FAQ

Fragen und Antworten zum Zertifikatsstudium

Sie finden nachfolgend allgemeine Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Ausbildungsprogramm des Rechtsinformatikzentrums. Maßgeblich ist die Zertifikatsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Für darüber hinausgehende Fragen erreichen Sie die Studiengangskoordination unter ri-kurse@jura.uni-muenchen.de. Es besteht auch die Möglichkeit, einen persönlichen Termin in der Sprechstunde zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie: Aus Kapazitätsgründen werden Anfragen zu Themen, die bereits in den FAQ behandelt sind, nicht bearbeitet.

Der Münchner Zertifikatsstudiengang "Informationsrecht und Legal Tech" ist ein studienbegleitendes, freiwilliges Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebot für Studierende der Juristischen Fakultät der LMU München, die Zusatzkompetenzen im Bereich der Digitalisierung erwerben wollen, ohne Vorkenntnisse in Programmierung, etc. mitzubringen. Bereits heute werden vielfältige Anstrengungen unternommen, Schritte traditioneller juristischer Tätigkeit zu automatisieren.

Der Zertifikatsstudiengang hat das Ziel, grundlegende informationstechnologische Kenntnisse für die Anwendung der in der Rechtswissenschaft behandelten Gegenstände zu vermitteln sowie zur Beurteilung der im Kontext der Digitalisierung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft entstehenden juristischen Fragestellungen zu befähigen. Im Zentrum steht der rechtskonforme Umgang mit digital verarbeiteten Informationen (Daten). Digitalisierungsprojekte werfen vielfach Fragen im Hinblick auf IT-Sicherheit und IT-Compliance, insbesondere den Schutz von Personendaten auf. Studierende lernen hierzu nicht nur die einschlägigen technischen Grundlagen sowie die Terminologie kennen, sondern erfahren, wie sich diese sich in Digitalisierungsprojekten niederschlagen.

Absolventinnen und Absolventen sind dadurch in der Lage, grundlegende IT-technische Sachverhalte für die sich anschließende rechtliche Beurteilung zu verstehen und mit Spezialisten verschiedener Disziplinen kommunizieren zu können. Die erfolgreiche Absolvierung des Zertifikatsstudiums stellt somit einen beruflichen Qualifikations- und Wettbewerbsvorteil dar.

Die Lehrangebote umfassen Präsenzveranstaltungen (sofern nicht abweichend angekündigt) sowie ein Seminar zu Informationsrecht, Rechtsinformatik oder Legal Tech-Themenstellungen.

Das Studium ist auf vier Semester angelegt und kann zum Winter- und zum Sommersemester aufgenommen werden. Im Verlauf der Ausbildung könen Lehrveranstaltungen in einem Gesamtumfang von über 16 Semesterwochenstunden sowie die zugehörigen Prüfungen belegt werden.

Freiversuchsverlängerung nach JAPO: Das Zertifikatsprogramm ist allgemein als studienbegleitende, wissenschaftliche Zusatzausbildung konzipiert und nach § 37 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a) JAPO anerkannt. Bei erfolgreicher Teilnahme und Erfüllung der indivduellen Voraussetzungen (insbes. keine Doppelverwertung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Zertifikatsstudium im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung) wird ein Fachsemester nicht auf die Studienzeit angerechnet.

Das Zertifikatsprogramm besteht aus einer Grund-, Vertiefungs- und Profilphase. Aufbau und Inhalt des Zertifikatsprogramms sind in verbindlicher Weise im Studienplan geregelt. Pflichtveranstaltungen sind ausnahmslos zu absolvieren; aus den Wahlpflichtveranstaltungen ist mindestens eine Veranstaltung zu belegen. Eine Wahlpflichtveranstaltung wird spätestens durch Teilnahme an der zugehörigen Prüfung gewählt; die Wahl ist unwiderruflich.

Studienplan ab dem Wintersemester 2022/23

  • Grundphase
    • Grundlagen IT & Recht (RI 1)
    • Digitale Quellen in der Juristischen Fallbearbeitung (RI 2)
    • Wahlpflichtveranstaltung (RI 3):
      • Einführung in die Programmierung
      • Einführung in das maschinelle Lernen
      • Einführung in die Künstliche Intelligenz
      • Legal-Tech-Anwendungen
      • Technische Grundlagen der Informationssicherheit
      • Weitere spezifische Themen zu Informationsrecht & Legal Tech
  • Vertiefungsphase
    • Cyberstrafrecht (RI 4)
    • Datenschutzrecht (RI 5)
    • Grundlagen und Einzelaspekte der IT-Compliance (RI 6)
  • Profilphase
    • Seminar zu Themen des Informationsrechts bzw. Legal Tech.
      Beachten Sie bitte: Eine gleichzeitige Anerkennung des Seminars in einem anderen Studienabschnitt, insbesondere im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung, ist ausgeschlossen.

Grundsätzlich können alle Lehrveranstaltungen unabhängig voneinander in beliebiger Auswahl und Abfolge belegt werden, sofern die jeweils empfohlenen Vorkenntnisse gegeben sind.

Die Module sind kein Teil des Zertifikatsstudiengangs, sondern freiwillige Zusatzangebote. Sie erhalten bei Besuch eines Moduls eine Teilnahmebescheinigung, müssen jedoch keinen Leistungsnachweis erbringen.

Der Besuch eines Moduls kann nicht für den Zertifikatsstudiengang angerechnet werden und wird auch nicht auf dem Rechtsinformatikzertifikat vermerkt.

    • An dem Zertifikatsprogramm sowie selektiv an Einzelveranstaltungen können Studierende teilnehmen, die im Studiengang Rechtswissenschaft, im Bachelor-Nebenfach Rechtswissenschaften, in einem Aufbaustudiengang oder in einem Promotionsstudium der Juristischen Fakultät immatrikuliert sind.Wird die Kapazität seitens dieser Personengruppe(n) nicht voll ausgeschöpft, können auch Studierende anderer Fächergruppen der LMU für die Teilnahme zugelassen werden.
    • Die wissenschaftliche Zusatzausbildung steht Studierenden in jeder Phase ihres Studiums offen. Sie tritt als Zusatzqualifikation, Spezialisierungsmöglichkeit und Weiterbildungsangebot regelmäßig neben das reguläre Studium der Teilnehmenden.
    • BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE HINWEISE:
      Studienintertessiere, die am Zertifikatsprogramms Informationsrecht & Legal Tech teilnehmen und dort Leistungsnachweise erwerben möchten, müssen sich zwingend in den Studiengang einschreiben, je nach Staatsbürgerschaft über die Studentenkanzlei oder das International Office: Studierende, die keine Bildungsinländer (d. h. ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung) sind, müssen sich beim Referat für Internationale Angelegenheiten einschreiben, Studierende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung über die Studentenkanzlei.
    • Für die Studierenden handelt sich insoweit um ein Doppelstudium. Die Studentenkanzlei sieht dafür den Vorgang „Fachwechsel“ für die Hinzunahme eines weiteren Studiengangs/-fachs vor (s.https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/1x1-des-studiums/fachwechsel/). Bitte beachten Sie die dortigen Hinweise und Maßgaben.
    • Studieninteressierte müssen diesen Fachwechsel (genauer: die Aufnahme des Doppelstudiums) von ihrer @campus.lmu.de Adresse aus beantragen.
      Ein Fachwechselantrag ist auch postalisch oder durch persönliche Vorsprache möglich.
    • Die Fristen zur Einschreibung für ein Doppelstudium entnehmen Sie bitte den Ankündigungen der Studentenkanzlei (Fristen Einschreibung Doppelstudium).
      Für das Wintersemester 2024/25 läuft die Einschreibefrist vom 1.08. bis 30.09.2024.
    • Die Möglichkeit der Teilnahme bzw. Fortsetzung des Zertifikatsstudiums wird durch einen Wechsel des Studienganges innerhalb der Juristischen Fakultät nicht berührt.

Grundsätzlich liegt es im freien Ermessen und der eigenverantwortlichen Zeiteinteilung der Studierenden selbst, in welcher Phase Ihres Studiums sie einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.

Wir raten jedoch dazu, sich an den in den jeweiligen Kursbeschreibungen genannten Empfehlungen und Voraussetzungen zu orientieren.

Folgende Veranstaltungen können bereits im ersten Semester besucht werden:

  • RI 1: Grundlagen IT & Recht
  • RI 2: Digitale Quellen in der juristischen Fallbearbeitung

Zur Belegung von Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis LSF erforderlich. Eine ausführliche Anleitung zur Anmeldung finden auf der Seite des IT-Servicedesks.

Eine Teilnahme an Leistungsnachweisen ist nur den im Zertifikatsstudium Immatrikulierten eröffnet. (siehe FAQ-Hinweise zu "Teilnahmeberechtigung und Einschreibung").

Beachten Sie:
Eine Teilnahme an den Veranstaltungen "Grundlagen IT & Recht (RI 1)" und "Digitale Quellen in der juristischen Fallbearbeitung (RI 2)" ist auch ohne vorherige Einschreibung durch Belegung im LSF möglich.

Die aktuellen Termine werden auf den Webseiten zur jeweiligen Veranstaltung sowie im LSF veröffentlicht.

Die Kursmaterialien werden in der Regel über Moodle zur Verfügung gestellt. Näheres erfahren Sie in der jeweiligen Veranstaltung.

Eine Weitergabe der Materialien für Nicht-Teilnehmende, insbesondere für Dritte außerhalb der juristischen Fakultät, ist nicht gestattet.

Die Kompetenz und der Lernerfolg der Studierenden werden anhand von schriftlichen und / oder mündlichen Prüfungsleistungen festgestellt. Diese Leistungskontrollen dokumentieren den Wissensstand sowie den jeweiligen Lernfortschritt der Studierenden. Schriftliche Leistungskontrollen haben einen Umfang von mindestens 60 Minuten. Eine Leistungskontrolle ist als bestanden zu werten, wenn sie mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet worden ist. Eine nicht bestandene Leistungskontrolle kann zweimal wiederholt werden. Die Teilnahme hat spätestens im übernächsten regulären Termin zu erfolgen.

In den Zertifikatskursen werden grundsätzlich keine Teilnahmebestätigungen erteilt. Ausnahmen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Studienortwechsel, Stipendium). Die Beantragung hat unmittelbar im Anschluss an den Kurs zu erfolgen.

Das Seminar ist erfolgreich absolviert, wenn eine schriftliche Seminararbeit zu einem von der oder dem Studierenden in Absprache mit der oder dem Lehrenden ausgewählten Thema und Bearbeitungsumfang aus dem Themenbereich des wissenschaftlichen Lehrangebots erfolgreich gefertigt wurde und die oder der Studierende das gewählte Thema oder einen Ausschnitt davon während des Seminars erfolgreich mündlich präsentiert und zur Diskussion gestellt hat. Eine gleichzeitige Anerkennung des Seminars in einem anderen Studienabschnitt, insbesondere als Schwerpunkt- und/oder Grundlagenseminar ist ausgeschlossen.

Die Leistungskontrollen werden zeitnah korrigiert. Aufgrund der großen Anzahl von Teilnehmenden kann dies in einzelnen Veranstaltungen längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher von Nachfragen zur Korrektur abzusehen.
Nach erfolgter Korrektur erhalten die Teilnehmenden eine Benachrichtigung per E-Mail. Bei der Abholung der Leistungsbescheinigungen im Rechtsinformatikzentrum ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Ab dem WS 2022/23 werden die Ergebnisse ausschließlich in LSF bekanntgegeben.

Nicht bestandene Leistungsnachweise können maximal zweimal wiederholt werden (spätestens im übernächsten regulären Termin). Wir empfehlen den erneuten Besuch der Veranstaltung, da sich Lehr- und Prüfungsinhalte von Termin zu Termin verändern können.

Die freiwillige Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist nicht zulässig.

Der Antrag zur Prüfungswiederholung erfolgt per E-Mail an die Kursverwaltung.

Studien- und Prüfungsleistungen anderer deutscher Universitäten oder gleich gestellter Hochschulen in denselben Fächern können auf Antrag der Studierenden anerkannt werden, soweit diese hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen den Leistungen, die sie ersetzen sollen, entsprechen. Dies ist der Fall, wenn Studienzeiten und die erbrachten Studien-, Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen, gemessen in Lernergebnissen, den Anforderungen des betreffenden Faches bzw. Lehrangebotes des Zertifikatsstudiums genügen.

Die Zusatzausbildung nach § 37 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a) JAPO muss grundsätzlich an einer inländischen Universität abgeschlossen werden. Die Anerkennung von Studienleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, ist daher nur in einem Umfang von höchstens acht Semesterwochenstunden zulässig.

Wenn ein Seminar bereits anderweitig (z.B. als Grundlagen- oder Schwerpunktseminar im Hauptfach) angerechnet wurde, kann es nicht zusätzlich als Seminarleistung für das Rechtsinformatikzertifikat anerkannt werden. Anträge auf Anerkennung eines außerhalb des Lehrangebotes des Rechtsinformatikzentrums absolvierten Seminars sind mit einer dahingehenden, schriftlichen Eigenerklärung zu versehen, die zusammen mit dem Nachweis der anzurechnenden Seminarleistung vorzulegen ist.