PD Dr. Clemens Latzel
05.08.2016
Leichtere Rechtsfindung mithilfe des EuGH, ZESAR 2016, 458–465
05.08.2016
Leichtere Rechtsfindung mithilfe des EuGH, ZESAR 2016, 458–465
Vorlagen an den EuGH werden als mühsam empfunden und deshalb gern vermieden – vor allem von deutschen Arbeitsgerichten. Dabei bedeutet es keinen großen Aufwand, um vom EuGH die Unionsrechtslage erklärt zu bekommen. Obendrein ist es effizient: Der EuGH klärt die Unionsrechtslage verbindlich und sorgt damit für Rechtssicherheit, sodass spätere (rückwirkende) Überraschungen vermieden werden. Wer lieber CILFIT zitiert und »durchentscheidet« schürt hingegen Rechtsunsicherheit und verpasst die Gelegenheit, die Rechtsprechung des EuGH mit zu prägen, statt sich von ihr widerwillig treiben zu lassen. »Ordentliche Unionsgerichte« gleich welcher Instanz fragen daher längst nicht mehr, wann sie vorlegen müssen, sondern, wann sie vorlegen sollten.
Ein Vorabentscheidungsersuchen ist schlicht eine Frage nach der Rechtslage anlässlich eines konkreten Falls – kein wissenschaftlicher Aufsatz und keine konkrete Normenkontrolle. Der EuGH beantwortet fast alles, was ihm vorgelegt wird. Er braucht nur einige Informationen: