Studienprogramm

Details zum aktuellen Lehrprogramm
Auf dieser Seite finden Sie nur allgemeine Informationen zum Studienprogramm "Rechtswissenschaften als Nebenfach".

Das konkrete Veranstaltungsprogramm des jeweiligen Semesters (Kurse, Termine und Orte von Veranstaltungen, Lehrkräfte und detaillierte Beschreibungen zu den jeweiligen Kursen) finden Sie im LSF, dem Online-Vorlesungsverzeichnis der LMU!

Aktuell informiert bleiben und nichts verpassen!
Für alle eingeschriebenen Studierenden des Studiengangs "Rechtswissenschaften als Nebenfach" (auch höhere Semester) wurde das Studieninformations-Moodle-Kurs RAN eingerichtet. Wer dort angemeldet ist, erhält automatisch per Mail alle wichtigen Infos (Ablauf und Modi des Semesters, Fristen zur Belegung der Lehrveranstaltungen und zu Prüfungsanmeldungen, Bekanntmachungen zu kurzfristigen Änderungen und Veranstaltungsankündigungen).

Deshalb jetzt im Moodle-Kurs anmelden und nichts mehr verpassen. Verwenden Sie argumentum_ad_absurdum als Einschreibeschlüssel.

Informationen zum Studienprogramm

Rechtswissenschaften als Nebenfach kann mit zahlreichen Hauptfächern kombiniert werden. Auf der zentralen Übersichtsseite der LMU finden Sie eine Auflistung aller möglichen Kombinationen.

Die Aufnahme des Studiums BA-Recht als Nebenfach ist nur im Wintersemester möglich. Das NF Recht ist für das kommende WS 2024/25 örtlich zulassungsbeschränkt. Bitte informieren Sie sich bei der Studentenkanzlei hinsichtlich der Einschreibefristen!

Bei der Kombination des BA-Nebenfachs Recht mit einem örtlich zulassungsbeschränkten BA-Hauptfach müssen sich Interessenten für beide Fächer bewerben.

  • Bitte beachten Sie die Fristen zur Einschreibung.
  • Ort der Immatrikulation: Universitätshauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München.
  • Gruppeneinteilung: Es erfolgt eine Einteilung in verschiedene Gruppen. Beachten Sie den Aushang sowie die Ausschilderung am Haupteingang.
  • Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer sowie auf der Website der LMU.

Im ersten und zweiten Fachsemester des Bachelor-Nebenfachstudiums der Rechtswissenschaften werden allgemeine Grundlagen vermittelt, die eine spätere Spezialisierung in Schwerpunktbereichen ab dem dritten Semester ermöglichen sollen.

Eine zusammenfassende Darstellung des Studiengangs "Rechtswissenschaften als Nebenfach" für Studienanfänger finden Sie als Präsentation zum Download.

Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Modulen finden Sie im Modulhandbuch weiter unten auf dieser Seite. Die konkreten Lehrveranstaltungen sind für immatrikulierte Studierende im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF) kommentiert.

Pflichtveranstaltungen im 1. Fachsemester (Wintersemester)

  • Modul P 1.1: Vorlesung: Einführung in das Recht für Nebenfachstudierende
  • Modul P 1.2: Vorlesung: Deutsche Rechtsgeschichte
  • Modul P 2.1: Grundkurs Zivilrecht für Bachelorstudierende

Pflichtveranstaltungen im 2. Fachsemester (Sommersemester)

  • Modul P 2.2: Grundkurs Öffentliches Recht
  • Modul P 3.1: Vorlesung: Juristische Methodenlehre und Argumentation
  • Modul P 3.2: Vorlesung: Rechtssoziologie

Ab dem dritten Fachsemester ermöglicht das Bachelor-Nebenfachstudiums der Rechtswissenschaften eine Spezialisierung in 5 bzw. 6 Schwerpunktbereichen. ermöglichen sollen. Dabei sollen laut Prüfungs- und Studienordnung zwei Wahlpflichtmodule pro Semester absolviert werden.

Die Teilnahme an Seminaren (sogenannten Profilmodulen, siehe unten!) ab dem 4. Fachsemester setzt den erfolgreichen Abschluss der entsprechenden Basismodule voraus.

Eine zusammenfassende Darstellung der Wahlmöglichkeiten im Studiengang „Rechtswissenschaften als Nebenfach“ für Studierende ab dem 3. Fachsemester finden Sie als Präsentation zum Download.

Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Modulen finden Sie im Modulhandbuch weiter unten auf dieser Seite. Die konkreten Lehrveranstaltungen sind für immatrikulierte Studierende im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF) kommentiert.

Wahlstudienprogramm im 3. Fachsemester (Wintersemester)

  • Modul WP 1: Basismodul Arbeitsrecht (6 ECTS)
    • Einführung in das Arbeitsrecht Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Individual-Arbeitsrecht Übung (3 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 2: Basismodul Europarecht (6 ECTS)
    • Einführung in das Europarecht Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Einführung in das Europarecht Übung (3 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 3: Basismodul Internationales Recht (6 ECTS)
    • Internationales Wirtschaftsrecht Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Internationales Wirtschaftsrecht Übung (3 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 4: Basismodul Medienrecht (6 ECTS)
    • Einführung in das Medienrecht Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Einführung in das Medienrecht Übung (3 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 5: Basismodul Völkerrecht (6 ECTS)
    • Einführung in das Völkerrecht Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Einführung in das Völkerrecht Übung (3 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 6: Basismodul Zivilrecht (6 ECTS)
    • Bürgerliches Recht Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Bürgerliches Recht Übung (3 ECTS, 2 SWS)

Wahlstudienprogramm im 4. Fachsemester (Sommersemester)

  • Modul WP 7: Aufbaumodul Arbeitsrecht (6 ECTS)
    • Kollektives Arbeitsrecht Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Kollektives Arbeitsrecht Übung (3 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 8: Aufbaumodul Europarecht (6 ECTS)
    • Vertiefung Europarecht Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Vertiefung Europarecht Übung (3 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 9: Aufbaumodul Internationales Recht (6 ECTS)
    • Völkerrecht II Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Völkerrecht Vertiefung Übung (3 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 10: Aufbaumodul Medienrecht (6 ECTS)
    • Öffentliches Medienrecht Übung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Urheberrecht Übung (3 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 11: Aufbaumodul Völkerrecht (6 ECTS)
    • Internationale Menschenrechte Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Internationale Menschenrechte Vorlesung Übung (3 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 12: Aufbaumodul Zivilrecht (6 ECTS)
    • Privates Wirtschaftsrecht Vorlesung (3 ECTS, 2 SWS)
    • Privates Wirtschaftsrecht Übung (3 ECTS, 2 SWS)

Die Teilnahme an Seminaren (sogenannten Profilmodulen) ab dem 4. Fachsemester setzt den erfolgreichen Abschluss der entsprechenden Basismodule voraus.

Eine zusammenfassende Darstellung der Wahlmöglichkeiten im Studiengang „Rechtswissenschaften als Nebenfach“ für Studierende ab dem 3. Fachsemester finden Sie als Präsentation zum Download.

Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Modulen finden Sie im Modulhandbuch weiter unten auf dieser Seite. Die konkreten Lehrveranstaltungen sind für immatrikulierte Studierende im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF) kommentiert.

  • Modul WP 13: Profilmodul Seminar Arbeitsrecht (6 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 19: Seminar Aktuelle Probleme im Arbeitsrecht (6 ECTS, 2 SWS)

  • Modul WP 14: Profilmodul Seminar Europarecht (6 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 20: Seminar Aktuelle Probleme im Europarecht (6 ECTS)

  • Modul WP 15: Profilmodul Internationales Recht (Vorlesung und Übung „Aktuelle Internationale Probleme“ 6 ECTS)
  • Modul WP 21: Seminar Aktuelle Probleme im Internationalen Recht (6 ECTS)

  • Modul WP 16: Profilmodul Seminar Medienrecht (6 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 22: Seminar Aktuelle Probleme im Medienrecht (6 ECTS, 2 SWS)

  • Modul WP 17: Profilmodul Seminar Völkerrecht (6 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 23: Seminar Aktuelle Probleme im Völkerrecht (6 ECTS, 2 SWS)

  • Modul WP 18: Profilmodul Seminar Zivilrecht (6 ECTS, 2 SWS)
  • Modul WP 24: Seminar Aktuelle Probleme im Zivilrecht (6 ECTS, 2 SWS)

Die Teilnehmenden der Studienreise nach Georgien (Februar 2024) berichten von ihren Erfahrungen und Eindrücken. Reisebericht (PDF, 284 KB)

Hier finden Sie das Modulhandbuch (PDF, 534 KB) für den Studiengang B.A. Recht als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten. Dieses beinhaltet die Modulbeschreibungen der Pflicht- und Wahlpflichtmodule.

Nach der Genehmigung der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang B.A. Rechtswissenschaften als Nebenfach ist diese von der Rechtsabteilung der Universität auch offiziell bekanntgemacht worden und als Download verfügbar (PDF, 142 KB).

FAQ zum Studienprogramm

Das NF Recht ist für das kommende WS 2024/25 örtlich zulassungsbeschränkt. Bitte informieren Sie sich bei der Studentenkanzlei hinsichtlich der Einschreibefristen!

Wir haben keinen Einfluss auf das Zulassungsverfahren. Sie können sich nur im folgenden Jahr bewerben. Eine Bewerbung nach dem 15. Juli ist nicht möglich.

Eine Ausnahme hiervon besteht für Studierende des Studienganges Rechtswissenschaften im Hauptfach (Staatsexamen). Wenn Sie vier Leistungen aus dem Hauptfach Jura vorweisen können, welche den Ansprüchen der Leistungen des Nebenfaches der ersten beiden Semester (Pflichtmodule) entsprechen, können Sie gegebenenfalls direkt ins dritte Fachsemester eingestuft werden und müssen sich dann nur noch bei der Studentenkanzlei immatrikulieren.

Beachten Sie aber, dass Sie dann mindestens vier Leistungen anerkennen müssen, welche die Noten der ersten beiden Semester abdecken. Hierfür müssen Sie ihre Punkteleistungen des Hauptfaches vorlegen, welche dann in ein Notensystem von 1,0 bis 5,0 umgerechnet werden.

Zur Hochstufung ist die Anrechnung verpflichtend. Sie können ergo nicht in das dritte Semester immatrikuliert werden, weil die Noten theoretisch vorliegen würden, Sie sich diese aber nicht anrechnen lassen möchten. Zur Anrechnung wenden Sie sich an Kristin Neumann.

Nein. Das Studienfach beginnt grundsätzlich nur im Wintersemester. Auch eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester hin möglich. Etwas anderes gilt nur für die Fälle, dass eine Hochstufung aufgrund bereits erbrachten Leistungen in das 4. Fachsemester erfolgen kann. Hierfür müssen jedoch sechs anerkennungsfähige Leistungen vorliegen.

Nein. An der LMU wird Rechtswissenschaften nur als Hauptfach (Staatsexamen) oder als Nebenfach (Bachelor) angeboten. Das Nebenfach umfasst 60 ECTS Punkte (1/3 eines Bachelorstudiums) und muss mit einem Hauptfach kombiniert werden. Es ist nicht möglich, an der LMU einen Bachelor in Rechtswissenschaften zu absolvieren. Hierfür empfehlen wir Ihnen die Fernuniversität Hagen und die Europa Universität Viadrina (Frankfurt am Main). Das Nebenfach Recht kann ergo nicht isoliert studiert werden.

Ja. Hierfür müssen Sie als Studierender eines Doppelstudiums immatrikuliert sein.

Ja. Die Studiengänge Rechtswissenschaften auf Staatsexamen und Recht als Nebenfach auf Bachelor sind voneinander unabhängig und different. Sie können sogar Leistungen Ihres vorherigen Jurastudiums nach Absprache anrechnen lassen.

Im Hauptfach ist es möglich ein Staatsexamen zu absolvieren. Dies ermöglicht Ihnen in Folge z.B. als Anwalt, Staatsanwalt oder Richter tätig zu werden (wenn Sie beide Staatsexamina bestanden haben).

Im Nebenfach ist die Absolvierung des Staatsexamens unmöglich. Auch haben Sie allein durch das Nebenfach noch keinen vollwertigen Bachelor.

Das Nebenfach Jura deckt nur wenige Rechtsbereiche ab und vermittelt viel mehr einen Überblick über die juristische Vorgehensweise. Weiter haben Sie im B.A. Nebenfach Recht ab dem 3. Fachsemester die Möglichkeit, sich auf Fachbereiche zu spezialisieren.

Das Studium ist auf fünf Semester konzipiert. Es ist daher evident, dass die Leistungen keinesfalls jener des Hauptfaches gleichen, welches auf mindesten acht Semester konzipiert ist.

Das Themengebiet Strafrecht wird zudem überhaupt nicht abgedeckt.

Nein. Das Studienfach beginnt grundsätzlich nur im Wintersemester. Auch eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester hin möglich. Etwas anderes gilt nur für die Fälle, dass eine Hochstufung aufgrund bereits erbrachten Leistungen in das 4. FS erfolgen kann. Hierfür müssen jedoch sechs anerkennungsfähige Leistungen vorliegen.

Ja. Die Studiengänge Rechtswissenschaften auf Staatsexamen und Recht als Nebenfach auf Bachelor sind voneinander unabhängig und different. Sie können sogar Leistungen Ihres vorherigen Jurastudiums nach Absprache anrechnen lassen.

Schicken Sie uns für die Anrechnung einen Antrag mit den erbrachten Noten als Scan sowie eine Übersicht über den Kursinhalt (Website, Syllabus) an ba-recht@jura.uni-muenchen.de.

Wir lassen Ihnen in Folge einen Anerkennungsvorschlag zukommen, den Sie annehmen oder ablehnen können.

Anerkannte Leistungen sind fix und können nicht mehr durch spätere Kurse ersetzt werden oder umgekehrt. Wir lassen Ihnen vor der endgültigen Anerkennung zunächst einen Anerkennungsvorschlag mit Note zukommen, den Sie annehmen oder ablehnen können.

Größtenteils Nein. Eine Ausnahme hiervon besteht nur für die Kurse Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie. Sprechen Sie sich zudem mit der Studienberatung des Hauptfaches ab.

Ein Profilmodul darf erst dann belegt werden, wenn das dazugehörige Basismodul erfolgreich absolviert wurde.

Die maximale Studienzeit des Nebenfachs richtet sich nach der Prüfungsordnung Ihres Hauptfachs. Ein Studium über die vorgesehenen fünf Semester hinaus ist möglich. Informieren Sie sich hier bitte bei Ihrem Hauptfach über die maximale Studienzeit.

Ja, Sie können das Studium auch in nur vier Semestern absolvieren.
Hierfür können Sie bspw. im dritten Semester drei Basismodule belegen und im vierten Semester drei Aufbaumodule. Alternativ auch drei Basismodule und drei Profilmodule im vierten Semester. Es sind die verschiedensten Kombinationsmöglichkeiten denkbar.

Bitte beachten Sie jedoch: Ein Profilmodul darf erst dann belegt werden, wenn das dazugehörige Basismodul erfolgreich bestanden wurde!

Das Studium gilt dann als erfolgreich absolviert, wenn es mit 60 ECTS Punkten und zehn Leistungen abgeschlossen wurde.

Das Abschlusszeugnis können Sie unter ran@jura.uni-muenchen.de beantragen.

Darüber hinaus werden die Leistungen automatisch an das Prüfungsamt Ihres Hauptfaches übermittelt.

Leistungen können aus einem vorherigen Studium (z.B. Jurastudium) oder aber aus einem Auslandsstudium (z.B. Erasmus) können bis zu einem Umfang von 60 ECTS-Punkten (ergo gesamtes Nebenfach-Studium) angerechnet werden.

Vor dem Studienbeginn erworbene Leistungen mit Notenstufen: Bei Gleichwertigkeit mit Modulen / Teilmodulen des B.A. Recht erfolgt die Notenübernahme unproblematisch durch das Prüfungsamt.

Vor dem Studienbeginn erworbene Leistungen mit anderen Bewertungsskalen (z.B. Staatsexamensstudium Rechtswissenschaft mit Punkteskala von 0 bis 18 Punkten): Der Prüfungsausschuss hat mittels Beschluss die Entscheidung zum Umrechnungsmodus.

Während des Studiums (z.B. bei Auslandsaufenthalt)erworbene Leistungen: Vor Kursbelegung wird die Rücksprache mit der Fachstudienberatung empfohlen, um die Anrechenbarkeit vorab zu klären.

Schicken Sie uns für die Anrechnung einen Antrag mit den erbrachten Noten (Zeugnisse/Transcript/Scheine) als Scan sowie eine Übersicht über den Kursinhalt (Website, Syllabus) an ba-recht@jura.uni-muenchen.de.

Wir lassen Ihnen in Folge einen Anerkennungsvorschlag zukommen, den Sie (auch teilweise) annehmen oder ablehnen können.

Anerkannte Leistungen sind fix und können nicht mehr durch spätere Kurse ersetzt werden oder umgekehrt. Wir lassen Ihnen vor der endgültigen Anerkennung zunächst einen Anerkennungsvorschlag mit Note zukommen, den Sie annehmen oder ablehnen können.

Ja. Hierfür sprechen Sie sich aber bitte bereits vor Antritt des Auslandssemesters unter Nennung der gewünschten Kurse mit uns ab. Gemeinsam können wir Kurse heraussuchen, die anrechenbar sind.