Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung

Der Lehrstuhl befasst sich vor allem mit grenzüberschreitenden Sachverhalten, in denen sich die klassischen Fragen des Internationalen Privatrechts stellen: Welche Gerichte sind bei Berührungen zu mehreren Staaten zuständig? Welches Recht ist auf den Sachverhalt anwendbar? Welche Wirkungen entfalten im Ausland ergangene Entscheidungen im Inland?

Neben diesem Schwerpunkt im Internationalen Privatrecht liegt ein Fokus auf der rechtsvergleichenden Forschung. Besonderes Interesse besteht ferner am Familien- und Erbrecht, und zwar sowohl aus internationaler als auch aus rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive.

Die Räume des Lehrstuhls befinden sich im Institut für Internationales Recht, Veterinärstr. 5. Dort ist auch die Bibliothek für Rechtsvergleichung angesiedelt, die durch den Verein Internationale Rechtsbibliothek - The Leo-Goodman-Library unterstützt wird.

Leitung

Prof. Dr. Anatol Dutta M. Jur. (Oxford)

Universitätsprofessor

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+49 89 2180-2709

+49 89 2180-992709

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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht
und Rechtsvergleichung (Lehrstuhl Dutta)
Institut für Internationales Recht
Veterinärstr. 5
80539 München
Sekretariat
Maryam Scherf
Besucher
Veterinärstr. 5
80539 München, II. Stock
Raum 205
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Fax
+49 89 2180-993306
E-Mail-Adresse
sekretariat.dutta@jura.uni-muenchen.de
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Mittwoch 14 bis 16 Uhr

Aktuelles

Am 30. Juni 2023 veröffentlichten Anatol Dutta und Felix Aiwander die Studie „Islam und deutsche Familiengerichtsbarkeit“. Der Band ist als open access Buch online kostenlos zum Download verfügbar. Inwieweit in der Familiengerichtsbarkeit die Religion des Islam oder die muslimische Religionszugehörigkeit von Beteiligten eine Rolle spielt, ist Gegenstand des Bandes, der auf einer explorativen Studie basiert, die im Auftrag des Unabhängigen Expertenkreises „Muslimfeindlichkeit“ beim Bundesministerium des Innern durchgeführt wurde.

Unter dem Titel "Social Parenthood in Comparative Perspective" gibt Christiane von Bary gemeinsam mit Clare Huntington und Courtney G. Joslin einen rechtsvergleichenden und interdisziplinären Band heraus, der sich mit sozialer Elternschaft befasst und bei NYU Press erscheint. Der Band befasst sich mit der Frage, wie Personen, die wie Eltern für ein Kind Verantwortung übernehmen, aber nicht als solche rechtlich anerkannt sind, von der Rechtsordnung behandelt werden bzw. behandelt werden sollten. Dabei stehen insbesondere gleichgeschlechtliche Eltern, Stief- und Pflegeeltern als häufige Fallgruppen im Zentrum.

Die "Marburg Group" – eine Arbeitsgruppe bestehend aus Christine Budzikiewicz (Marburg), Konrad Duden (Leipzig), Anatol Dutta (München), Tobias Helms (Marburg) und Claudia Mayer (Regensburg) – hat eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag zum internationalen Abstammungsrecht veröffentlicht. Sie begrüßt die Initiative der Kommission und befürwortet die Gesamtstruktur des Vorschlags zur Elternschaft. Dennoch schlägt sie neben technischen Änderungen auch einige grundlegende Änderungen vor. Die ausführliche Stellungnahme kann auf der Website der "Marburg Group" heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Arbeitsgruppe.

In ihrem Koalitionsvertrag von 2021 haben die Ampelparteien einen ehrgeizigen Plan zur Umsetzung verschiedener familienrechtlicher Reformen vorgelegt. Drei dieser politisch angestrebten Projekte werden in dem von Christiane von Bary herausgegebenen Tagungsband aus einer interdisziplinären Perspektive betrachtet und bewertet: Fragen der Kinderbetreuung nach Trennung unter besonderer Berücksichtigung des Wechselmodells, der Verantwortungsgemeinschaft und der geschlechtlichen Selbstbestimmung wird jeweils durch einen sozialwissenschaftlichen und einen rechtswissenschaftlichen Beitrag nachgegangen. Der Tagungsband ist open access erschienen.

Vor den deutschen Zivilgerichten klagen zunehmend Spieler, die vor der weiteren Liberalisierung des Glücksspielrechts im Jahr 2021 an Glücksspielen im Internet teilgenommen haben. Sie fordern von Unternehmen, die solche Glücksspiele anbieten, die Rückzahlung geleisteter Spieleinsätze. Diese so genannten »Spielerklagen« waren bisher unterschiedlich erfolgreich. Uneinigkeit besteht insbesondere über etwaige bereicherungsrechtliche und deliktische Ansprüche der Spieler sowie deren Verjährung. Zu diesen privatrechtlichen Aspekten der Spielerklagen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert wurden, nehmen Anatol Dutta und Christian Heinze in dem open access zugänglichen Band Stellung.

Ältere Beiträge finden Sie hier (PDF, 550 KB).