Aufbaustudium in den Grundzügen des Deutschen Rechts

Hinweise:

Inhalt und Ablauf des Studiums richten sich nach der Prüfungsordnung (PDF, 75 KB) vom 22. September 2006. Weitere Informationen zum Ablauf des Studiums entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Link.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen zwei Anträge stellen, und zwar

Die Anträge müssen bis zum 15. Juli eingehen. Näheres zum Bewerbungsverfahren finden Sie in den Hinweisen zum Zulassungsverfahren für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber.
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Abschluss sollten den Antrag (PDF, 61 KB)ebenfalls bis zum 15. Juli mit allen Unterlagen in beglaubigter Form an den Dekan schicken. Das Zulassungschreiben des Dekans muss bei der Einschreibung in der Studentenkanzlei vorgelegt werden. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Studentenkanzlei, wann die Einschreibung für das Wintersemester stattfindet und welche weiteren Unterlagen Sie benötigen.

Alle Studierenden müssen jedes Semester Beiträge für das Studentenwerk entrichten.

Ablauf des Aufbaustudiums in den Grundzügen des Deutschen Rechts sowie Merkblätter und Vordrucke

Der Ablauf des Aufbaustudiums, der Erwerb der erforderlichen Leistungsnachweise und die Magisterprüfung richten sich nach der Prüfungsordnung vom 19. November 1990, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. September 2006.

Auskünfte zum Aufbaustudium erhalten Sie von der Studienberatung des Magister- und Promotionsamts der Juristischen Fakultät.

Zu Beginn des Wintersemesters wird als Blockveranstaltung eine "Einführung in das Studium" abgehalten. Die Teilnahme daran wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern dringend empfohlen, da wichtige Fragen zum Studium angesprochen werden. Ort und Zeit der Veranstaltung werden im Internet auf der Seite für den Aufbaustudiengang unter "Aktuelles für das Wintersemester" bekanntgegeben.

Die Betreuerin oder der Betreuer während des Aufbaustudiums wird von dem Dekan bestellt. Dazu erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Registrierung ein Formblatt, auf dem sie angeben können, in welchem Bereich sie die Magisterarbeit schreiben möchten. Falls schon Kontakt mit einer Professorin oder einem Professor aufgenommen wurde oder eine Betreuungszussage vorliegt, muss dies ebenfalls angegeben werden. Die Bestellung der Betreuer erfolgt dann im Laufe des ersten Semesters.

Das Aufbaustudium dauert zwei Semester. Es kann nur im Wintersemester begonnen werden.
Das Aufbaustudium hat die Grundzüge des Deutschen Rechts - nämlich Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht - zum Inhalt. Eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet ist nur durch die Wahl des Seminars, der besuchten Lehrveranstaltungen und des Themas für die Magisterarbeit möglich.
Der Besuch folgender Veranstaltungen ist obligatorisch:

Wintersemester:

  • Vorlesung Bürgerliches Recht für Ausländerinnen und Ausländer
  • Vorlesung Öffentliches Recht für Ausländerinnen und Ausländer
  • Vorlesung Strafrecht für Ausländerinnen und Ausländer

Sommersemester:

  • ein Seminar nach Wahl des Studierenden

In allen vier Veranstaltungen müssen Leistungsnachweise erbracht werden. In den Vorlesungen ist dafür die Teilnahme an der Abschlussklausur erforderlich. Die Voraussetzungen für den Leistungsnachweis im Seminar werden von dem jeweiligen Professor bzw. der jeweiligen Professorin festgelegt; in der Regel werden ein schriftlich ausgearbeitetes Referat und dessen mündlicher Vortrag verlangt.

Falls Sie von der Möglichkeit, eine Vorlesung und das Seminar durch die Teilnahme an einem Grundkurs zu ersetzen, Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte vorher an die Studienberatung.

Eine Anmeldung zu den Vorlesungen für Ausländerinnen und Ausländer ist - wie allgemein bei Vorlesungen - nicht erforderlich.

Neben diesen Pflichtveranstaltungen müssen in den beiden Semestern so viele zusätzliche Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare) besucht werden, dass sich einschließlich der Pflichtvorlesungen für Ausländerinnen und Ausländerund des Seminars eine Gesamtzahl von mindestens 24 Semesterwochenstunden für die beiden Semester zusammen ergibt. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Veranstaltungen möglichst gleichmäßig auf die beiden Semester verteilen, also im Idealfall 12 Wochenstunden im Wintersemester und 12 Wochenstunden im Sommersemester.

Diese zusätzlichen Veranstaltungen wählt die/der Studierende entsprechend ihrer/seiner Interessen aus dem Vorlesungsverzeichnis der Fakultät aus.

Die Ausgabe des Themas der Magisterarbeit durch die Betreuerin oder den Betreuer erfolgt nach dem Ende des ersten Semesters und vor dem Ende des zweiten Semesters, d.h. zwischen dem 1. April und dem 30. September. Die Betreuerin oder der Betreuer muss die Ausgabe dem Magisteramt schriftlich mitteilen; mit Eingang dieser Mitteilung im Magisteramt beginnt die Viermonatsfrist für die Anfertigung der Magisterarbeit zu laufen. Diese Frist kann auf begründeten Antrag hin um höchstens zwei Monate verlängert werden.
Vier Monate nach Ausgabe des Themas muss die oder der Studierende zwei gebundene Exemplare der Magisterarbeit in deutscher Sprache zusammen mit einem USB-Stick mit der elektronischen Version der Arbeit im Magisteramt einreichen; außerdem ist die eidesstattliche Versicherung gemäß § 6 Abs. 4 PrüfO beizufügen. Die Erklärung darf nicht in die Magisterarbeit eingebunden sein. Hier finden Sie den Vordruck für die Versicherung (PDF, 73 KB) sowie ein Titelblattmuster (PDF, 75 KB).
Die Länge der Magisterarbeit soll 50 Seiten nicht überschreiten. Bitte lesen Sie unbedingt das Merkblatt "Hinweise zur Anfertigung und Einreichung der Magisterarbeit (PDF, 278 KB)“, das Sie hier ausdrucken können oder im Magisteramt erhalten. Außerdem wird am Anfang des Sommersemesters eine zweistündige Veranstaltung angeboten, in der Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten und zu den Formalien für die Magisterarbeit gegeben werden.
Die Magisterarbeit wird von dem Betreuer als Erstgutachter und von einem weiteren Professor als Zweitgutachter bewertet. Für die Bewertung stehen nach der Prüfungsordnung insgesamt sechs Monate zur Verfügung. Der Erstgutachter kann die Arbeit einmal zur Nachbesserung zurückgeben.

Stoff der mündlichen Prüfung sind Grundzüge aus den drei Gebieten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht. In einem dieser drei Bereiche muss die Kandidatin oder der Kandidat ein Spezialgebiet wählen, das dann anstelle der Grundzüge geprüft wird.

Wird zum Beispiel aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts das Familienrecht als Spezialgebiet gewählt, so wird statt der Grundzüge des Bürgerlichen Rechts nur Familienrecht geprüft.

Die mündliche Prüfung findet grundsätzlich am Ende der Vorlesungszeit des zweiten Semesters statt. Bitte beachten Sie die Informationen unter "Aktuelles für das Sommersemester".

Die Prüfungen finden in den Dienstzimmern der jeweiligen Prüfenden statt; die Namen der Prüfenden werden der Kandidatin oder dem Kandidat vom Magisteramt mitgeteilt.
Der Anmeldung zur mündlichen Prüfung sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • schriftlicher Antrag an den Dekan auf Zulassung zur mündlichen Prüfung mit Erklärung über das gewählte Spezialgebiet,
  • Nachweis der Immatrikulation zum Aufbaustudium,
  • Belegblatt zum Nachweis des ordnungsgemäßen Ablaufs des Aufbaustudiums,
  • Leistungsnachweise aus den drei Vorlesungen für Ausländerinnen und Ausländer und dem Seminar.

Falls Sie den Seminarschein noch nicht befügen können, weil Sie Ihr Referat nach dem Termin für die Anmeldung erhalten, legen Sie bitte eine Bestätigung über die Teilnahme bei. Einen Vordruck dafür erhalten Sie im Magisteramt.

Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wird eine spezielle Vorlesung angeboten, welche die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit der Prüfungssituation vertraut machen soll. In Gesprächen über Themen aus den drei Prüfungsgebieten soll dabei die freie Rede zu juristischen Themen geübt und der mündliche Ausdruck verbessert werden.

Aktuelles für das Sommersemester 2024

Die Vorlesungen des Sommersemesters beginnen am Montag, 15. April 2024. Letzter Vorlesungstag ist der 19. Juli 2024.
Vorlesungsfrei ist im Sommersemester an den gesetzlichen Feiertagen.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten, nämlich Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr, und kommen Sie nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen oder nach vorheriger telefonischer Anmeldung außerhalb dieser Zeiten.

Wenn Sie eine Pflichtklausur des Wintersemesters nicht bestanden haben, können Sie diese Klausur am Anfang des Sommersemesters an dem nachstehend genannten Termin noch einmal schreiben. Vor den Klausuren findet im Rahmen der Veranstaltung "Vorbereitung auf die mündliche Prüfung" jeweils eine Wiederholungsstunde statt, die auf die Klausur vorbereiten soll.

Bitte melden Sie sich zu den Klausuren per E-Mail an. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist möglich.
Die Wiederholungsklausuren finden zu den folgenden Terminen statt:

Öffentliches Recht:

Strafrecht:

Zivilrecht:

Die Klausuren finden als online-Hausarbeiten statt.
Wenn Sie an den Wiederholungsprüfungen teilnehmen wollen, schreiben Sie bitte im Zeitraum vom (wird noch festgelegt) eine E-Mail an Frau Ndrenika mit der Angabe, welche der Klausuren Sie wiederholen wollen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie im Sommersemester ein Seminar besuchen und einen Seminarschein erwerben müssen. Außerdem müssen Sie so viele Veranstaltungen besuchen, dass Sie einschließlich der Pflichtveranstaltungen des Wintersemesters (ohne Tutorien) auf insgesamt 24 SWS für die beiden Semester kommen.

Bitte besuchen Sie unbedingt diese Veranstaltung, in der Hinweise für das Abfassen der Magisterarbeit gegeben werden. Neben den Grundsätzen des wissenschaftlichen Arbeitens werden auch Formalien, wie das richtige Zitieren in den Fußnoten, das Erstellen eines Literaturverzeichnisses und die äußere Gestaltung der Arbeit besprochen.

Termine:

Zusätzlich werden Übungsstunden in Gruppen angeboten. Für eine Teilnahme müssen Sie sich über Moodle anmelden.

Die Veranstaltung betrifft alle drei Rechtsgebiete. Alle Informationen und Modalitäten finden Sie im LSF.

Gemäß § 6 Abs. 2 PrüfO muss Ihr Betreuer dem Dekan das Thema Ihrer Magisterarbeit zusammen mit dem Tag der Ausgabe bis spätestens zum Ende des Sommersemesters mitteilen. Mit dem Tag der Ausgabe beginnt die viermonatige Bearbeitungszeit zu laufen. Frühester Tag für die offizielle Ausgabe ist der (wird noch festgelegt).
Eine Ausnahme gilt nur für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Paris II-Programm; sie können das Thema bereits ab (wird noch festgelegt) erhalten.

Bitte machen Sie Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin unbedingt darauf aufmerksam, dass er/sie dem Dekan bzw. dem Magister- und Promotionsamt den Tag der Ausgabe und das Thema schriftlich mitteilt.

Wenn Sie die mündliche Prüfung am Ende des Sommersemesters 2023 ablegen wollen, müssen Sie sich bis zum (wird noch festgelegt) im Magisteramt dazu anmelden.

Es ist geplant, dass die mündlichen Prüfungen Ende Juni sowie im kompletten Juli stattfinden. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen.

In Ihrem schriftlichen Antrag müssen Sie gemäß § 7 III PrüfO ein Spezialgebiet benennen. In diesem Spezialgebiet müssen Sie eine Veranstaltung von mindestens zwei Semesterwochenstunden besucht haben. Das Spezialgebiet ersetzt dann die mündliche Prüfung in dem Bereich, zu dem es gehört. Wenn Sie also z.B. ein Spezialgebiet aus dem Zivilrecht (wie Urheberrecht) wählen, werden Sie im Urheberrecht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht geprüft. Grundsätzlich empfiehlt es sich, das Spezialgebiet beim Betreuer bzw. bei der Betreuerin zu wählen.

Formulierungsvorschlag für den Antrag auf Zulassung zur mündlichen Prüfung:
„Sehr geehrter Herr Dekan, hiermit beantrage ich, gemäß § 7 Abs. 1 der Prüfungsordnung für das Aufbaustudium in den Grundzügen des Deutschen Rechts zur mündlichen Magisterprüfung zugelassen zu werden. Mein Spezialgebiet ist ...“.

Bitte schreiben Sie Ihre aktuelle Adresse auf den Antrag, da Sie an diese die schriftliche Einladung/Termine für die Prüfung zugesendet bekommen.
Mit dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester,
  • das Belegblatt, in das die besuchten Vorlesungen eingetragen sind (24 SWS),
  • LSF transcript/Leistungsauszug,
  • den Seminarschein im Original und in Kopie oder die Bestätigung über den Besuch des Seminars. Sie brauchen diese Bestätigung, wenn bei der Anmeldung zur mündlichen Prüfung Ihr Seminarschein noch nicht vorliegt, weil Sie z.B. Ihr Referat später halten oder die Arbeit noch nicht bewertet ist. Die Vorlage für die Bestätigung erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail

Der Verein Deutschkurse bei der Universität München e.V. bietet zahlreiche studienbegleitende Deutschkurse an.

Die Veranstaltung betrifft alle drei Rechtsgebiete. Alle Informationen und Modalitäten finden Sie im LSF.

Aktuelles für das Wintersemester 2023/2024

Die Vorlesungen des Wintersemesters beginnen am Montag, 16. Oktober 2023. Letzter Vorlesungstag ist der 9. Februar 2024.

Vorlesungsfrei ist an den gesetzlichen Feiertagen sowie in der Weihnachspause vom 24. Dezember 2023 bis einschließlich 06.Januar 2024.

Die Einführungsveranstaltung findet am 10. und 11. Oktober 2023 statt. Das Programm finden Sie hier (PDF, 41 KB).

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten, nämlich Montags bis Donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr (Freitags ist das Magister- u. Promotionsamt für Publikumsverkehr geschlossen). Bitte kommen Sie nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Die Studienberatung findet in der Vorlesungszeit jeweils Dienstags von 12.30 - 14.00 Uhr im Magister- und Promotionsamt (Zimmer 128, Ludwigstraße 28, Rückgebäude) statt.

In den Semesterferien entfällt diese Studienberatung. In diesem Zeitraum finden Beratungen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung statt.

Zivilrecht für ausländische Studierende, 3-stündig

Öffentliches Recht für ausländische Studierende, 3-stündig

Strafrecht für ausländische Studierende, 2-stündig

Tutorium im Zivilrecht für ausländische Studierende, Übung, 2-stündig

Tutorium im Öffentlichen Recht für ausländische Studierende, Übung, 2-stündig

Tutorium im Strafrecht für ausländische Studierende, Übung, 2-stündig

Die jeweiligen Termine und Räume finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis.

Probeklausuren:

Zivilrecht: Dienstag, 19. Dezember 2023, 8.00 - 10.00 Uhr

Öffentliches Recht: Dienstag, 12. Dezember 2023, 8.00 - 10.00 Uhr

Strafrecht: Montag, 18. Dezember, in der Vorlesung

Abschlussklausuren:

Zivilrecht: Donnerstag, 8. Februar 2024, in der Vorlesung

Öffentliches Recht: Dienstag, 6. Februar 2024, in der Vorlesung

Strafrecht: Montag, 12. Februar 2024 (Raum wird noch bekannt gegeben)

  • Für Teilnehmer/innen, die mit der deutschen Rechtssprache noch nicht vertraut sind und ihre Kenntnisse verbessern wollen, bietet der "Verein Deutschkurse für Ausländer an der Universität München e.V." unter anderem einen Kurs "Einführung in die deutsche Rechtssprache" an. Näheres dazu finden Sie unter http://www.dkfa.de.
  • den aktuellen Flyer für das Wintersemester finden Sie hier (PDF, 4.115 KB).

Tutorium im Zivilrecht für ausländische Studierende, Übung, 2-stündig

Tutorium im Öffentlichen Recht für ausländische Studierende, Übung, 2-stündig

Tutorium im Strafrecht für ausländische Studierende, Übung, 2-stündig

Die jeweiligen Termine und Räume finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis.