Überblick über die Ausbildung im Fach Recht für Lehramt Gymnasium

Lehrangebot

Privatrecht – nur im Wintersemester (nach PO1: 5. Fachsemester)

  • Vorlesung Privatrecht (3 SWS)
  • Übung Privatrecht (2 SWS)
  • ergänzend auf freiwilliger Basis: Tutorium zum Privatrecht (2 SWS)

Handels- und Gesellschaftsrecht – nur im Sommersemester (nach PO: 8. Fachsemester; wir empfehlen auch das 6. Fachsemester)

  • Vertiefungsübung Privatrecht (2 SWS) - Fortsetzung zur Vorlesung Privatrecht im Wintersemester (daher Besuch erforderlich, zumindest bis der Stoff aus dem Skript Privatrecht zu Ende besprochen ist)
  • Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht (2 SWS)
  • Übung Handels- und Gesellschaftsrecht (2 SWS)
  • ergänzend auf freiwilliger Basis: Tutorium zum Privat-, Handels- und Gesellschaftsrecht (2 SWS)

Öffentliches Recht und Strafrecht – nur im Wintersemester (nach PO: 9. Fachsemester)

  • Vorlesung Öffentliches Recht und Strafrecht (2 SWS)

Urheberrecht – nur im Sommersemester (auf freiwilliger Basis und ohne Leistungsnachweis)

  • Besuch des urheberrechtlichen Teils der Übung Privat- und Urheberrecht (2 SWS; ca. zweite Semesterhälfte), die an sich für das Lehramt Realschule angeboten wird.
  • Grund der Empfehlung: Nach dem Lehrplan ist auch an Gymnasien in kleinerem Umfang Urheberrecht zu unterrichten.

Examensvorbereitung – im Wintersemester bzw. Sommersemester (im Semester vor Ihrem Examen, kein Leistungsnachweis)

  • Für eine optimale Vorbereitung auf die Examensprüfung im Fach Recht wird der Besuch des Examenscolloquiums sehr empfohlen.
  • Das Examenscolloquium wird jedes Semester (also sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester) angeboten und umfasst den für das Examen relevanten Prüfungsstoff (d.h. vorrangig Privatrecht, aber auch Handels- und Gesellschaftsrecht, soweit examensrelevant).

Leistungsnachweise

Zu Privatrecht

  • 60-min. Klausur zur Vorlesung Privatrecht (3 ECTS-Punkte)
  • 120-min. Klausur zur Übung Privatrecht (6 ECTS-Punkte)

Beide Klausuren werden in der Übung Privatrecht (Wintersemester) geschrieben.

Zu Handels- und Gesellschaftsrecht

  • 60-min. Klausur zur Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht (3 ECTS-Punkte)
  • 120-min. Klausur zur Übung Handels- und Gesellschaftsrecht (6 ECTS-Punkte)

Beide Klausuren werden in der Übung Handels- und Gesellschaftsrecht (Sommersemester)
geschrieben.

Zu Öffentliches Recht und Strafrecht

  • 60-min. Klausur (3 ECTS-Punkte, Wintersemester)

Prüfungsstoff der Klausuren

Alle oben aufgeführten Klausuren umfassen jeweils die Inhalte, die in den dazugehörigen Vorlesungen und (soweit angeboten) Übungen gelehrt wurden.

Belegung der Lehrveranstaltungen

Eine Belegung zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist nicht erforderlich.

Klausuranmeldung

Um an den Klausuren teilnehmen zu können, ist eine fristgerechte Klausuranmeldung über das LSF zwingend erforderlich.

Weitere Informationen

  • Vorlesungsmaterialien sowie weitere relevante Informationen (auch zu den Klausurterminen und den Klausuran-/abmeldezeiträumen) finden Sie bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen stets aktuell im LSF.
  • Zudem können Sie sich bei weiteren Fragen jederzeit gerne an die Lehrpersonensowie bei organisatorischen Fragen zusätzlich auch an Frau Küpper-Morawietz wenden.