Zuordnung zu einem Pflichtfach
Zivilrecht
Allgemeine Beschreibung
Der Schwerpunktbereich wendet sich an Studierende mit zivilrechtlicher Neigung und Interesse an der rechtlichen Struktur wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Fragestellungen. Das Arbeitsrecht ist ein besonders "politisches" Rechtsgebiet, spiegelt sich doch dort ein gesellschaftlicher Grundkonflikt, derjenige zwischen Kapital und Arbeit. In arbeitsrechtlichen Sachverhalten stellt sich stets die Frage, inwieweit von dem liberalen Grundansatz des BGB zum Schutz des Arbeitnehmers abgewichen werden sollte.
Gegenstand des Schwerpunktbereichs 5 ist das gesamte Arbeitsrecht einschließlich der Bezüge zum Sozialversicherungsrecht. Neben dem Arbeitsvertragsrecht, das bereits zum zivilrechtlichen Pflichtfachstoff für die erste juristische Staatsprüfung gehört, liegt der Kern des Schwerpunktbereichs auf dem kollektiven Arbeitsrecht. Dem Sozialversicherungsrecht kommt in Lehre und Prüfung nur eine untergeordnete Ergänzungsfunktion zu – etwa in Form einer Zusatzfrage im Rahmen der Aufsichtsarbeit.
Zentrale Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs sind die jeweils 3-stündigen Vorlesungen „Recht der betrieblichen und der Unternehmensmitbestimmung“ (angeboten im Sommersemester) und das „Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht“ (angeboten im Wintersemester). Diese Vorlesungen werden ergänzt durch eine 2-stündige Vertiefungsvorlesung des Pflichtfachstoffs Arbeitsrecht mit dem Titel „Arbeitsrecht im Unternehmen“ (angeboten im Wintersemester) sowie eine 2-stündige Vorlesung „Sozialversicherungsrecht“.
Berufsaussichten
Die Berufsaussichten von Absolventen, die vertiefte arbeitsrechtliche Kenntnisse und mindestens Grundkenntnisse des Sozialrechts mitbringen, sind verglichen mit den anderen Spezialisierungen als gut zu bezeichnen. Mit einer Vertiefung im Arbeitsrecht ist man als Absolvent sowohl für wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Großkanzleien interessant, die stets eine arbeitsrechtliche Abteilung haben, als auch für mittelständische und kleine Kanzleien. Dabei sind auch sozial- rechtliche Kenntnisse in der Praxis unerlässlich.
Die Personalabteilungen der Unternehmen aller Größenordnungen benötigen ebenso Arbeitsrechtler; dort wird allerdings erwartet, dass die Absolventen bereit sind, sich in personalwirtschaftliche Fragen einzuarbeiten.
Ein eigenes Berufsfeld ist die Tätigkeit als Verbandsjurist bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die ihre Mitglieder arbeitsrechtlich beraten, aber auch eigene vor allem tarifpolitische Aufgaben arbeitsrechtlich begleiten müssen. Ferner beschäftigen viele Sozialleistungsträger und in der Sozialpolitik tätige Verbände Juristen. Schließlich bieten die Arbeits- und die Sozialgerichtsbarkeit ein besonders attraktives Betätigungsfeld.
Studienplan
| Pflichtvertiefungsveranstaltungen | Schwerpunktpflichtveranstaltung | Ergänzungsveranstaltungen |
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Sprecher
Universitätsprofessor