Allgemeinverbindlichkeit um jeden Preis? Zur Erstreikbarkeit der gemeinsamen Beantragung nach § 5 Abs. 1 TVG
15. Januar 2026
Dr. Felicia von Grundherr
Ubber Labour & Law
Inhaltsangabe
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen gewinnt in Zeiten des abnehmenden Organisationsgrades an Bedeutung. Die AVE setzt einen gemeinsamen Antrag der betroffenen Tarifvertragsparteien zwingend voraus. Der Vortrag untersucht, ob diese notwendige Mitwirkung des Tarifpartners durch Arbeitskampf erzwungen werden kann. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Tarifautonomie sowie die Rolle der Sozialpartner und der Außenseiter beleuchtet. Die große Praxisrelevanz dieser Fragen wird durch die zurückliegende (und wohl auch die bevorstehende) Tarifrunde im Handel belegt.
Gliederung
- Case Study
- Grundlagen der AVE
- Gemeinsame Beantragung der AVE als Streikziel
- Stand der gerichtlichen Auseinandersetzungen und Ausblick
Kurzprofil
- Studium der Rechtswissenschaften, an der Bucerius Law School, Hamburg
- Auslandssemester an der Singapore Management University, Singapur
- 1. Staatsexamen, Hamburg
- Promotion an der Bucerius Law School bei Prof. Matthias Jacobs („Die Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder gegenüber Beratern – Mit Aspekten zu Regressmöglichkeiten“, Nomos)
- Referendariat am OLG München mit Stationen in München und London
- 2. Staatsexamen, München
- Rechtsanwältin bei Allen Overy Shearman Sterling LLP (vormals Allen & Overy LLP)
- Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Seit Mai 2025: Rechtsanwältin / Partnerin bei Ubber Labour & Law
- Schwerpunkt der Tätigkeit: Beratung und Vertretung von Arbeitgebern im Tarif- und Arbeitskampfrecht