2. Juristischen Staatsexamens (bzw. des LL.M.- und Zertifikatsstudiums) umgerechnet auf ECTS-Benotungsskala:
- 18 bis 12 Punkte: A (ECTS - Benotungsskala)
- 11 bis 9 Punkte: B (ECTS - Benotungsskala)
- 8 bis 7 Punkte: C (ECTS - Benotungsskala)
- 6 bis 5 Punkte: D (ECTS - Benotungsskala)
- 4 Punkte: E (ECTS - Benotungsskala)
- 3 bis 0 Punkte: FAIL (ECTS - Benotungsskala)
Ansprechpartnerinnen
Mira Ndrenika und
Gundula Pabst
Magisteramt der Juristischen Fakultät
Ludwigstr. 28, Rückgebäude, Raum 128
Studienberatung: Dienstag 12:30 - 14 Uhr (in der vorlesungsfreien Zeit keine regelmäßigen Sprechstunden, nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Telefon: +49 89 2180-2768
Fax: +49 89 2180-13985
Die Zertifikatsordnung finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.
Ausländische Studierende ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können unter folgenden Voraussetzungen das Zertifikat über ein erfolgreiches Studium der Grundzüge des deutschen Rechts erwerben:
- Im Wintersemester müssen folgende drei Vorlesungen besucht und am Ende mit der entsprechenden Klausur erfolgreich abgeschlossen werden:
- Einführung in das Bürgerliche Recht für ausländische Studierende (3-stündig)
- Einführung in das Öffentliche Recht für ausländische Studierende (3-stündig)
- Einführung in das Strafrecht für ausländische Studierende (2-stündig)
- Zusätzlich zu diesen drei Vorlesungen müssen insgesamt 16 Semesterwochenstunden im Winter- und Sommersemester belegt werden.
- Zu Beginn des Wintersemesters muss eine Anmeldung im Magisteramt der Juristischen Fakultät erfolgen; am Ende des Sommersemesters wird dort die Ausstellung des Zertifikats beantragt.
- Alle besuchten Vorlesungen müssen nach Semestern differenziert in eine Belegliste eingetragen werden.
Der Aufenthalt in München muss sich auf Winter- und Sommersemester erstrecken!