Zertifikatsstudium "Informationsrecht & Legal Tech"

Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erfolgt ausschließlich über LSF. Informationen hierzu finden Sie in der Anleitung.

Sollten Sie Interesse an einer Lehrveranstaltung haben, für die noch kein Termin feststeht, schreiben Sie uns gerne an ri-kurse@jura.uni-muenchen.de.

Die Veranstaltung vermittelt unverzichtbare terminologische Grundlagen und Methoden der Informationstechnologie sowie ein Basisverständnis für informationstechnologische Elemente und Abläufe (Hard-, Software, Netze), die algorithmische Abbildung von Normen, Bedeutung von Informationssicherheit, Erscheinungsformen von Cybercrime sowie die einschlägige rechtliche Regulierung der Informationsverarbeitung (IT-Recht).

Daneben erfahren die Teilnehmenden, wie sich aktuelle technologische Entwicklungen wie z.B. Künstliche Intelligenz und Legal Tech in juristischen Anwendungsbereichen und Tätigkeitsfeldern auswirken.
Die technologischen Aspekte werden dabei jeweils mit der maßgeblichen rechtlichen Materie in Bezug gesetzt. Die Veranstaltung legt somit die Basis für die Vertiefung in den Veranstaltungen RI 2 bis RI 6 des Zertifikatsstudiengangs "Informationsrecht & Legal Tech".

Für eine Teilnahme ist keine Einschreibung in den Studiengang erforderlich. Es wird optional eine Abschlussprüfung angeboten, deren Bestehen Voraussetzung für den Erwerb des Leistungsnachweises zur Anrechnung für das Zertifikat ist. Für die Teilnahme / Zulassung zur Abschlussprüfung ist eine Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang erforderlich. Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Bereich.

Voraussetzungen:

  • Studierende ab dem 1. Semester
  • Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

Die Veranstaltung wird grundsätzlich in jedem Semester angeboten. Die Termine werden hier rechtzeitig bekanntgegeben. Eine Anmeldung ist per LSF möglich.

Die Kursseite mit den Materialien zu den Veranstaltungen ist über Moodle erreichbar. Die Zugangsdaten werden den Teilnehmenden bekanntgegeben.

Die Veranstaltung vermittelt wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit elektronischen Fachinformationen sowie der Recherche in freien und in kommerziellen juristischen Fachdatenbanken, insbesondere im Kontext der Quellenerschließung für die Bearbeitung juristischer Haus- und Seminararbeiten. Im Rahmen von Kleingruppenkursen werden in theoretischer Einführung und sich anschließenden praktischen Übungen vor allem Kenntnisse der Recherche von Gerichtsentscheidungen, Literatur und Gesetzesmaterialien mit juristischen Online-Datenbanken wie z.B. "beck-online" und „juris" sowie über frei verfügbare Informationsquellen vermittelt. Die Teilnehmenden werden dadurch befähigt, die zur Lösung juristischer Aufgabenstellungen erforderlichen Quellen effizient aufzufinden, zu evaluieren und weiterzuverarbeiten.

Für eine Teilnahme ist keine Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang "Informationsrecht & Legal Tech" erforderlich. Es wird optional eine Abschlussprüfung angeboten, deren Bestehen Voraussetzung für den Erwerb des Leistungsnachweises zur Anrechnung im Zertifikatsstudiengang ist.
Für die Zulassung / Teilnahme an der Leistungskontrolle ist eine Einschreibung in den Studiengang erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie im FAQ-Bereich.

Voraussetzungen:

  • Studierende ab dem 1. Semester
  • Umgang mit WWW-Browsern, Office- und PDF-Formaten

Die Veranstaltung wird (bei Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl) grundsätzlich in jedem Semester angeboten. Die Termine werden hier rechtzeitig bekanntgegeben. Eine Anmeldung ist per LSF möglich.

Die Zugangsdaten werden den Teilnehmenden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Kursseite mit den Materialien ist auf Moodle erreichbar.

In der Grundphase des Zertifikatsprogramms ist eine Wahlpflichtveranstaltung zu belegen.

In diesem Bereich werden in wechselnd folgende Veranstaltungen angeboten:

  • Einführung in die Informatik (Import-Modul der Informatik): Programmierung und Softwareentwicklung mit dazugehöriger Übung. Die Übung ist keine Pflicht, ist aber hilfreich um die Prüfung, welche als Leistungsnachweis gilt, zu bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
  • Technische Grundlagen der Informationssicherheit:
    Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung stellt Organisationen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Im Zuge dessen ist Informationssicherheit die Grundlage für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft und damit Gegenstand fortschreitender gesetzlicher Regulierung.
    Denn mit der exponentiellen Vernetzung von Daten, Objekten und Maschinen bei der Digitalisierung wächst die Angriffsfläche. Um die Chancen und Wachstumspotenziale der Digitalisierung zu realisieren, muss der IT- und Cyber- Sicherheit bei der Umsetzung digitaler Strategien hohe Priorität zukommen. Digitalisierung kann ohne IT-Sicherheit nicht erfolgreich sein. Die Veranstaltung vermittelt die erforderlichen technischen und organisatorischen Grundlagen der Informations- / IT-Sicherheit zur präventiven Bewältigung von Risiken aus dem IT-Betrieb sowie einer juristischen Bewertung in Haftungs- und Krisensituationen.
  • Grundlagen des maschinellen Lernens (Import-Modul der Informatik)
  • Weitere Themen nach Ankündigung

Voraussetzungen:

  • Studierende ab dem 1. Semester
  • Empfohlen wird der (vorherige / parallele) Besuch der Vorlesung „RI1: Grundlagen IT & Recht"

Eine Anmeldung erfolgt über das LSF - auch die Termine werden dort bekannt gegeben.
Die Kursseite mit den Materialien finden Sie auf Moodle.

In diesem Kurs werden folgende Themengebiete behandelt:

  • Einführung in das Informationsstrafrecht
  • Delikte gegen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit
  • Computerbezogene Straftaten
  • Urheberstrafrecht (Überblick)
  • Persönlichkeits- und Datenschutzrecht
  • Verantwortlichkeit (Illegale Inhalte; Providerverantwortlichkeit)
  • Strafprozessrecht
Es wird optional eine Abschlussprüfung angeboten, deren Bestehen Voraussetzung für das Zertifikat ist.

Voraussetzungen:

  • Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang "Informationsrecht & Legal Tech"
  • Studierende ab ca. 4. Semester
  • Grundlegende juristische Kenntnisse im Strafrecht
  • Empfohlen wird der vorherige Besuch der Vorlesung „RI1: Grundlagen IT & Recht“

Eine Anmeldung erfolgt über das LSF - auch die Termine werden dort bekannt gegeben.
Die Kursseite mit den Materialien finden Sie auf Moodle

Die Veranstaltung vertieft datenschutzrechtliche Fragestellungen aus den einführenden informationsrechtlichen Vorlesungen.
Dabei werden auch tagesaktuelle Problemstellungen miteinbezogen und Entwicklungen kritisch hinterfragt.
Ziel ist es, den Teilnehmenden Rechtsstellung und Aufgaben eines betrieblichen / behördlichen Datenschutzbeauftragten zu vermitteln und sie in die Lage zu versetzen, datenschutzrechtliche Fallgestaltungen eigenständig zu lösen.

Es wird optional eine Abschlussprüfung angeboten, deren Bestehen Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats ist.

Voraussetzungen:

  • Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang "Informationsrecht & Legal Tech"
  • Studierende ab ca. 4. Semester
  • Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht
  • Empfohlen wird der vorherige Besuch der Vorlesung „RI1: Grundlagen IT & Recht“

Eine Anmeldung erfolgt über das LSF - auch die Termine werden dort bekannt gegeben.
Die Kursseite mit den Materialien finden Sie auf Moodle

Das Recht ist heute der wichtigste Gestaltungsfaktor in Digitalisierungsprojekten.
Im Bereich „IT-Compliance" werden Fragen der Informationstechnologie, die in der juristischen Anwendungs- und/oder Beratungspraxis vor dem Hintergrund der Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft relevant sind, behandelt. Im Zentrum stehen dabei die grundlegenden Anforderungen an eine rechtskonforme Architektur und Organisation von IT-Prozessen und den Umgang mit Haftungsrisiken aus dem IT-Betrieb.
Behandelt werden u.a. Themen wie Outsourcing, Cloud Computing, IT-Verträge, Software-Lizenzmanagement, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, steuer- und handelsrechtliche Anforderungen, sektorbezogene Regulierung (z.B. Betreiber kritischer Infrastrukturen), Ausblick auf künftige Regulierung der Digitalisierung. Es wird optional eine Abschlussprüfung angeboten, deren Bestehen Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats ist.

Voraussetzungen:

  • Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang "Informationsrecht & Legal Tech"
  • Studierende ab ca. 3. Semester
  • Empfohlen wird der vorherige Besuch der Vorlesung „RI1: Grundlagen IT & Recht“

Eine Anmeldung erfolgt über das LSF - auch die Termine werden dort bekannt gegeben.
Die Kursseite mit den Materialien finden Sie auf Moodle

Teil des Ausbildungsprogramms ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zu spezifischen Themen des Informationsrechts und Legal Tech.
Das Rechtsinformatikzentrum bietet periodisch ein entsprechendes Seminar mit eigenen Lehrbeauftragten an. Es können jedoch auch Leistungsnachweise aus anderen Seminaren der Fakultät angerechnet werden, sofern das gewählte Seminarthema die erforderlichen Bezüge aufweist. Es empfiehlt sich insoweit eine vorherige Rücksprache mit dem Rechtsinformatikzentrum. Eine gleichzeitige Anerkennung einer Seminarleistung als Schwerpunkt-/ Grundlagen- und Rechtsinformatikzertifikat-Seminar ist nicht möglich.

Seminarleistung

Die Seminarleistung besteht aus einer schriftlichen Seminararbeit (Umfang und Formalia nach Maßgabe des Seminarleiters), dem mündlichen Seminarvortrag und der Beteiligung an der Diskussion.

Es ist Aufgabe des Verfassers, in Abstimmung mit dem Seminarleiter die richtigen Schwerpunkte zu setzen und die Literatur und ggf. Rechtsprechung möglichst konzentriert zusammenzufassen. Bei manchen Themenstellungen kann es erforderlich sein, Material in Übersichten, Grafiken und Tabellen zu präsentieren.

Der mündliche Vortrag, der sich auf die wichtigsten Ausschnitte aus der Arbeit beschränken muss, soll die Diskussion vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen daher eine möglichst anschauliche Form der Problemdarstellung und eine Herausarbeitung der wesentlichen Ergebnisse. Auch prägnante Beispiele oder Zitate können sinnvoll sein. Die nicht vorgetragenen Teile können für die anschließende Diskussion relevant werden.
Zum mündlichen Vortrag kann es sich empfehlen, ein Thesen- oder Ergebnispapier vorzubereiten, das in die Bewertung der Seminarleistung einbezogen wird. Dieses Papier ist in ausreichender Anzahl zum Seminar mitzubringen und an die anderen Teilnehmer/innen zu verteilen. Es dient zu deren Orientierung. Auf das Handout kann Bezug genommen werden, jedoch braucht der Vortrag diesem nicht unbedingt streng zu folgen.

Die Diskussion dient der Klärung von Verständnisfragen und dem Ausräumen von Unklarheiten im schriftlichen oder mündlichen Referat. Vor allem aber soll sie zur Ergänzung oder Vertiefung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beitragen. Neben den Referenten/innen sind hier auch alle anderen Teilnehmer/innen zur Mitarbeit aufgerufen.

Eine Powerpoint-Präsentation wird nicht erwartet und verbessert auch nicht per se die Note. Gerade bei der Präsentation umfangreicher oder verschiedener Daten kann eine solche aber hilfreich sein. Die Powerpoint-Präsentation sollte jedenfalls sparsam und unterstützend gestaltet werden. Beamer und Notebook werden bei Bedarf gestellt.

In die Gesamtbewertung des Seminars gehen das schriftliche Referat (incl. Handout), die mündliche Leistung (Vortrag sowie Diskussion zum eigenen Referat und im Seminar allgemein) ein.

Das Rechtsinformatikzentrum bietet in unregelmäßigen Abständen ein entsprechendes Seminar mit eigenen Lehrbeauftragten an. Eine Anmeldung ist zum gegebenen Zeitpunkt im LSF möglich.

Voraussetzungen:

  • Fortgeschrittene Studierende (ab dem 4. Semester)
  • Teilnahme an den einschlägigen Zertifikartskursen bzw. Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet
  • Ggf. weitere Teilnahmevoraussetzungen nach Festlegung des Dozenten

Zum Sommersemester 2023 wird das folgende Seminar angeboten, welches Sie anrechnen lassen können:

Vormerkung für RI 1: Grundlagen IT & Recht