Betriebsrat und Beschäftigtendatenschutz
© ALLAN RICHARD TOBIS
17. September 2026
RA Dr. Philipp Byers
Dentons
Inhalt
Bei dem Thema „Betriebsrat und Beschäftigtendatenschutz“ stellt sich regelmäßig die Frage, wie weit die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats reichen. Ebenfalls ist umstritten, ob eine Betriebsvereinbarung als datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm „eigenes“ Datenschutzrecht flankierend zur DSGVO setzen kann. Der Gesetzgeber bietet dem Betriebsrat beim Beschäftigtendatenschutz nicht nur Beteiligungsrechte, sondern stellt vielmehr auch klare Pflichten auf. Der Betriebsrat ist verpflichtet, mit den ihm anvertrauten Beschäftigtendaten datenschutzrechtskonform umgehen. Dabei stellt sich die Frage, ob eine umfassende Beteiligung des Betriebsrats beim Umgang mit Beschäftigtendaten nicht datenschutzrechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter eingreifen kann.
Gliederung
- Reichweite der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes
- Gestaltungsmöglichkeiten einer Betriebsvereinbarung als datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm
- Datenschutzrechtliche Pflichten des Betriebsrats nach § 79a BetrVG
- Beteiligung des Betriebsrats beim Umgang mit Beschäftigtendaten vs. Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter: Wo liegen die rechtlichen Grenzen?
Kurzvita Dr. Philipp Byers
Dr. Philipp Byers ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner am Standort München von Dentons. Er berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt hat Dr. Byers im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes und der HR-Compliance gesetzt. Er berät Unternehmen regelmäßig bei Verhandlungen über komplexe IT-Betriebsvereinbarungen, beim Umgang mit DSGVO-Betroffenenrechten sowie bei der Durchführung von Kontrollen am Arbeitsplatz. Daneben verfügt Dr. Byers über umfassende Erfahrungen bei der arbeits- und datenschutzrechtlichen Begleitung von internen Untersuchungen. Er ist Fachautor zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen und Referent bei vielen Seminaren und Fachtagungen. So hat Dr. Byers sein Praxishandbuch „Mitarbeiterkontrollen“ in der zweiten Auflage im Beck-Verlag veröffentlicht.