Workshop Privatrecht

Der Workshop Privatrecht bietet ein Forum, um interessierten Kolleginnen und Kollegen die eigenen wissenschaftlichen Projekte vorzustellen. Wir streben einen zwanglosen Gedankenaustausch über Ideen an, die noch nicht fertig ausgearbeitet zu sein brauchen.
In den letzten Semestern fand der Workshop mittags statt – um 12:30 Uhr im Format „Brownbag Lunch“ – in der Regel mittwochs. Der Treffpunkt ist in der Ludwigstr. 29 in Raum 209.
Nächster Termin: 2. Juli 2025
Wer regelmäßig über das Programm informiert werden möchte, kann sich auf unseren E-Mail-Verteiler setzen lassen. Assistierende und Wissenschaftliche Mitarbeiter der Juristischen Fakultät erhalten die Hinweise automatisch über den Assistierendenverteiler.
Datum | Thema |
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Mittwoch, 2. Juli 2025 | Dr. Dierk Schindler & Dr. Bernhard Waltl Künstliche Intelligenz in der Rechtsanwendung: Aktuelle Trends und Zukunftsaussichten Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) im juristischen Bereich erfährt eine beispiellose Expansion. Produkte juristischer Fachverlage wie "Frag den Grüneberg", "Otto-Schmidt Assist" und die sogenannten Legal AI Workplaces treiben diese Entwicklung voran. Neben technologischen Fortschritten tragen auch erhebliche Investitionen dazu bei, dass KI immer tiefer in die juristische Welt eindringt. Anwendungsbeispiele für die universitäre Praxis sind juristische Recherchen, Urteilssynopsen und die Überarbeitung von Seminararbeiten. Aber welche Technologie steckt hinter dieser Entwicklung? Welche Auswirkungen sind für die Rechtswissenschaft und Praxis zu erwarten? Wie sollte eine führende juristische Fakultät reagieren? Wie könnte ein "Prompting Guide" für angehende Jurist:innen aussehen? Diese und weitere Fragen wollen wir anhand konkreter Beispiele diskutieren. |
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Marc Wiesner, LL.M. (Yale): Ad hoc Publizität und empirische Rechtswissenschaft
Führt die Ad-hoc-Publizität Anleger in die Irre? Und löst der EU Listing Act den gordischen Knoten der Behandlung gestreckter Geschehensabläufe? Und was kann die empirische Rechtswissenschaft in dieser Hinsicht für die Normsetzung und Normauslegung leisten? Wie kann sich die empirische Forschung “smarter” Helfer bedienen und welche methodischen Fragen stellen sich bei der Verwendung von Large Language Models? Diesen und weiteren Fragen wollen wir am Beispiel der anstehenden Reform der Ad-hoc-Publizität durch das EU-Listing nachgehen.
Mittwoch, 6. November 2024
PD Dr. Johanna Stark, M.Phil.: Politisches Gesellschaftsrecht
Die politische Indienstnahme des Gesellschaftsrechts durch den nationalen wie auch unionalen Gesetzgeber erfährt derzeit besonders große mediale und rechtspolitische Aufmerksamkeit. Unter dem Stichwort „politisches Gesellschaftsrecht“ wird eine Debatte auch darüber geführt, welcher Spielraum für politische Positionierungen gesellschaftsrechtlicher Akteure abseits wirtschaftlicher Rationalität besteht, wenn also solche Positionierungen auch prospektiv nicht mit den Ertragschancen des betroffenen Unternehmens verknüpft sind oder diesen gar entgegenlaufen. Der Vortrag nimmt diese Dimension von Indienstnahme des Gesellschaftsrechts durch von ihm adressierte Akteure in den Blick und fragt nach Handlungsspielräumen, die sich aus dem geltenden Regelungsrahmen insbesondere für Leitungsorgane von Aktiengesellschaften ergeben.
Mittwoch, 15. Januar 2025
Dr. jur. Azur Coulmas: Das genehmigte Kapital – Segen für den Vorstand, Fluch für die Aktionäre?
Das genehmigte Kapital ermöglicht dem Vorstand einer Aktiengesellschaft, eine Kapitalerhöhung durchzuführen, ohne die Hauptversammlung einzuberufen. Dies bedeutet vor allem eins: schnell und flexibel auf Marktentwicklungen reagieren zu können. Für die Bestandsaktionäre birgt dies allerdings die Gefahr der Wertverwässerung, gegen die sie sich praktisch nicht wehren können. Während Aktionäre bei anderen Kapitalerhöhungen nach jüngerer Aktienrechtsreform die Bewertung der neu ausgegebenen Aktien rügen können, müssen die Aktionäre eine potentielle Falschbewertung bei einer genehmigten Kapitalerhöhung schlicht hinnehmen. Dies wirft Fragen auf: Warum unterliegt das genehmigte Kapital einer Sonderbehandlung im Vergleich zur herkömmlichen Kapitalerhöhung? Ist diese Sonderbehandlung erstens notwendig, damit das Instrument nicht seiner Hauptmerkmale entledigt wird und zweitens durch seine Funktionalität gerechtfertigt?
Weiter zurückliegende Veranstaltungen, beginnend im Jahr 2004, sind im Archiv (PDF, 477 KB) aufgelistet.