Überblick über die Ausbildung im Fach Recht für BWL und WiPäd. I+II

Lehrangebot

  • Wintersemester nach PO: 1. Fachsemester
    • Vorlesung Privatrecht (3 SWS)
    • ergänzend auf freiwilliger Basis: Tutorium zum Privatrecht (2 SWS)
  • Sommersemester (nach PO: 2. Fachsemester)
    • Vertiefungsübung Privatrecht (2 SWS) = Fortsetzung und Übung zur Vorlesung Privatrecht im WS
    • Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht (2 SWS)
    • Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht (2 SWS)
    • ergänzend auf freiwilliger Basis: Tutorium zum Privat-, Handels- und Gesellschaftsrecht (2 SWS)

Leistungsnachweis

60-min. Klausur (6 ECTS-Punkte)

  • Nach der PO: Ende des Sommersemester (d.h. Ende des 2. Fachsemesters)
  • Wird am Ende eines jeden Semesters angeboten (also Ende Sommersemester und Ende Wintersemester)
  • Hinweis für diejenigen, die die Klausur erst Ende des Wintersemester mitschreiben:

Im Wintersemester bieten wir die folgenden Übungen an, deren Besuch allen empfohlen wird, die die Klausur erst Ende des Wintersemesters schreiben: Übung Privatrecht für Wiederholer (2 SWS), Übung Handels- und Gesellschaftsrecht für Wiederholer (2 SWS)

Prüfungsstoff

Die Klausur umfasst sowohl Privatrecht als auch Handels- und Gesellschaftsrecht, d.h. den Stoff, der in den Vorlesungen und Übungen zum Privat- sowie Handels- und Gesellschaftsrecht gelehrt wurde (entspricht den Inhalten der beiden Vorlesungsskripte zum Privatrecht sowie zum Handels- und Gesellschaftsrecht).

Belegung der Lehrveranstaltung

Eine Belegung zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist nicht erforderlich.

Klausuranmeldung

Um an der Klausur teilnehmen zu können, ist eine fristgerechte Klausuranmeldung über das LSF zwingend erforderlich.

Weitere Informationen

  • Vorlesungsmaterialien sowie weitere relevante Informationen (auch zum Klausurtermin und den Klausuran-/abmeldezeiträumen) finden Sie bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen stets aktuell im LSF.
  • Zudem können Sie sich bei weiteren Fragen jederzeit gerne an die Lehrpersonen sowie bei organisatorischen Fragen zusätzlich auch an Frau Küpper-Morawietz wenden.