Kurzvita

  • Studium in Freiburg. Promotion 1989. Habilitation 1996.
  • 1998 bis Anfang 2004 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim.
  • Seit 2004 Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU.
  • Forschungsschwerpunkt ist das kollektive Arbeitsrecht (Tarifrecht, Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassungsrecht, Unternehmensmitbestimmung), die strategische Gestaltbarkeit von Arbeitsbeziehungen und die Veränderungen im Arbeitsrecht 4.0 mit Konzentration auf die Organisationsfragen.
  • Zahlreiche Veröffentlichungen, darunter ein Standardkommentar zum Tarifvertragsgesetz (mit Löwisch) und Kommentierungen im Staudinger (Großkommentar zum BGB), Kolumnen in Zeitungen.
  • Weitreichende Praxiserfahrung, von der Unternehmensberatung über Schlichtung von Tarif und Betriebsverfassungsstreitigkeiten, Errichtung Europäischer Aktiengesellschaften bis hin zur Begutachtung von Rechtsfragen.