Aufbaustudium Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht

Hinweise

Inhalt und Ablauf des Studiums richten sich nach der Studien- und Prüfungsordnung (PDF, 97 KB) in der Fassung vom 18. August 2006. Weitere Informationen zum Ablauf des Studiums entnehmen Sie dem untenstehenden Link.

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen zwei Anträge stellen, und zwar

Die Anträge müssen bis zum 15. Juli eingehen. Näheres zum Bewerbungsverfahren finden Sie in den Hinweisen zum Zulassungsverfahren für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber.

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber sollten den Antrag (PDF, 94 KB) auf Feststellung der Qualifikation durch den Dekan ebenfalls bis zum 15. Juli mit allen Unterlagen an den Dekan schicken. Das Zulassungschreiben des Dekans muss bei der Einschreibung in der Studentenkanzlei vorgelegt werden. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Studentenkanzlei, wann die Einschreibung für das Wintersemester stattfindet und welche weitere Unterlagen Sie benötigen.

Alle Studierenden müssen jedes Semester Beiträge für das Studentenwerk entrichten.

Ablauf des Aufbaustudiums

Der Ablauf des Aufbaustudiums, der Erwerb der erforderlichen Leistungsnachweise und die Magisterprüfung richten sich nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 1. Juni 2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. August 2006.

Auskünfte zum Aufbaustudium erhalten Sie von der Studienberatung des Magister- und Promotionsamts der Juristischen Fakultät.

Zu Beginn des Wintersemesters wird als Blockveranstaltung eine "Einführung in das Studium des Deutschen Rechts" abgehalten. Die Teilnahme daran wird allen ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern dringend empfohlen, da wichtige Fragen zum Studium an einer deutschen Universität angesprochen werden. Ort und Zeit der Veranstaltung werden im Internet auf der Seite für den Aufbaustudiengang unter "Aktuelles für das Wintersemester" bekanntgegeben.

Außerdem findet eine Einführungsveranstaltung speziell für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Aufbaustudiengang im Europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht statt, in der Inhalt und Ablauf dieses Studiengangs erklärt werden. Ort und Zeit werden wie oben beschrieben bekanntgegeben.

Die Betreuerin oder der Betreuer während des Aufbaustudiums wird von dem Dekan bestellt. Dazu erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Registrierung ein Formblatt, auf dem sie angeben können, in welchem Bereich sie die Magisterarbeit schreiben möchten. Falls schon Kontakt mit einer Professorin oder einem Professor aufgenommen wurde oder eine Betreuungszusage vorliegt, muss dies ebenfalls angegeben werden. Die Bestellung der Betreuerinnen und Betreuer erfolgt dann im Laufe des ersten Semesters.

Das Aufbaustudium dauert zwei Semester. Es kann nur im Wintersemester begonnen werden.

Das Studienprogramm ist aus § 4 Abs. 1 StudPrüfO ersichtlich und umfasst Veranstaltungen zum europäischen Recht, zum internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung, zum Völkerrecht sowie zum Wirtschaftsrecht mit seinen europarechtlichen Bezügen. Zusätzlich können weitere Lehrveranstaltungen in das Studienprogramm aufgenommen werden.

Rechtzeitig vor Semesterbeginn setzt der Dekan das Studienprogramm für das jeweilige Semester fest und veröffentlicht es im Internet unter "Aktuelles" für den Aufbaustudiengang.

Aus diesem Studienprogramm wählen die Studierenden diejenigen Veranstaltungen aus, die sie im betreffenden Semester besuchen wollen. Insgesamt müssen sie in den zwei Semestern 32 Semesterwochenstunden (SWS) an Veranstaltungen besuchen, die sich gleichmäßig auf beide Semester verteilen sollen. Geht man von zweistündigen Veranstaltungen aus, so sind dies jeweils 8 Veranstaltungen (= 16 SWS) im Winter- und im Sommersemester.

Für Veranstaltungen im Wert von 24 SWS müssen Leistungsnachweise erworben werden, die Teil der Magisterprüfung sind, § 5 I StudPrüfO. Die Dozierenden jeder Veranstaltung aus dem Studienprogramm legt zu Semesterbeginn fest, welche Art von Leistungsnachweis angeboten werden (Klausur, Hausarbeit, Seminararbeit oder mündliche Prüfung); die Studierenden informieren die Dozierenden zu Semesterbeginn, ob sie am Leistungsnachweis teilnehmen wollen.

Bevor mit der Magisterarbeit begonnen werden kann, ist nach § 8 Abs. 1 ein formloser Antrag auf Zulassung zur Magisterarbeit zu stellen. Der Antrag auf Zulassung kann frühestens nach dem Ende des ersten Semesters und spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters (also zwischen dem 1. April und dem 30. September) gestellt werden. Dem formlosen Antrag an den Dekan sind Leistungsnachweise im Wert von 12 SWS beizufügen (in Form eines LSF Notenauszugs). Unmittelbar danach hat die Themenvergabe zu folgen.

Nach Prüfung des Antrags teilt der Dekan die Zulassung zur Magisterarbeit der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer und der Betreuerin oder dem Betreuer mit; diese bzw. dieser gibt daraufhin das Thema der Arbeit aus und teilt den Tag der Ausgabe dem Dekan mit. Mit Eingang dieser Mitteilung im Magisteramt beginnt die Dreimonatsfrist für die Anfertigung der Magisterarbeit zu laufen. Diese Frist kann auf begründeten Antrag hin um einen Monat verlängert werden.

Drei Monate nach Ausgabe des Themas muss die bzw. der Studierende zwei gebundene Exemplare der Magisterarbeit zusammen mit einem USB-Stick mit der elektronischen Version der Magisterarbeit im Magisteramt einreichen; außerdem ist die eidesstattliche Versicherung gemäß § 8 Abs. 4 StudPrüfO beizufügen. Die Erklärung darf nicht in die Magisterarbeit eingebunden sein. Einen Vordruck für diese Versicherung (PDF, 73 KB) und ein Titelblattmuster (PDF, 75 KB) finden Sie hier.

Die Länge der Magisterarbeit soll 50 Seiten nicht überschreiben. Bitte lesen Sie unbedingt das Merkblatt "Hinweise zur Anfertigung und Einreichung der Magisterabeit (PDF, 278 KB)", das Sie hier ausdrucken können oder im Magisteramt erhalten. Außerdem wird am Anfang des Sommersemesters eine zweistündige Veranstaltung angeboten, in der Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten und zu den Formalien für die Magisterarbeit gegeben werden.

Die Magisterarbeit wird von der Betreuerin oder dem Betreuer als Erstgutachterin oder Erstgutachter sowie von einem weiteren Dozierenden aus dem Studienprogramm bewertet. Für die Bewertung stehen nach der Studien- und Prüfungsordnung insgesamt sechs Monate zur Verfügung.

Aktuelles für das Sommersemester 2024

Die Vorlesungen des Sommersemesters beginnen am Montag, 15. April 2024. Letzter Vorlesungstag ist der 19. Juli 2024.

Vorlesungsfrei ist im Sommersemester an den gesetzlichen Feiertagen.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten, nämlich Montags bis Donnerstags von 10 bis 12 Uhr (Freitags ist das Magister- u. Promotionsamt für Publikumsverkehr geschlossen). Bitte kommen Sie nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Die Studienberatung findet in der Vorlesungszeit jeweils Dienstags von 12:30 - 14 Uhr im Magister- und Promotionsamt (Zimmer 128, Ludwigstraße 28, Rückgebäude) statt. In den Semesterferien entfällt diese Studienberatung. In diesem Zeitraum finden Beratungen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung statt.

Für das Sommersemester wurde gemäß § 4 II 2 StudPrüfO das folgende Studienprogramm festgesetzt: Studienprogramm LL.M EUR (SoSe 2024) (PDF, 481 KB)

An Seminaren ist die Teilnahme nur bei Verfügbarkeit von Seminarplätzen möglich.

Da es leider gelegentlich zu kurzfristigen Änderungen bei den angebotenen Veranstaltungen kommt, informieren Sie sich bitte auch im elektronischen Vorlesungsverzeichnis der Juristischen Fakultät.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die mit der deutschen Rechtssprache noch nicht vertraut sind und ihre Kenntnisse verbessern wollen, bietet der Verein Deutschkurse für Ausländer an der Universität München e.V. unter anderem einen Kurs "Einführung in die deutsche Rechtssprache" an.

Aktuelles für das Wintersemester 2023/2024

Die Vorlesungen des Wintersemesters beginnen am Montag, 16. Oktober 2023. Letzter Vorlesungstag ist der 9. Februar 2024.

Vorlesungsfrei ist an den gesetzlichen Feiertagen sowie in der Weihnachtspause vom 24. Dezember 2023 bis zum 06. Januar 2024.

Die Einführungsveranstaltung findet am 10. und 11. Oktober 2023 statt. Das Programm finden Sie hier. (PDF, 41 KB)

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten, nämlich Montags bis Donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr (Freitags ist das Magister- u. Promotionsamt für Publikumsverkehr geschlossen). Bitte kommen Sie nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Die Studienberatung findet in der Vorlesungszeit jeweils Dienstags von 12.30 - 14.00 Uhr im Magister- und Promotionsamt (Zimmer 128, Ludwigstraße 28, Rückgebäude) statt.

In den Semesterferien entfällt diese Studienberatung. In diesem Zeitraum finden Beratungen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung statt.

Für das Wintersemester wurde gemäß § 4 II 2 StudPrüfO das folgende Studienprogramm festgesetzt: Studienprogramm LL.M EUR (WiSe 2023/24) (PDF, 333 KB)

An Seminaren ist die Teilnahme nur bei Verfügbarkeit von Seminarplätzen möglich.

Da es leider gelegentlich zu kurzfristigen Änderungen bei den angebotenen Veranstaltungen kommt, informieren Sie sich bitte auch im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (LSF) der Juristischen Fakultät.

Für Teilnehmer/innen, die mit der deutschen Rechtssprache noch nicht vertraut sind und ihre Kenntnisse verbessern wollen, bietet der "Verein Deutschkurse für Ausländer an der Universität München e.V." unter anderem einen Kurs "Einführung in die deutsche Rechtssprache" an.

Das gesamte Kursprogramm der Deutschkurse für Ausländer/innen finden Sie unter http://www.dkfa.de.

Den aktuellen Flyer für das Wintersemester finden Sie hier (PDF, 4.115 KB).