Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordneten sowie 14 externen Sachverständige an. (15.12.2025)
Prof. Dr. jur. Martin Burgi hat als Fazit seiner Stellungnahme Folgendes festgestellt:
"Bei der Weiterentwicklung der Beschaffungsstrukturen und des Vergaberechts mit dem Ziel einer verbesserten Krisentauglichkeit muss durchgehend im Auge behalten werden, dass insbesondere in Pandemiesituationen – und mehr als in herkömmlichen Beschaffungssituationen – die oberste Richtschnur sämtlicher Maßnahmen und Entscheidungen die staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes ist. Vor einer etwaigen Überregulierung ist zu warnen, weil Flexibilität, Entscheidungsfreude und teilweise auch Risikobereitschaft der Verantwortlichen auf allen staatlichen Ebenen ihrerseits wichtige Faktoren bei der Krisenbewältigung bilden."
Die Stellungnahme von Prof. Burgi finden Sie hier. (PDF, 636 KB)