Lehrangebot
Privatrecht – nur im Wintersemester (nach PO1: 3. Fachsemester)
- Grundkurs Privatrecht (4 SWS)
- ergänzend auf freiwilliger Basis: Tutorium zum Privatrecht (2 SWS)
Privat- und Urheberrecht – nur im Sommersemester (nach PO: 4. Fachsemester)
- Übung Privat- und Urheberrecht (2 SWS)
- ergänzend auf freiwilliger Basis: Tutorium zum Privat-, Handels- und Gesellschaftsrecht (2 SWS) – nur privatrechtlicher Teil (ca. erste Semesterhälfte)
Öffentliches Recht und Strafrecht – nur im Wintersemester (nach PO: 5. Fachsemester)
- Vorlesung Öffentliches Recht und Strafrecht (2 SWS)
Leistungsnachweise
Zu Privatrecht
- 120-min. Klausur zum Grundkurs Privatrecht (6 ECTS-Punkte); Ende des Wintersemesters
Zu Privat- und Urheberrecht
- 60-min. Klausur zur Übung Privat- und Urheberrecht (3 ECTS-Punkte); Ende des Sommersemesters
Zu Öffentliches Recht und Strafrecht
- 60-min. Klausur zur Vorlesung Öffentliches Recht und Strafrecht (3 ECTS-Punkte); Ende des Wintersemesters
Prüfungsstoff der Klausuren
Alle oben aufgeführten Klausuren umfassen jeweils die Inhalte, die in den dazugehörigen Vorlesungen und Übungen (soweit jeweils angeboten) gelehrt wurden.
Belegung der Lehrveranstaltung
Eine Belegung zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist nicht erforderlich.
Klausuranmeldung
Um an den Klausuren teilnehmen zu können, ist eine fristgerechte Klausuranmeldung über das LSF zwingend erforderlich.
Weitere Informationen
- Vorlesungsmaterialien sowie weitere relevante Informationen (auch zu den Klausurterminen und den Klausuran-/abmeldezeiträumen) finden Sie bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen stets aktuell im LSF.
- Zudem können Sie sich bei weiteren Fragen jederzeit gerne an die Lehrpersonen sowie bei organisatorischen Fragen zusätzlich auch an Frau Küpper-Morawietz wenden.