Zuordnung zu einem Pflichtfach
Zivilrecht
Allgemeine Beschreibung
In dieser Vorlesung werden die sozialrechtlichen Bezüge zum Arbeitsverhältnis aufgezeigt. Nach einem Überblick über die fünf Zweige der Sozialversicherung wird zunächst das Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV als Hauptanknüpfungspunkt für die Sozialversicherungspflicht in den Blick genommen. Das betrifft insbesondere die Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit dem Arbeitsverhältnis.
Zudem werden Hinweise zum Beitragseinzug gegeben. Die Veranstaltung behandelt zudem das Arbeitsförderungsrecht, insbesondere die Entgeltersatzleistungen des SGB III. Das betrifft in erster Linie das Arbeitslosengeld, aber auch das Kurzarbeitergeld und das Insolvenzgeld.
Ergänzt wird dies durch eine knappe Darstellung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII). Zudem wird das Unfallversicherungsrecht vermittelt, wobei vor allem die Versicherungsfälle und die Regeln über die Haftungsfreistellung nach §§ 104 ff. SGB VII im Mittelpunkt stehen. In diesem Kontext wird auch der Anspruchsübergang nach § 116 SGB X in den Blick genommen.
Berufsaussichten
Die Berufsaussichten von Absolventen, die vertiefte arbeitsrechtliche Kenntnisse und mindestens Grundkenntnisse des Sozialrechts mitbringen, sind verglichen mit den anderen Spezialisierungen als gut zu bezeichnen. Dies kann man schon den Stellenanzeigen in der NJW entnehmen, in denen häufig Volljuristen mit belegbaren arbeitsrechtlichen Kenntnissen gesucht werden. Mit einer Vertiefung im Arbeitsrecht ist man als Absolvent sowohl für wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Großkanzleien interessant, die stets eine arbeitsrechtliche Abteilung haben, als auch für mittelständische und kleine Kanzleien. Dabei sind auch sozial- rechtliche Kenntnisse in der Praxis unerlässlich.
Die Personalabteilungen der Unternehmen aller Größenordnungen benötigen ebenso Arbeitsrechtler; dort wird allerdings erwartet, dass die Absolventen bereit sind, sich in personalwirtschaftliche Fragen einzuarbeiten.
Ein eigenes Berufsfeld ist die Tätigkeit als Verbandsjurist bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die ihre Mitglieder arbeitsrechtlich beraten, aber auch eigene vor allem tarifpolitische Aufgaben arbeitsrechtlich begleiten müssen. Ferner beschäftigen viele Sozialleistungsträger und in der Sozialpolitik tätige Verbände Juristen. Schließlich bieten die Arbeits- und die Sozialgerichtsbarkeit ein besonders attraktives Betätigungsfeld.
Studienplan
Pflichtvertiefungsveranstaltungen | Schwerpunktpflichtveranstaltung | Ergänzungsveranstaltungen |
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Sprecher
Universitätsprofessor