Die fortschreitende Digitalisierung stellt sowohl die strafprozessuale Praxis als auch das Recht vor völlig neue Herausforderungen: Digitale Beweismittel, aufgezeichnete Hauptverhandlungen und immense Datenmengen werfen komplexe rechtliche wie praktische Fragestellungen auf.
Die Tagung thematisiert diese Aspekte in vier Panels
- 1. Beweiswert des Digitalen
- 2. Der Umgang mit übergroßen (Daten-)Mengen
- 3. Die Bild- und Tonaufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
- 4. Strafprozessuale Prinzipien im digitalen Zeitalter)
und möchte Wissenschaft und Praxis in einen konstruktiven Dialog über „das Digitale“ im Strafprozess bringen.
Aufbauend auf Impulsvorträgen renommierter Expertinnen und Experten aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft sollen in gemeinsamen Diskussionen wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Lösungsansätze erarbeitet werden, um das Strafprozessrecht an die Anforderungen der digitalen Ära anzupassen.
Wir bitten um formlose Anmeldung zur Tagung bis spätestens 15. Januar 2025 per E-Mail an markus.abraham@uni-hamburg.de oder nina.schrott@jura.uni-muenchen.de. Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.
Zum Programm der Veranstaltung (PDF, 4.207 KB)
Rückfragen richten Sie bitte an Dr. Nina Schrott.