Zulassung zum Schwerpunktbereich

Allgemeines zur Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium

Um im Schwerpunktbereich überhaupt Leistungen erbringen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium mit Wahl des Schwerpunktbereiches gestellt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Wahl des Schwerpunktbereiches für Sie verbindlich ist und ein Wechsel nicht möglich ist. Ob Sie zum Schwerpunktbereichsstudium im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung zugelassen werden, erfahren Sie über das LSF-Portal nach Beendigung des Anmeldezeitraums.
Der Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Schwerpunktbereichsstudium begonnen werden soll, zu stellen.

Anmeldezeitraum für das Wintersemester 2026/27

Vom 12. Oktober bis zum 26. Oktober 2026 ausschließlich über das LSF-Portal.
Die Anmeldung ist noch keine Zulassung zum Schwerpunkt.

Ablauf:

  • Anmeldung zum Schwerpunkt: über den Menüpunkt Prüfungsan- und -abmeldung (nicht über das Vorlesungsverzeichnis)
  • Überprüfen Sie die korrekte Anmeldung in Ihrem Notenauszug (mit allen Leistungen).
    Der Eintrag muss lauten: 8x01 - Anmeldung zum Schwerpunktbereich x - WS 2024/25 - AN
    (x steht für den Schwerpunkt)
  • Zulassung: Über die Zulassung werden alle Angemeldeten voraussichtlich eine Woche nach Anmeldeschluss per E-Mail an die campus-Mailadresse informiert.
    Wenn Sie nicht zugelassen werden, erhalten Sie darüberhinaus einen schriftlichen Bescheid.

Ohne Zulassung können Sie das Schwerpunktbereichsstudium nicht beginnen.

Sollten Sie Fragen zur Zulassung haben, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Anmeldeschluss beim Prüfungsamt. Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung (PDF, 163 KB), §36
Bitte beachten Sie auch die Übersicht der Durchschnittsnoten: