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Lehrangebote
- Grundlagen des bürgerlichen Rechts – nur im Wintersemester
- Europäisches Kartellrecht – nur im Wintersemester
- Arbeitsrecht – nur im Sommersemester
- Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts – nur im Sommersemester (Hinweis: baut auf den Grundlagen des bürgerlichen Rechts auf; Wahl daher nur sinnvoll nach dem Besuch der Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Wintersemester bzw. mit entsprechenden Vorkenntnissen)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht – nur im Sommersemester
Jeweils 4 SWS. Es sind keine Vorkenntnisse im Fach Recht erforderlich (Ausnahme bei den Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts)
Leistungsnachweise
Jedes der oben aufgeführten Wahlpflichtmodule schließt mit einer 120min. Klausur (6 ECTS-Punkte) ab.
Die Klausuren werden jeweils nur in dem oben genannten Semester angeboten
Prüfungsstoff der Klausuren
Die Klausuren umfassen jeweils die in den Wahlpflichtmodulen behandelten Inhalte.
Informationsveranstaltungen
In den Semesterferien (in der Regel im März sowie im September) werden Informationsveranstaltungen zu den Wahlpflichtmodulen im Fach Recht angeboten.
Gerne können Sie sich bei Nachfragen zu den Terminen der Informationsveranstaltungen bzw. zu den Wahlpflichtmodulen selbst an Frau Küpper-Morawietz wenden.
Belegung der Lehrveranstaltung
Eine Belegung zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist nicht erforderlich.
Klausuranmeldung
Um an der Klausur teilnehmen zu können, ist eine fristgerechte Klausuranmeldung über das LSF zwingend erforderlich.
Weitere Informationen
- Vorlesungsmaterialien sowie weitere relevante Informationen (auch zu den Klausurterminen und den Klausuran-/abmeldezeiträumen) finden Sie bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen stets aktuell im LSF.
- Zudem können Sie sich bei weiteren Fragen jederzeit gerne an die Lehrpersonen sowie bei organisatorischen Fragen zusätzlich auch an Frau Küpper-Morawietz wenden.