Hasemann-Stipendium zur Vertiefung im amerikanischen Recht

Im Rahmen der Hasemann-Stiftung an der LMU, welche durch ein Vermächtnis von Karl Gotthart Hasemann, dem ersten Kanzler der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU München) nach dem 2. Weltkrieg und seiner Ehefrau Gertraud Franziska Hasemann gegründet wurde, können Stipendien vergeben werden. Der Zweck der Stiftung ist die selbstlose finanzielle Unterstützung würdiger und bedürftiger Studierender oder Absolventen der LMU München, die ihr Wissen im amerikanischen Recht vertiefen wollen, insbesondere im Rahmen von Promotions- und Habilitationsvorhaben.

Voraussetzung für die Bewerbung um ein Stipendium ist ein erster Studienabschluss
aus dem Bereich Amerikanistik oder Jura.

Das Stipendium dient der (Mit-) Finanzierung eines einjährigen Aufenthaltes an einer
amerikanischen Law School, insbesondere an der Harvard Law School in Cambridge/Massachusetts. Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis der Zulassung durch eine amerikanische Law School.

Von den Stipendiaten wird ein kurzer Abschlussbericht über ihre Tätigkeit erwartet. Es wird darum gebeten, bei einer Publikation der Ergebnisse auf die Förderung durch die Hasemann-Stiftung hinzuweisen.

Anträge für die Vergabe des Stipendiums der Hasemann - Stiftung sind zu
senden an:

Dekanat der Juristischen Fakultät
Universitätshauptgebäude
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
E-Mail: dekanat@jura.uni-muenchen.de

  • einer ausführlichen Motivations- und Projektbeschreibung,
  • einem kurzen Lebenslauf, der die wissenschaftliche Entwicklung erkennen lässt,
  • Nachweis der Zulassung durch die amerikanische Law School
  • Nachweis der Finanzierungsnotwendigkeit
  • Kopien der Abschlusszeugnisse
  • mindestens ein Empfehlungsschreiben und
  • gegebenenfalls einer Publikationsliste.

Die Bewerbung für das Studienjahr 2024/2025 ist bis zum 30. April 2024 einzureichen. Die Entscheidung erfolgt zeitnah nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

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Informationen Hasemann Ausschreibung (PDF, 323 KB)