Schwerpunktklausur

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06.06.2024:
Bitte beachten Sie den Hinweis zu den Hilfsmitteln für den Schwerpunkt 7 (Menüpunkt Hilfsmittel)

Inhalt

06.06.2024:
Bitte beachten Sie den Hinweis zu den Hilfsmitteln für den Schwerpunkt 7 (Menüpunkt Hilfsmittel)

Anmeldephase beginnt am 01.06.2024 und endet am 31.07.2023

Bitte melden Sie sich online über das LSF an.
Sie können Ihre Anmeldung jederzeit bis zum Anmeldeschluss am 31.07.2023 online stornieren.

Im Termin 2024/2 werden Klausuren nach altem Recht und neuem Recht angeboten.

Bitte beachten Sie zur Anmeldung unbedingt folgende Hinweise:

  • Eine erfolgreiche Anmeldung erscheint in der persönlichen Leistungsübersicht mit der Prüfungsnummer 8x02 bzw. 8x04, wobei x für den jeweiligen Schwerpunktbereich steht. Das Erscheinen dieser Zeile belegt nur den Eingang Ihrer Anmeldung. Damit ist keine Zulassung zur Prüfung verbunden. Die Zulassungen erfolgen erst zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Anmeldeschluss am 31. Juli 2024 (voraussichtlich bis Mitte August 2024), in jedem Fall aber erst nach erfolgter Rückmeldung in das WiSe 2023/24 (=Zulassungsvoraussetzung). Bitte nehmen Sie Ihre Rückmeldung unbedingt fristgerecht vor.
  • Studierende, die im SoSe 2024 ihr Schwerpunktseminar ablegen, können sich auch vor dem mündlichen Seminarvortrag bereits anmelden. Dies geht ebenso online.
  • Alle Schwerpunktklausurteilnehmende müssen das gesamte WiSe 2023/24 grundsätzlich ordnungsgemäß immatrikuliert sein. Die Ausnahmen des Art. 48 Abs. 3 BayHSchG bleiben unberührt.
  • Eine erfolgreiche Zulassung erscheint in der persönlichen Leistungsübersicht mit der Prüfungsnummer 8x20, wobei x für den jeweiligen Schwerpunktbereich steht. Kontrollieren Sie die Zulassung ab Mitte August 2024.
  • Der Eintrag 8x02 bzw. 8x04 wird nach den Prüfungsterminen nicht mehr in der Leistungsübersicht erscheinen.
  • Studierende, die im Termin 2024/2 zur Notenverbesserung (Erstversuch 4,00 Punkte oder besser) antreten möchten, übersenden eine Kopie des Freischussnachweises (=Zulassungsvoraussetzung) per E-Mail (universitaetspruefung@jura.uni-muenchen.de) an das Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Schwerpunktklausur 2024/2:

Leitfaden für die Anmeldung zur Schwerpunktklausur 2024/2 (PDF, 256 KB)

Ab dem 01.12.2023 ist die Anmeldung zu den Schwerpunktklausuren im Termin 2024/1 online über das LSF-Portal möglich.
Sie können Ihre Anmeldung jederzeit bis zum Anmeldeschluss am 15.02.2024 über das LSF stornieren.

Bitte beachten Sie, dass im Termin 2024/1 Klausuren nach altem Recht und neuem Recht angeboten werden.

Bitte beachten Sie unbedingt nachfolgende Hinweise:

  • Eine erfolgreiche Anmeldung erscheint im Notenauszug mit der Prüfungsnummer 8x02 bzw. 8x04
    (x steht für den Schwerpunktbereich; 02 für altes Recht und 04 für neues Recht).
  • Zulassung zur Schwerpunktklausur: diese finden Sie ab dem 23.02.2023 in Ihrem Notenauszug mit der Prüfungsnummer 8x20.
    Sollten Gründe für eine Nichtzulassung vorliegen, meldet sich das Prüfungsamt zeitnah nach Ihrer Anmeldung bei Ihnen. Die Anmeldekonten 8x02 bzw. 8x04 werden im laufenden Prüfungssemester gelöscht.
  • Studierende, die im WiSe 2023/24 ihr Schwerpunktseminar ablegen und noch keine Note erhalten haben, können sich ebenso online anmelden.
  • Die Prüfung im Frühjahr gehört zum SoSe 2024, daher müssen alle Teilnehmer:innen das gesamte SoSe 2024 immatrikuliert sein. Die Ausnahmen des Art. 93 Abs. 3 BayHIG bleiben unberührt.
    Bitte beachten Sie die Termine für eine rechtzeitige Rückmeldung im SoSe 2024.
  • Studierende, die zur Notenverbesserung (Erstversuch 4,00 Punkte oder besser) antreten möchten, übersenden zusätzlich eine Kopie des Freischussnachweises (=Zulassungsvoraussetzung) per E-Mail an das Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie den Leitfaden für die Anmeldung (PDF, 254 KB) zur Schwerpunktklausur 2024/1

Gemäß § 46 der Prüfungs- und Studienordnung (PDF, 163 KB) vom 28. September 2012 in der Fassung der Änderungssatzung vom 30. September 2015 kann die Prüfung einmal wiederholt werden, wenn diese bei der Erstteilnahme mit weniger als 4,0 Punkte bewertet wurde. Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses des ersten Versuchs gestellt werden, d.h. Sie haben maximal zwei Termine für die Teilnahme am Wiederholungsversuch.

Im Falle der Wiederholung wird nur die mit der höheren Punktezahl bewertete Prüfungsleistung zur Bildung der Gesamtnote für die Juristische Universitätsprüfung herangezogen.

Bitte melden Sie sich online über das LSF-Portal an (Anmeldung wie bei Erstversuch).

Gemäß § 50 der Prüfungs- und Studienordnung (PDF, 163 KB) vom 28. September 2012 in der Fassung der Änderungssatzung vom 30. September 2015 müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses der studienabschließenden Prüfung zur Notenverbesserung anmelden.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zwei Mal anmelden müssen:

  • Anmeldung zur Fristwahrung innerhalb der 6-Monats-Frist und
  • Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung zum Termin des Verbesserungsversuchs

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Anmeldung zur Fristwahrung keine Prüfungsanmeldung darstellt. Zum Verbesserungsversuch selbst müssen Sie sich zusätzlich rechtzeitig zum entsprechenden Termin anmelden (siehe § 41 der Prüfungs- und Studienordnung).

Beide Anmeldungen führen Sie bitte online über das LSF-Portal durch.

Ablauf:

  • Erstmalige Teilnahme an der studienabschließenden Prüfung (mit Erfolg)
  • Anmeldung zur Fristwahrung innerhalb von 6 Monaten nach Ergebnismitteilung
    Konto 7850 "Anmeldung zur Schwerpunktklausur Verbesserungsversuch zur Fristwahrung nach § 50 PStO 2012"
  • Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung zum entsprechenden Termin
  • Zusendung des Zulassungsbescheids zum Freischuss vom Landesjustizprüfungsamts (per E-Mail als pdf) rechtzeitig vor dem Verbesserungsversuch

Die Anmeldung zur Fristwahrung wird Ihnen im LSF unter angemeldete Prüfungen angezeigt, allerdings nur während des aktuellen Semesters. Drucken Sie sich daher bitte unbedingt die Übersicht der angemeldeten Prüfungen zu Dokumentationszwecken aus.

Sollte Ihre Anmeldung zum Verbesserungsversuch innerhalb der 6-Monats-Frist liegen, genügt die reguläre Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung. Die Anmeldung zur Fristwahrung ist dann nicht nötig.

06.06.2024: Bitte beachten Sie den Hinweis zu den Hilfsmitteln für den Schwerpunkt 7
Für die studienabschließende Prüfung im Termin 2024/2 ist im SPB 7 das Hilfsmittel Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht NUR in der 21. Auflage 2022 maßgeblich.

Allgemeine Hinweise

Für die studienabschließende Prüfung der Juristischen Universitätsprüfung ab dem Termin 2023/2 werden die nachfolgenden Hilfsmittel zugelassen.

Von den zugelassenen Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen, sofern nicht für einzelne Hilfsmittel etwas anderes bestimmt ist. Die bis 14 Tage vor Beginn der Prüfung jeweils zuletzt erschienenen Ergänzungslieferungen können zusätzlich mitgebracht werden. Soweit solche Ergänzungslieferungen bereits einsortiert sind, können die ausgeschiedenen Blätter mitgebracht werden.

Die Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst mitzubringen.

Für die Beschaffenheit der Hilfsmittel gelten die Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium des Justiz – Landesjustizprüfungsamt – für die Erste Juristische Staatsprüfung, Punkte 4.1 – 4.3 der Hilfsmittelverordnung EJS (PDF, 103 KB) (2038.3.3.2-J) vom 16. Oktober 2008 (Az.: PA - 2230 - IX - 9167/2008), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. März 2022 (Az.: PA - 2230 - IX - 7612/2021) entsprechend.
Diese lauten:

  • Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.
  • Beilagen und eingefügte Blätter sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Beilagen, die vom Verlag den zulässigen Hilfsmitteln beigegeben werden.
  • Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese ausschließlich Gesetzesbezeichnungen und Verweisungen auf Vorschriften (Zahlenhinweise) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.
  • Erwägungsgründe zu EU-Rechtsakten werden im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung (!) als Normen im Sinne dieser Hilfsmittelbekanntmachung verstanden.

Soweit zur Lösung der Prüfungsaufgaben Normen erforderlich sind, die nicht in einem zulässigen Hilfsmittel abgedruckt sind, werden diese der Aufgabenstellung beigelegt.

Generell für alle Schwerpunkte sind folgende Hilfsmittel zugelassen:

  • Habersack, Deutsche Gesetze, Loseblatt (ohne Ergänzungsband) oder
  • Gesamttextausgabe Nomos (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht)

Zusätzlich sind abhängig vom Schwerpunktbereich weitere Hilfsmittel zugelassen:
eine Auflistung aller zugelassenen Hilfsmittel finden Sie im Dokument:
Zugelassene Hilfsmittel (PDF, 182 KB)

Über die Zulassung von Hilfsmitteln entscheidet gemäß § 42 Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung (2012) der Universitätsprüfungsausschuss. Ihm obliegt auch die Entscheidung, wann ein Hilfsmittel unzulässig ist und seine Benutzung oder sein Besitz als Unterschleif gemäß § 14 PrüStuO zu werten ist. Der Prüfungsausschuss wird jedoch lediglich ex post bei Verdachtsfällen tätig, die ihm vom Prüfungsamt vorgelegt werden. Unter dieser Prämisse hat das Prüfungsamt zu häufig gestellten Fragen nachstehende Antworten verfasst.

Das Dokument finden Sie HIER (PDF, 144 KB)

Wie habe ich mich krank zu melden?

  • Die Krankmeldung erfolgt durch Vorlage eines ärztliches Attestes beim Prüfungsamt.
  • Das Attest eines niedergelassenen Arztes ist ausreichend, es sei denn der Prüfungsausschuss verlangt im Einzelfall die Vorlage eines Attestes einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der LMU München oder einer Amtsärztin oder eines Amtsarztes.

Welche Angaben muss das Attest enthalten?

Das Attest muss die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung sowie die Angabe der sich daraus ergebenden Behinderung in der Prüfung enthalten. Die genaue Bezeichnung der Krankheit ist zweckmäßig, aber nicht entscheidend. Die Entscheidung über die Prüfungsunfähigkeit hat die Prüfungsbehörde zu treffen, nicht der Arzt. Der nicht weiter begründete Hinweis, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei, genügt daher nicht. Schlichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend.

Dem Verlangen des Prüflings gegenüber, ein in diesem Sinne ordnungsgemäßes Attest auszustellen, kann sich ein Arzt nicht erfolgreich auf seine Schweigepflicht berufen. Im Verlangen des Patienten, ein zur Feststellung seiner Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt geeignetes Attest auszustellen, liegt die konkludente Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht. Gelingt der Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht, geht dies zu Lasten des Prüflings, der insoweit die Beweislast trägt.

Wann muss ich mich krankmelden?

Der Prüfungsrücktritt muss unverzüglich erfolgen, d. h. der Prüfling muss die Rücktrittserklärung zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem sie von ihm in zumutbarer Weise hätte erwartet werden können, gegenüber dem Prüfungsamt abgeben.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Alle Unterlagen senden Sie postalisch unverzüglich an das Prüfungsamt

Bitte beachten Sie die Regelfrist und Höchstfrist für die Ablegung der Juristischen Universitätsprüfung gemäß §47 Abs. 1 PrüStuO (PDF, 163 KB)

Aufgrund der Erhöhung der Regelstudienzeit von 9 auf 10 Fachsemester hat sich auch die Regelfrist für die Ablegung der Juristischen Universitätsprüfung auf 10 Fachsemester erhöht.

Da die Regelfrist gemäß §47 Abs. 1 Satz 2 PrüStuO um zwei Semester überschritten werden darf, liegt die Höchstfrist für die Ablegung der Schwerpunktklausur derzeit grundsätzlich im 12. Fachsemester.

Bitte beachten Sie zudem, dass gemäß Art. 130 Abs. 1 BayHIG das SoSe 2020, das WiSe 2020/21, SoSe 2021 und das WiSe 2021/22 coronabedingt in Bezug auf die Regelfrist nicht als Fachsemester gelten.

Beachten Sie die Prüfungs- und Studienordnung und das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG).

Anmeldephase beginnt am 01.06.2024 und endet am 31.07.2023

Bitte melden Sie sich online über das LSF an.
Sie können Ihre Anmeldung jederzeit bis zum Anmeldeschluss am 31.07.2023 online stornieren.

Im Termin 2024/2 werden Klausuren nach altem Recht und neuem Recht angeboten.

Bitte beachten Sie zur Anmeldung unbedingt folgende Hinweise:

  • Eine erfolgreiche Anmeldung erscheint in der persönlichen Leistungsübersicht mit der Prüfungsnummer 8x02 bzw. 8x04, wobei x für den jeweiligen Schwerpunktbereich steht. Das Erscheinen dieser Zeile belegt nur den Eingang Ihrer Anmeldung. Damit ist keine Zulassung zur Prüfung verbunden. Die Zulassungen erfolgen erst zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Anmeldeschluss am 31. Juli 2024 (voraussichtlich bis Mitte August 2024), in jedem Fall aber erst nach erfolgter Rückmeldung in das WiSe 2023/24 (=Zulassungsvoraussetzung). Bitte nehmen Sie Ihre Rückmeldung unbedingt fristgerecht vor.
  • Studierende, die im SoSe 2024 ihr Schwerpunktseminar ablegen, können sich auch vor dem mündlichen Seminarvortrag bereits anmelden. Dies geht ebenso online.
  • Alle Schwerpunktklausurteilnehmende müssen das gesamte WiSe 2023/24 grundsätzlich ordnungsgemäß immatrikuliert sein. Die Ausnahmen des Art. 48 Abs. 3 BayHSchG bleiben unberührt.
  • Eine erfolgreiche Zulassung erscheint in der persönlichen Leistungsübersicht mit der Prüfungsnummer 8x20, wobei x für den jeweiligen Schwerpunktbereich steht. Kontrollieren Sie die Zulassung ab Mitte August 2024.
  • Der Eintrag 8x02 bzw. 8x04 wird nach den Prüfungsterminen nicht mehr in der Leistungsübersicht erscheinen.
  • Studierende, die im Termin 2024/2 zur Notenverbesserung (Erstversuch 4,00 Punkte oder besser) antreten möchten, übersenden eine Kopie des Freischussnachweises (=Zulassungsvoraussetzung) per E-Mail (universitaetspruefung@jura.uni-muenchen.de) an das Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Schwerpunktklausur 2024/2:

Leitfaden für die Anmeldung zur Schwerpunktklausur 2024/2 (PDF, 256 KB)

06.06.2024:
Bitte beachten Sie den Hinweis zu den Hilfsmitteln für den Schwerpunkt 7

Termine

SemesterSchwerpunktklausurVorlesungszeitErste Juristische Staatsprüfung
2023/225.09.23 - 29.09.2316.10.23 - 09.02.2407.09.23 - 14.09.23
2024/125.03.24 - 28.03.2415.04.24 - 19.07.2406.03.24 - 13.03.24
2024/230.09.24 - 04.10.2414.10.24 - 07.02.2510.09.24 - 17.09.24
2025/131.03.25 - 04.04.2522.04.25 - 25.07.2505.03.25 - 12.03.25
2025/222.09.25 - 26.09.2513.10.25 - 06.02.2610.09.25 - 17.09.25
2026/104.03.26 - 11.03.26
2026/209.09.26 - 16.09.26
2027/1
2027/2

Sie wollen spätere Termine herausfinden? Diese sind für die Vorlesungszeit und für die Erste Juristische Staatsprüfung verfügbar.

Noch ein Hinweis zu den exakten Prüfungsterminen:

die genauen Prüfungstermine je Schwerpunkt können erst nach Anmeldeschluss festgelegt werden, da wir für die Festlegung die genauen Anmeldezahlen kennen müssen.

Die genauen Prüfungstermine werden wir hier nicht veröffentlichen. Alle angemeldeten Schwerpunktklausurteilnehmende werden per E-Mail zeitnah nach dem Anmeldeschluss über die Termine informiert.

Ablaufplan

PhaseTermin 2024/1Termin 2024/2
Anmeldung zur Schwerpunktklausur (online)01.12.23 - 15.02.2401.06.23 - 31.07.23
Veröffentlichung der genauen Prüfungstermine
(per E-Mail an alle angemeldeten Prüfungsteilnehmende)
im Laufe der KW 8im Lauf der KW 32
Zulassung zur Schwerpunktklausurca. Ende Feb 2024ca. Mitte August 2024
Termine der Schwerpunktklausuren25.03.24 - 28.03.2430.09.24 - 04.10.24
Veröffentlichung der Noten über LSF21.06.202418.12.2024
Versand der Schwerpunktzeugnisse05.07.202410.01.2025
Einsichtnahmedigital in der KW 28digital in der KW 3

Durchschnittsnoten

⌀ = Gesamtdurchschnitt; TN = Anzahl Gesamtteilnehmende; Erste Zahl = Anzahl Teilnehmende; Zweite Zahl = Durchschnitt
SPB2020/22021/12021/22022/12022/22023/12023/2
19,057 - 8,795 - 7,603 - 8,330 - 0,004 - 5,754 - 4,50
1.12 - 10,004 - 11,00
1.22 - 4,502 - 13,00
26,2957 - 6,0180 - 7,8859 - 6,4450 - 7,1915 - 6,4713 - 5,88
2.19 - 5,9410 - 8,50
2.249 - 7,2157 - 6,14
37,9542 - 8,3836 - 6,1441 - 7,2040 - 8,0042 - 7,1225 - 9,00
47,0440 - 7,5437 - 8,1139 - 6,7536 - 6,5650 - 6,5144 - 6,83
58,007 - 4,365 - 7,206 - 9,006 - 7,832 - 11,754 - 4,63
68,4328 - 9,1411 - 8,7722 - 8,558 - 9,3117 - 8,8815 - 9,20
76,6133 - 8,9233 - 7,9730 - 5,7033 - 8,6229 - 6,7626 -7,54
87,1120 - 6,8322 - 5,5531 - 8,1926 - 6,1530 - 8,0733 - 7,42
99,5723 - 9,0040 - 9,0131 - 9,3132 - 9,4730 - 10,2833 - 9,02
108,6371 - 6,9464 - 8,2965 - 6,9458 - 6,4358 - 7,5070 - 7,24
7,507,577,787,277,477,507,59
TN366327333327289339315

Die Durchschnittsnoten der Klausuren von 2018/2 bis 2023/2 finden Sie hier (PDF, 162 KB)

Ergebnisse der Schwerpunktklausur 2023/2

Anzahl der erreichten Noten über alle Schwerpunktbereiche

(Notenstufe; Anzahl; in % aller TN)